Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren neu gefasst
Eine aktualisierte Verwaltungsgebührensatzung wurde den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten in der letzten Sitzung des Gremiums vor der Sommerpause vorgelegt. Letztmals wurde diese Satzung im Jahr 2001 geändert und hier nur aufgrund der Umstellung von DM auf Euro. Es besteht allerdings wegen Änderungen in verschiedenen Gesetzen die Verpflichtung für Gemeinden, die Verwaltungsgebühren auf Grundlage der konkreten örtlichen Verhältnisse zu kalkulieren und kostendeckend festzusetzen. Aus allen sogenannten persönlichen und sachlichen Kosten wie z.B. den Gehältern, den Lohnnebenkosten aber auch der Bereitstellung und Unterhaltung der Dienstgebäude wurde dabei die Gebührensätze auf Grundlage der Verwaltungshandlung kalkuliert. Durchgeführt hat diese Kalkulation die Firma ALLEVO Kommunalberatung und zu Gast in der Sitzung war Herr Lanver, um den Gemeinderäten diese Kalkulation vorzustellen. Einstimmig fiel der Beschluss der vorgelegten Gebührenkalkulation zuzustimmen und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Schrozberg zu beschließen. Die neuen Gebühren werden ab 01. September 2023 erhoben. Eine entsprechende Veröffentlichung finden Sie im Mitteilungsblatt vom 04. August 2023.
Finanzzwischenbericht für das Jahr 2023 wurde vorgestellt
Eine grobe Übersicht mit der wesentlichen finanziellen Entwicklung für das Jahr 2023 erhielten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte mit den Beratungsunterlagen. Gleich zu Beginn der dann in der Gemeinderatssitzung dazu folgenden Erläuterungen wurde von Stadtkämmerin Kloß darauf hingewiesen, dass der Ausblick mit einigen Unsicherheitsfaktoren behaftet sei. Sie berichtet zunächst vom konsumtiven Bereich und dass beim Produkt „Steuern und Allgemeine Zuweisungen“ negative finanzielle Veränderungen erkennbar sind. Durch verschiedene Schlusszahlungen aus dem Abrechnungsjahr 2022 können die Mindereinnahmen des laufenden Jahres jedoch größtenteils abgefedert werden. Die wesentlichste Abweichung, so die Stadtkämmerin, liegt im Bereich der Gewerbesteuer. Da Erstattungen zu leisten waren, liegt die Hochrechnung der Gewerbesteuererträge bei rd. 2.593.000 € Im Haushaltsplan waren 2.800.000 € veranschlagt. Rückläufig ist auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Der Anteil für die Stadt Schrozberg wird um rund 100.000 € niedriger ausfallen. Im Bereich der Schlüsselzuweisungen berichtete Stadtkämmerin Kloß, werden die laufenden Erträge laut Mai-Steuerschätzung geringfügig niedriger ausfallen. Dem Planansatz für Personalaufwendungen von 4.675.404 € stehen derzeitige Aufwendungen von 2.159.256 € gegenüber. Hierbei sind die Abrechnungen der Beschäftigten bis Juni und die Abrechnungen der Beamten bis Juli berücksichtigt. Trotz einiger unterjähriger Veränderungen, wird der Planansatz nach aktuellen Berechnungen voraussichtlich nicht überschritten werden. Die Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen schlagen sich in Schrozberg im Jahr 2023 mit Aufwendungen von rund 155.000 € nieder. Hiervon war bereits ein Teilbetrag in der, dem Haushaltsplan eingerechneten Steigerung von 3%, enthalten. Zusätzliche Aufwendungen von etwa 15.000 € werden durch die Stellenbewertungen in der Verwaltung anfallen. Für die Reaktivierung der Kindergartengruppe „Rappelkiste“ werden Personalaufwendungen von rd. 60.000 € angenommen. Gründen für geringere Personalaufwendungen sind, dass verschiedene Stellen im Jahr 2023 erst zeitversetzt besetzt werden konnten, die Stelle im Standesamt teilweise unbesetzt war, verschiedene Krankheitsfälle mit Ende der Entgeltfortzahlung und dass die Ausbildungsstelle im Bauhof voraussichtlich nicht besetzt werden kann. Für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (u.a. Kosten für die Energie und Wasserversorgung, Versicherungen und Abfallgebühren) wurde im Jahr 2023 ein Planansatz von 870.700 € berücksichtigt; zum Vergleich: im Haushaltsplan 2022: 716.400 €, vorl. RE 2022: 632.004 €. In Anbetracht der Energiepreissteigerungen wurde der Planansatz mit 870.700 € relativ großzügig bemessen. Derzeit sind vom Planansatz rd. 452.000 € verfügt. Darin enthalten sind u.a. weitgehend die Abschlagszahlungen Strom und Gas mit Fälligkeiten für das gesamte Jahr 2023. Die Stromabnahmestellen mit hohem Verbrauch werden grundsätzlich über Lastprofilzähler monatlich abgerechnet. Diese Abrechnungen sind derzeit bis Februar verbucht, die Abrechnungen für März und April sind erst Anfang Juli eingegangen. Auf Basis einer überschlägigen Ermittlung, dürfte der Planansatz für 2023 auskömmlich sein. Für die Zuweisungen an übrige Bereiche stehen 837.050 € bereit. Davon entfällt ein Planansatz von 215.000 € auf die Gewährung von Zuschüssen an Private im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Nord. In Anbetracht des Verfahrensstandes ist es fraglich, ob die Mittel in 2023 noch abfließen werden, so die Stadtkämmerin. Abschließend berichtete sie, dass weiterhin von einem negativen Gesamtergebnis auszugehen ist. Stadtkämmerin Kloß erklärte, die Verwaltung sei bestrebt, die im Haushaltsplan bewilligten Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Allerdings ist die Realisierung von verschiedenen Faktoren abhängig, welche die Stadt oftmals nicht beeinflussen kann. Zeitliche Verzögerungen sind somit teilweise unvermeidbar. Stadtkämmerin Kloß nannte dafür einige Beispiele. Die Entwicklung des Jahres 2023 im investiven Bereich ist allerdings weniger von den Auszahlungen, sondern vielmehr von den Einzahlungen, insbesondere der Zuweisungen von Bund und Land, abhängig. Stadtkämmerin Kloß berichtete von den veranschlagten Bundesmitteln von insgesamt 1,5 Mio. € entfallen rd. 1,1 Mio. € auf Mittel aus dem Breitbandausbau. Zusammen mit den Landesmitteln von rd. 0,5 Mio. €, stehen insgesamt noch rd. 1,6 Mio. € aus der Endabrechnung Breitband aus. Leider erschweren auch hier bürokratische Hürden einen zeitnahen Eingang der Mittel. Die Entwicklung des Jahres 2023 „steht und fällt“ im investiven Bereich mit der Zuschussabwicklung Breitbandausbau durch den Bund. Der Gemeinderat nahm den Zwischenbericht für das Jahr 2023 zur Kenntnis.
Weitere Stelle für die Schulsozialarbeit wird in Kürze ausgeschrieben
Bürgermeisterin Förderer erinnerte daran, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2023 der Beschluss gefasst wurde, eine zusätzlichen 50%-Stelle für die Schulsozialarbeit in der Schule Schrozberg zu schaffen Die Verwaltung wurde zeitgleich beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Eine Stellenbesetzung sollte dann frühestens nach Eingang der positiven Förderzusage erfolgen. Die Antragstellung auf Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen für den Förderzeitraum 01. August 2023 bis 31. Juli 2024 ist zwischenzeitlich erfolgt. Hierbei wurde eine Landesförderung für einen Stellenanteil von 1,25 Vollzeitkräften beantragt, neben dem bisherigen Stellenanteil von 0,75 VK noch ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,5 VK. Grundsätzlich erfolgen die Bewilligungen der Landesmittel durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) erst im darauffolgenden Jahr. An dieser Vorgehensweise hat sich seit der erstmaligen Antragstellung nichts geändert. Trotzdem hatte die Stadtverwaltung die Hoffnung, dass bei der Schaffung von zusätzlichen Stellen bzw. Stellenerweiterungen, die entsprechenden Förderzusagen früher erfolgen. Leider ist dies nach Rücksprache mit dem KVJS nicht möglich. Der reguläre Verfahrensweg muss durchlaufen werden. Die Bewilligung der Komplementärfinanzierung durch den Landkreis ab 01.09.2023 liegt vor. Aufgrund der Sachlage muss der ursprünglich gefasste Beschluss geändert werden. Die Verwaltung möchte die Stelle während der Sommerpause ausschreiben und die Stelle möglichst mit Wirkung ab 01.09.2023 besetzen. Die bisherige 75%-Stelle wird ab 01.09.2023 mit einer neuen Mitarbeiterin zu 60% besetzt sein, so dass im Wege der Stellenausschreibung für den zusätzlichen Stellenanteil ein weiterer Beschäftigungsumfang von 65% angeboten wird. Natürlich soll die Besetzung dann nach Rücksprache mit der Schulleitung erfolgen. Nach kurzen Rückfragen aus dem Gremium wurde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung von allen Mitgliedern zugestimmt.
Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen
Rund 20 Minuten dauerten die Beratungen vor dem einstimmigen Beschluss des Schrozberger Gemeinderates zu diesem Thema. Bürgermeisterin Förderer erinnerte daran, dass in der Gemeinderatssitzung vom 24.05.2023 die Bildung eines Arbeitskreises zur Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Schrozberg beschlossen wurde. Der Grundsatzbeschluss, dass die Stadt Schrotberg keine Flächen für Freiland-Photovoltaikanlagen ausweist solle aufgehoben werden, sobald ein Kriterienkatalog beschlossen ist. Zwei Sitzungen des Arbeitskreises fanden dann statt. Die Kernpunkte aus der ersten Sitzung wurden auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Die Bevölkerung hatte die Möglichkeit weitere Vorschläge und Anregungen einzubringen. In einer zweiten Sitzung wurden die eingegangenen Vorschläge thematisiert und ein Kriterienkatalog erarbeitet, welcher bereits vorab mit den Beratungsunterlagen übersandt wurde. Ein Antrag auf Änderung des Entwurfs wurde nach kurzer Diskussion vom Gremium mehrheitlich angenommen. So wurde bei den Ausschlussgebieten, die sich aus dem Regionalplan, Flächennutzungsplan, aus dem Naturschutz und aufgrund landwirtschaftlicher Belange ergeben, die Flächen mit einer Ackerzahl größer als 50 auf Flächen mit einer Ackerzahl größer als 40 reduziert. Nachfolgend finden Sie den dann einstimmig beschlossenen Kriterienkatalog:
Kriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) in der Stadt Schrozberg
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2023 einen Kriterienkatalog für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen. Diese Übersicht dient allen Interessenten als Handlungsleitfaden, so dass bereits im Vorfeld nachvollziehbar ist, welche Kriterien für die Errichtung der Photovoltaikanlagen erfüllt sein sollten.
Alle interessierten Betreiber bzw. Investoren haben die Möglichkeit, Ihre vollständigen Unterlagen zum geplanten Vorhaben im Rathaus der Stadt Schrozberg, Krailshausener Str. 15, 74575 Schrozberg, einzureichen.
Lfd. Nr. | Kriterium |
1 | Begrenzung der Größe · Die zusammenhängende Fläche der Freiflächen-Photovoltaikanlagen darf eine Größe von 10 ha nicht überschreiten. Dies gilt nicht für Agri-Photovoltaikanlagen · Um die Konzentration um eine Ortschaft zu vermeiden dürfen pro Gemarkung max. 2 % der Gemarkungsfläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden · Die Stadt Schrozberg begrenzt den möglichen Zubau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf max. 105 ha. Dies entspricht 1 % der Gesamtgemarkungsfläche
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2 | Ausschlussgebiete (die sich aus Regionalplan, Flächennutzungsplan, Naturschutzrecht und aufgrund landwirtschaftlicher Belange ergeben):
· Siedlungsflächen · Waldflächen · Naturschutzgebiete, Biotope · Flächenhafte Naturdenkmäler · Europäische Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete · Regionale Grünzüge (außer, wenn der Regionalverband der Ausnahme zustimmt) · Grünzäsuren · Vorranggebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz · Überschwemmungsgebiete · Flächen mit einer Ackerzahl größer als 40. Bei Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage kann eine Fläche mit einer Ackerzahl größer als 40 überbaut werden
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3 | Verträglichkeit mit dem Landschaftsbild, Vermeidung der Sichtbarkeit:
· Möglichst keine Sichtbarkeit der Anlagen von bebauten Wohngebieten aus · Freiflächen-Photovoltaikanlagen müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Wohngebäuden haben
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4 | Regionale Wertschöpfung
· Bevorzugung von ortsansässigen und regionalen Betreibern · Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Bürger oder der Stadt · Der Sitz der Gesellschaft muss sich in Schrozberg befinden
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5 | Rückbauverpflichtung
· Es besteht eine Rückbauverpflichtung nach 30 Jahren · Sollte die Anlage bereits länger als 12 Monate nicht in Betrieb sein, ist sie zurückzubauen · Soll die Anlage nach 30 Jahren noch weiter betrieben werden, ist vom Betreiber ein neuer Antrag zu stellen
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6 | Grundgebühr für Verwaltungsaufwand
· Grundgebühr zur Abwicklung des Verfahrens bis zum Aufstellungsbeschluss Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur pauschalen Kostenerstattung an die Stadt für den ihr entstehenden Verwaltungsaufwand und sämtliche ihr entstehenden Kosten im Zuge des Aufstellungsbeschlusses mit einer Grundgebühr i. H. v. 1.000 €. · Grundgebühr zur Abwicklung des Bauleitplanverfahrens Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur pauschalen Kostenerstattung an die Stadt für den ihr entstehenden Verwaltungsaufwand und sämtliche ihr entstehenden Kosten mit einer Grundgebühr i. H. v. 2.000 € und zusätzlich 1.000 € pro Hektar (gerundet auf volle tausend Euro)
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7 | Vorgehensweise
· Anträge auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden jeweils über sechs Monate gesammelt. Die Verwaltung stellt eingegangene Anträge zweimal pro Jahr in einer Vorlage zusammen, so dass auch der Gemeinderat dementsprechend bis zu zweimal pro Jahr über die Anträge entscheiden kann. Pro Jahr werden max. 4 Bebauungsplanverfahren für Freiflächen-Photovoltaikanlagen durchgeführt
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Projektanträge für die erste Vergabe in der Gemeinderatssitzung im Januar 2024 können bis zum 15.12.2023 bei der Stadt Schrozberg, Bauamt, Krailshausener Str. 15, 74575 Schrozberg oder digital unter florian.dietzel@schrozberg.de abgegeben werden.
Kurz berichtet:
- Eine neue Kommission für die Auswahl von Feldwegen und Gemeindeverbindungsstraßen, welche zur Sanierung anstehen wurde in der letzten Sitzung bestimmt. Neben der Bürgermeisterin bzw. deren Stellvertreter, dem Bauamtsleiter und den Ortsvorstehern sollen sechs Mitglieder des Gemeinderates dieser Kommission angehören und nach Begutachtung der zur Sanierung vorgeschlagenen Wege die Prioritäten festlegen.
- Die Festlegung des Spendenzweck für die Hälfte der Einnahmen für ein Benefizkonzert vom Heeresmusikkorps Veitshöchheim, welches am 19. Oktober 2023 in der Stadthalle stattfinden soll, war Aufgabe des Gemeinderates. Bürgermeisterin Förderer schlug hier, auch wegen des 20igsten Jahrestages des Zugunglücks in Schrozberg, das Kriseninterventionsteam, kurz KIT vor. Einstimmig sprach sich auch das Gremium für diesen Spendenzweck aus.
- Der Ablösebetrag für Stellplätze wird künftig auf 3.500 € angehoben. Die Landesbauordnung erlaubt eine sogenannte Stellplatzablösung. Wenn ein Bauherr die nach dem Baurecht erforderlichen Stellplätze nicht auf seinem Grundstück herstellen kann, besteht die Möglichkeit, dass der Bauherr einen Geldbetrag an die Gemeinde bezahlt. Zuletzt wurde dieser Betrag im Jahr 1995 festgelegt mit 5.000 DM und bei der Umstellung auf Euro auf 2.556 € angepasst.
- Erneut stand auf der Tagesordnung die Überprüfung der Sitzverteilung im Gemeinderat zur Kommunalwahl 2024. Bereits im letzten Jahr wurde die Thematik vorgestellt, diskutiert und schlussendlich beschlossen, an der bisherigen unechten Teilortswahl festzuhalten. Grundlage für diesen Beschluss waren Berechnungen mit den Einwohnerzahlen vom 30.06.2022. Für alle kommunalwahlrechtlichen Prüfungen und Festlegungen, so die Kommunalwahlgesetzt, ist nun allerdings der Stichtag die Einwohnerzahlen vom 30.09.2022. So wurden die Daten nochmals auf dieser Grundlage aufgearbeitet und dem Gemeinderat mit den Beratungsunterlagen übermittelt, mehrheitlich erfolgte aber auch hier wieder der Beschluss keine Änderung der bisherigen Festlegungen in der Hauptsatzung bezüglich der unechten Teilortswahl vorzunehmen.
- Eine gemeinsam erarbeitete Lösung soll nun zur Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung im oberen Teil des Rothenburgers Weg führen. Im Anschluss an die letzte Sitzung fand ein Gesprächstermin mit den Anwohnern statt, bei welchem nochmals ein reger Austausch stattfand. Als verkehrsberuhigende Maßnahme wurde dann in Absprache vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrsbehörde die Aufstellung von drei Pflanzkübel und die Anschaffung von zwei Geschwindigkeitsanzeigen beschlossen. Zusätzlich wird an den Straßeneinmündungen eine Blocksatzmarkierung angebracht.
- Ein Starkregenereignis macht die Sanierung des Kunstrasenplatzes in Schrozberg erforderlich. Am 08. Juni 2023 war von diesem heftigen Regenschauer besonders stark der Bereich um die Sportanlagen betroffen. Der Platz ist zwar ordnungsgemäß dräniert, aber nicht auf solche Wassermassen eingestellt. Es kam dann zur Trennung der Schichten und Vermischung des Füllmaterials. Nach Besichtigung durch die Firma Field Turf Tarkett, die den Platz auch hergestellt hat, ist nun klar, dass die Sanierung umfangreicher ist als anfänglich gedacht. Rund 22.000 € wird dies kosten. Der Gemeinderat hat einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Firma Field Turf Tarkett beschlossen.
- Eine Photovoltaikanlage wird in Kürze auf dem Dach der Kläranlage in Schrozberg angebracht. Das Ergebnis einer Ausschreibung ergab als günstigste Bieterin für die notwendigen Arbeiten die Firma Munz aus Bartenstein. Rund 107.000 € müssen nun für eine 60 kwp-Anlage bezahlt werden, welche auf den Dächern der Gebläsestation, der Kompaktanlage und dem Betriebsgebäude installiert werden.
- Wie bereits beschlossen soll der Bauhof einen Anbau Arbeiten für die Erd- und Betonarbeiten und die Zimmer-/Holzbauarbeiten wurden ausgeschrieben und nach erfolgter Submission in der letzten Sitzung vor der Sommerpause vergeben. So erledigt die Erd- und Betonarbeiten die Firma Stöhr aus Leuzendorf und die Zimmer-/Holzbauarbeiten die Firma Schöller aus Kleinbärenweiler. Insgesamt ist hier mit Kosten von rund 70.000 € zu rechnen.
- Zwei Bauanträgen wurden zugestimmt bzw. das Einvernehmen erteilt. So soll bei Wittmersklingen, Gemarkung Ettenhausen eine Funksende- und Empfangsanlage errichtet werden. Der Ortschaftsrat Ettenhausen hat dem Bau bereits in einer Sitzung im Jahr 2022 zugestimmt und auch der Gemeinderat hatte damals der Bereitstellung eines städtischen Grundstücks zugestimmt. Für die Errichtung von zwei Wohn-Modulhäusern auf einem Grundstück in Riedbach ging ein Bauantrag ein, allerdings mit vier beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan, welcher noch aus dem Jahr 1967 stammt. Der Ortschaftsrat Riedbach sprach sich einen Tag vorher für die Zustimmung aus und der Gemeinderat Schrozberg schloss sich dieser Entscheidung an.
- Sieben Spenden wurden gem. § 78 Abs. 4 GemO vom Gemeinderat angenommen. Geldspenden gingen ein von den Freibadfreunden Schrozberg für ein Sonnensegel für die Liegewiese im Schrozberger Freibad und von der Firma Hakro GmbH für den Lesetreff und die Ausstattung dort mit Regalen für die Tonie-Figuren. Fünf Sachspenden gab es anlässlich des 50jährigen Jubiläums der Stadt Schrozberg von den Firmen Nedschroef Schrozberg, der Stadt Niederstetten, der Firma Thiele Glas GmbH, der Moo Eismanufaktur und dem BDS Schrozberg. Herzlichen Dank auch wieder an dieser Stelle.
- Bekannt gegeben wurde das Ausschreibungsergebnis für die 21. Bündelausschreibung des Gemeindetages Baden-Württemberg für den kommunalen Strombedarf in den Jahren 2024 bis 2025. Die jährliche Abnahmemenge wurde dabei mit 1.333.732 kWh angesetzt. Für das Jahr 2024 ergibt sich eine Angebotssumme einschließlich aller Steuern und Abgaben von 555.815,53 €. Die Angebotssumme für das Jahr 2025 liegt bei 479.764,13 €.
- Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung gab Bürgermeisterin Förderer bekannt. Dort wurde dem Grundsatzbeschluss zur Umsetzung Stellenbewertung rückwirkend zum 01.01.2023 zugestimmt und die Einstellung von Herrn Mairon im städtischen Bauhof und Frau Egete als Mitarbeiterin in der Mensa der Schule Schrozberg wurden bekannt gegeben.
- Über die Zahl der derzeit in Schrozberg untergebrachten Flüchtlinge informierte Bürgermeisterin Förderer. Zwei Flüchtlinge wurde der Stadt Schrozberg in der vergangenen Woche zur Unterbringung durch die Stadt Schrozberg überstellt, weitere vier Personen wurden angekündigt. Zudem wurden vier Personen zugewiesen, welche aber in privaten Unterkünften mietweise untergekommen sind.
- Über ein kürzlich erfolgtes Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgericht bezüglich eines bisher möglichen beschleunigten Verfahrens zur Erstellung von Bebauungspläne informierte Bürgermeisterin Förderer. Dieses beschleunigte Verfahren ist nun nach Auffassung der Richter nicht mit Unionsrecht vereinbar und die mit einem solchen Verfahren aufgestellten Bebauungspläne nichtig. Betroffen sind davon im Schrozberger Stadtgebiet zum einen der Bebauungsplan für das Neubaugebiet in Riedbach. Allerdings sind dort schon bis auf einen Bauplatz alle Plätze bebaut. Im Fall eines eingehenden Bauantrages ist dies dann gesondert zu prüfen und mit dem Baurechtsamt abzuklären. Für das geplante Baugebiet in Schmalfelden wird dies einen Wechsel in das normale Verfahren bedeuten, verbunden mit weiteren Erstellungen von Gutachten und dem Wiederholen eines Aufstellungsbeschlusses, was wiederrum Zeit und Geld kostet.
- Bürgermeisterin Förderer hatte erfreuliche Nachrichten: Laut Pressemitteilung wurden alle Anträge nach Z-Feu bewilligt. Die Stadt Schrozberg hatte dabei einen Antrag für die Förderung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Spielbach 120.000 € und einen Antrag für die Fahrzeugneubeschaffung mit einem Betrag von 92.000 € gestellt. Bisher liegt allerdings noch kein Bewilligungsbescheid vor. Weiter gab es eine Pressemitteilung zur Mittelverteilung des Ausgleichsstock. In den Landkreis Schwäbisch Hall fließen dabei insgesamt 5,8 Millionen € und auch hier hatte die Stadt Schrozberg 1 Million € für den Neubau des Feuerwehrhauses beantragt. Somit könnten bei Gesamtkosten von rund 1,8 Millionen € schlussendlich 1,1 Millionen € Fördermittel fließen und die Stadt Schrozberg hätte damit einen Eigenanteil von 700.000 € zu tragen. Bürgermeisterin Förderer kündigte an, sobald die Bewilligungsbescheide vorliegen, werden die weiteren Schritte wie der Baubeschluss, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung und die notwendigen Ausschreibungen auf der Tagesordnung des Gemeinderates stehen.
- Ganz zum Ende der Sitzung gab Bürgermeisterin Förderer bekannt, dass sie im nächsten Jahr erneut für das Amt der Bürgermeisterin in Schrozberg kandidieren möchte.