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Interkommunaler Gutachterausschuss "Altkreis Crailsheim"
Der Interkommunaler Gutachterausschuss „Altkreis Crailsheim“ besteht aus den Städten und Gemeinden Blaufelden, Crailsheim, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach und Wallhausen. Die gemeinsame Geschäftsstelle befindet sich bei der Stadt Crailsheim im Ressort Stadtentwicklung.
Stadtverwaltung Crailsheim
Gutachterausschuss
Postfach 14 65
74554 Crailsheim
Der Gutachterausschuss besteht derzeit aus 48 Mitgliedern, bestellt aus allen Mitgliedsgemeinden und der Oberfinanzdirektion Schwäbisch Hall–Crailsheim.
Aufgaben
Grundstücksbewertung
Die Feststellung des Verkehrswertes (Marktwertes) von bebauten oder unbebauten Grundstücken kann bei Veräußerungsabsicht, Erbauseinandersetzung oder aus anderen Gründen erforderlich sein. Auf Antrag führt die bei der Stadt Crailsheim eingerichtete Geschäftsstelle des interkommunalen Gutachterausschusses „Altkreis Crailsheim“ kostenpflichtige Verkehrswertermittlungen durch, die durch den unabhängigen Gutachterausschuss geprüft und beschlossen werden. Auch freie Sachverständige können mit der Verkehrswertermittlung beauftragt werden.
Das Gutachten wird in Schriftform erstellt. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn andere Person oder Behörden den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat. Es hat keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts nach BauGB (Baugesetzbuch) werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
- der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sog. Wertermittlungsstichtag
- die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
- die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung)
- Lage des Grundstücks
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert.
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte für Bauland werden am Jahresende für das Vorgängerjahr ermitteln. Die Bodenrichtwerte werden ortsüblich bekannt gemacht und können auf der Internetseite der Stadt Crailsheim eingesehen werden.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für ein Gebiet, in dem im Wesentlichen dieselben Wert bestimmenden Merkmale vorliegen. Auf Antrag erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine schriftliche und kostenpflichtige Auskunft über den zu einem bestimmten Stichtag gültigen Bodenrichtwert einer Richtwertzone.
Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung erhält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung und stellt die Grundlage für die Tätigkeit des Gutachterausschusses dar. Die Urkunden über die Verträge und sonstigen Eigentumsübertragungen müssen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses von den beurkundenden Stellen, vor allem von Notaren, zur Verfügung gestellt werden.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind nur möglich, wenn der Empfänger der Daten ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft macht. Der kostenpflichtige Antrag kann schriftlich (formlos) oder mündlich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerichtet werden.
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Norbert Präger
Ressort Stadtentwicklung
Tel.: +49 7951 403-1314
E-Mail: norbert.praeger(at)crailsheim.de
Außerdem wurde für den Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim ein Postkorb mit der Adresse “gutachterausschuss(@)crailsheim.de” erstellt. Dort können in Zukunft gerne Anträge und Anfragen per E-Mail geschickt werden.>