Gemeinderatsbericht vom 24.05.2023

Gemeinderat beschließt Grundlagen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Nord“

Die Stadt Schrozberg hatte sich erfolgreich um die Aufnahme des Gebietes „Nord“ in ein Programm der Städtebauförderung beworben. Mit dem Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 22.06.2022 wurde dem Antrag der Stadt Schrozberg auf Aufnahme stattgegeben. Ein Förderrahmen von 1.500.000 € mit einem Anteil des Landes von 60 % und einem Anteil der Stadt Schrozberg von 40 % wurde dabei festgelegt. Mit Beschluss vom 27.09.2022 wurde die Phase der vorbereitenden Untersuchungen eingeleitet. Diese vorbereitenden Untersuchungen wurde nun abgeschlossen, die Ergebnisse von Herrn Jaeschke und Frau Steinmayer-Geiger von der STEG Stadtentwicklung vorgestellt und die weiteren notwendigen Beschlüsse gefasst. Zu den vorbereitenden Untersuchungen gehörten u.a. die Ergebnisse der Beteiligung, eine Empfehlung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes und die Festlegung von Förderbedingungen für private Maßnahmen. Herr Jaeschke berichtete in seinem Vortrag vom Rücklauf der Befragung betroffener Anwohner. Von 318 angefragten Eigentümern und Mietern gingen 124 Rückmeldungen bei der Stadt Schrozberg ein. Geplante private Maßnahmen mit dem Schwerpunkt energieeffiziente Sanierungen können dort in Zukunft gefördert werden. Auch die Festlegung des Sanierungsgebiets erläuterte er den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ausführlich. Nach anfänglich geplanten 23 Hektar musste dies nach Vorgaben des Fördermittelgebers reduziert werden. Letztendlich wurde ein Gebiet mit 16,75 Hektar südlich und nördlich der Bahnlinie genehmigt. Auf die Ergebnisse einer städtebaulichen Untersuchung und auch die Beteiligung Träger öffentlicher Belange ging dann Frau Steinmayer-Geiger ein. Bei den städtebaulichen Zielen nannte sie dabei u.a. geplante kommunale Maßnahmen wie z.B. die Sanierung und den Erhalt denkmalpflegerisch historisch wertvoller Bausubstanzen und ortsbildprägender Gebäude, wie etwa die Sanierung des Daches des Schrozberger Schlosses. Als weitere große Maßnahme ist die geplante Umsiedlung eines Gewerbetriebes im Kreuzgang in das Gewerbegebiet vorgesehen, hier könnte dann eine innerörtliche Nachverdichtung mit Wohnen umgesetzt werden. Auch die Aufwertung des Wohnumfeldes für mehr qualitätsvollen innerörtlichen Aufenthalt für mehr Sicherheit und zur Belebung der Ortsmitte von Schrozberg war Thema. Großer Punkt wird auch die Sanierung der Wohn- und Anliegerstraßen mit Wasserleitungen sein.

Als weiteres Vorgehen nannte Herr Jaeschke dann den notwendigen Satzungsbeschluss mit ortsüblicher Bekanntmachung – diese finden Sie im Mitteilungsblatt vom 02.06.2023. Außerdem sollen natürlich die betroffenen Eigentümer hinreichend über die künftigen Möglichkeiten informiert werden, z.B. durch eine Informationsveranstaltung. Lange wird dies nun die Stadt Schrozberg künftig beschäftigen – die Sanierungsdurchführung wurde bis mindestens bis April 2031 angesetzt.

Einstimmig erfolgte nach rund einstündiger Beratung ein Beschluss für den von der Verwaltung vorgelegten umfangreichen Beschlussvorschlag.

Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik im Stadtgebiet Schrozberg soll kommen

Am 18.10.2010 fasste der Schrozberger Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, dass die Stadt Schrozberg keine Flächen für Freiland-Photovoltaik ausweist. Zwei Mal wurde in den Folgejahren dieser Beschluss bestätigt, nachdem immer mehr Anfragen eingingen. In der Zwischenzeit hat sich die Energiesituation in Deutschland geändert und ein Verzicht auf solche Energiequellen ist nicht mehr möglich. Bereits seit einiger Zeit beschäftigt sich die Verwaltung deshalb mit diesem Thema und durch das Büro Käser Ingenieure wurde das Schrozberger Gemeindegebiet auf mögliche Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaik untersucht. Diese Analyse hat ergeben, dass es sehr viele Flächen gibt, die für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung stehen könnten. Um einen Wildwuchs und die Ausuferung an Freiflächen-Photovoltaik zu verhindern, haben inzwischen viele umliegenden Kommunen Kriterienkataloge erlassen, um damit die Ausweisung von Flächen zu steuern. Bürgermeisterin Förderer schlug vor, einen Arbeitskreis zu bilden, in welchem die Kriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Stadt Schrozberg erarbeitet werden. Die Wortmeldungen aus den Reihen zeigten, dass auch die Schrozberger Kommunalpolitiker dies so sehen. Auch ein Beschluss, den Grundsatzbeschluss aufzugeben sobald ein Kriterienkatalog beschlossen ist fiel einstimmig aus. Die Fraktionen nannten ihre jeweiligen Vertreter für diesen Arbeitskreis. Ein erstes Treffen soll bereits in Kürze stattfinden. Sicher wird sich dann auch das ganze Gremium in Bälde mit diesem Thema erneut auseinandersetzen.

Zuschüsse an Tagespflegepersonen werden weiterhin gewährt

Anfang 2021 hatte der Schrozberger Gemeinderat beschlossen, die nicht institutionelle Kinderbetreuung von Kindern unter drei Jahren finanziell zu unterstützen. Dabei hatte man sich darauf geeinigt, nach zwei Jahren zu reflektieren und zu entscheiden, ob diese Zuschüsse weiterhin gewährt werden sollen. Eine Zusammenstellung der bisher abgerufenen Gelder erhielten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte vorab als Beratungsunterlagen. Insgesamt etwa 17.500 € wurden in den letzten zwei Jahren ausbezahlt. Der gewünschte Effekt, mehr Tagespflegeplätze in Schrozberg zu gewinnen, blieb leider aus. Die Verwaltung schlug trotzdem vor, die Zuschüsse an die Tagespflegepersonen weiter zu gewähren. Diesem Vorschlag folgte auch der Gemeinderat einstimmig. Die Stadt Schrozberg gewährt somit weiterhin Tagespflegepersonen ergänzend zu den laufenden Geldleistungen der Eltern für jedes betreute Kind mit Hauptwohnsitz in Schrozberg einen Zuschuss von 1,00 € pro Betreuungsstunde, wenn die Kinder im Alter von 0-3 Jahren betreut werden und nicht in einer anderen Einrichtung in Schrozberg untergebracht sind, aber auch für Kinder von 3-6 Jahren, sofern sie regelmäßig zu außergewöhnlichen Zeiten betreut werden. Auch nach Abschluss der notwendigen Grundqualifikation erhalten die Tagespflegepersonen einen Bonus in Höhe der hälftigen Gebühren für den Qualifizierungskurs, mindestens jedoch 200 €, höchstens 500 €.

Kurz berichtet:

  • Unter dem Tagesordnungspunkt „Vergaben“ stimmte der Gemeinderat für die Anschaffung von acht Atemschutzgeräten samt Lungenautomat sowie Atemschutzmasken für die Feuerwehr für etwa rund 19.000 € bei der Firma Jahn, Feuerwehrausrüstungen aus Wendlingen. Vorgesehen im Haushaltsplan 2023 war zunächst nur die Anschaffung von Atemschutzgeräten. Ein gutes Preisangebot und ein Sondernachlass gaben den Ausschlag dazu, auch die Masken schon jetzt zu beschaffen.
  • Ein weiteres gutes Angebot führte zur Zustimmung des Gemeinderates zur Anschaffung eines gebrauchten Anhängers mit Hakenlift und fünf Wechselcontainern für den städtischen Bauhof. Ein bisher im Einsatz gewesener Tandemanhänger ist zwischenzeitlich 33 Jahre alt und komplett verbraucht. Im Haushaltsplan wurde für die Neubeschaffung ein Betrag von 35.000 € eingestellt, eigentlich war dafür nur ein Hänger gleicher Bauart vorgesehen. Bei der Angebotseinholung und Besichtigung wurde dann eine gebrauchte, sehr gut erhaltene Ausstattung angeboten. So bekommt der Bauhof in Kürze einen Hänger mit Hakenlift und dazu fünf Wechselcontainer. Kosten dafür rund 38.500 €.
  • Für die Lieferung und Montage eines Probenehmers im Bereich des Industriegebietes Herdwiesen West und der Fernwirktechnik für die Pumpwerke in Zell und Kälberbach wurde die Firma UFT aus Bad Mergentheim beauftragt. In den letzten Jahren kam es immer wieder zum Eintrag von Abwasser, welches nicht den Anforderungen der städtischen Abwassersatzung entsprochen hat. Um sicher zu stellen von wo und um welche Zeit es zu eventuellen weiteren Einleitungen kommt, wird ein automatischer Probenehmer eingerichtet.
  • Fünf Bausachen wurden in der Mai-Sitzung zugestimmt: Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat dabei den Bauanträgen auf Gemarkung Leuzendorf zur Erweiterung eines Zwischengebäudes und dem Neubau einer Zaunanlage in Bossendorf, der Bauvoranfrage zum Neubau eines Sauenstalls mit Halle und Güllehochbehälter in Gemmhagen, dem Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, auch in Gemmhagen und der Bauvoranfrage zum Ausbau eines vorhandenen Gebäudes als Wohnraum in Funkstatt. Der Ortschaftsrat Leuzendorf hatte allen Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen bereits seine Zustimmung gegeben, so fiel auch das Einvernehmen des Gemeinderates einstimmig aus. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates Bartenstein – dieser hatte noch nicht getagt – stimmt der Gemeinderat weiter einem Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage im Klopfhof zu.
  • Zwei Geldspenden wurden angenommen. Die Schule Schrozberg erhält einen Nistkasten mit WLAN-Kamera, gespendet wurde das dafür notwendige Geld von der Raiffeisenbank Schrozberg-Rot am See eG. Für die Jugendarbeit und das Ferienprogramm erhielt die Stadt Schrozberg einen Betrag von der Greifen-Apotheke aus Schrozberg. Herzlichen Dank nochmals von dieser Stelle für die finanzielle Unterstützung an beide Spender.
  • Aus nichtöffentlicher Sitzung vom 24. April 2023 hatte Bürgermeisterin Förderer den Beschluss bekanntzugeben, ab 01.06.2023 Frau Anna Jurk als Standesbeamtin einzustellen.
  • Zwei Auszubildende, Jessica Schöner aus Schrozberg und Laura Töpfer aus Ilshofen starten im September ihre Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte im Schrozberger Rathaus.
  • An anstehende Termine erinnerte Bürgermeisterin Förderer in der Sitzung: Für den 02.06.2023 erhielten die Kommunalpolitiker eine Einladung zur Einweihung des Feuerwehrhauses West in Bartenstein, an welcher zeitgleich die Übergabe des Feuerwehrfahrzeugs LF 10 stattfindet. Eine Gedenkveranstaltung an das Zugunglück von vor 20 Jahren findet am Sonntag, den 11.06.2023 an der Unglücksstelle statt. Natürlich erfolgte außerdem eine Einladung zum Festwochenende in Schrozberg zum 50-jähigen Bestehen der Stadt Schrozberg vom 16.06.-18.06.2023.
  • Vom Gemeindetag erfolgte zwischenzeitlich die Bekanntgabe der Empfehlungssätze für die Kinderbetreuung ab September 2023. Für die Betreuung von Kindern von 3-6 Jahren wird eine Gebühr von 151 € fällig (bei einem Kind) und für die Betreuung von Kindern von 0-3 Jahren empfiehlt der Gemeindetag einen Betrag von 445 €. Wie vom Gemeinderat beschlossen, wird in Schrozberg von diesem empfohlenen Beitrag 75 % erhoben, dies entspricht einem Betrag von 334 € (bei einem Kind). Die ausführlichen Zahlen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Schrozberg und auch in Kürze im Mitteilungsblatt „Unter Uns“.

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