Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Spekertshof, Aufstellung des Flächennutzungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit „Schrozberg 2020, 5. Änderung“ der Stadt Schrozberg (Teilfortschreibung)
Der Gemeinderat der Stadt Schrozberg hat am 23.04.2024, die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Schrozberg 2020 1.Änderung“ bezgl. eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solaranlage Spekertshof“ auf der Gemarkung Riedbach in Schrozberg Riedbach, beschlossen. In einem zweiten Beschluss wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solaranlage Spekertshof“ auf der Gemarkung Riedbach in Schrozberg Riedbach, beschlossen.
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 16.12.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Spekertshof“ einschließlich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren auf Gemarkung Riedbach in Schrozberg gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom 02.12.2024, gefertigt vom Ingenieurbüro Harald Jöchner in Schrozberg.
In den Unterlagen ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Schrozberg 2020, 1.Änderung“ enthalten.
Die artenschutzrechtliche Relevanzeinschätzung, die spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung und der Umweltbericht des „Büro für Umweltplanung Katharina Jüttner“ liegen ebenfalls zur Einsichtnahme bereit.
Ebenso beschlossen wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Der Vorentwurf des vbz Bebauungsplanes „Solarpark Spekertshof“ mit Lageplan und umfangreichen textlichen Festsetzungen, sowie den bisherigen umweltrechtlich relevanten Unterlagen zum Verfahren, wird
vom Montag, den 27.01.2025
bis einschließlich Montag, den 24.02.2025
im Rathaus Schrozberg, Zi-101, Krailshausener Straße 15, 74575 Schrozberg, öffentlich zur Einsichtnahme durch jedermann ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden müssen.
Die Planunterlagen werden im genannten Zeitraum auch in das Internet auf die Homepage der Stadt Schrozberg www.schrozberg.de/Bauen/Bauleitplanverfahrern/Übersicht, sowie in Ermangelung des gemeinsamen Behördenportales nach § 10a Abs. 2 BauGB in das UVP-Portal des Bundes unter www.uvp-portal.de eingestellt.