Wahlhelfer gesucht

Wir bitten dringend um Ihre unterstützende Mithilfe für die Landtagswahl am Sonntag, den 8. März 2026

Die letzte Landtagswahl war am 14. März 2021, so dass 2026 wieder die im 5-järhigen Turnus erfolgenden Neuwahlen stattfinden müssen. Der Landtag Baden-Württemberg hat hierfür Sonntag, den 8. März 2026 als Wahltag bestimmt.

Zur Durchführung der Wahlen sowie zur Ermittlung der Wahlergebnisse ist die Stadtverwaltung auf die Mithilfe von ehrenamtlich engagierten Wahlhelfern angewiesen, denn jeder Wahlvorstand muss mit mindestens 8 Personen ausgestattet werden, und das für jeden Stimm-Wahlbezirk – insgesamt sechs an der Zahl – sowie den Briefwahlvorstand, wobei das Stimmenaufkommen hier in den vergangenen Jahren sehr deutlich nach oben gegangen ist.

Zur Mitarbeit kann eigentlich jeder herangezogen werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht selbst als Wahlbewerber/in antritt. Es wäre aber doch sehr viel mehr zuträglich, wenn sich Personen freiwillig zu diesem demokratischen Amt berufen fühlen.

Für die Schrozberger Wahlbezirke suchen wir noch mehrere Helfer.

Deshalb bitten wir Sie, liebe Schrozbergerinnen und Schrozberger, sich freiwillig zu engagieren – melden Sie sich doch einfach bei uns, wir freuen uns über jede Unterstützung. Die Zeiten, die Sie sich vornehmen müssten, wäre eine Schichtzeit entweder von 7.45 – 13  Uhr oder 12.45 – 18 Uhr sowie ab 18 Uhr die Vornahme der Ergebnisfeststellung im jeweiligen Wahlbezirk für alle Wahlhelfer, was üblicherweise bis 19 Uhr abgeschlossen sein dürfte. Der Briefwahlvorstand kommt am Nachmittag des Wahltages (Uhrzeit noch nicht festgelegt) zusammen und dürfte ebenfalls bis 19 Uhr das Zählgeschäft abgeschlossen haben.

Fragen zum Wahlhelferdienst beantworten wir Ihnen gerne, melden Sie sich doch einfach bei Eugenia Schell-Lang, Tel. 07935/707-25 oder eugenina.schell-lang@schrozberg.de bzw. Helmut Hüttner, Tel. 07935/707-20 oder unter helmut.huettner@schrozberg.de.

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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