Bekanntmachung der Satzung über die Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2026

Stadt Schrozberg

Landkreis Schwäbisch Hall

 

Satzung über die Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2026  

Aufgrund des § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. Nr. 4, S. 135) in der Fassung der Gesetzesänderung vom 28. November 2017 hat der Gemeinderat am 25. Februar 2026 folgende Satzung beschlossen: 

Satzung:

                                                                                                                                              

§ 1

 

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage 2026

 

Sonntag 14. Juni 2026  „Schrozberger Sommer“

Veranstaltungsort gesamtes Stadtgebiet Schrozberg

 

Samstag / Feiertag 3. Oktober 2026 DEUTSCHLANDFEST

Veranstaltungsort gesamtes Stadtgebiet Schrozberg

 

Die Verkaufsöffnung wird jeweils für die Zeit ab 12 Uhr bis 17 Uhr festgesetzt.

                                                                                                            

Ferner sind die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage zu beachten.

 

 

§ 2

Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

 

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist § 12 LadÖG zu beachten.

 

 

§ 3

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 15 LadÖG.

 

 

§ 4

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.

 

 

Schrozberg, den 27. Februar 2026

 

ausgefertigt im Orginal

Jacqueline Förderer

Bürgermeisterin

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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