Die kalte Jahreszeit hat begonnen und damit auch die Gefahr des Einfrierens von unzureichend geschützten Wasseruhren- und leitungen. Frostgefährdete Wasseruhren- und leitungen (hier auch insbesondere in Roh- und Neubauten) sind daher rechtzeitig durch Isoliermaterial usw. zu schützen, damit sie nicht einfrieren können.
Wasserverluste, sowie Wasseruhren-Reparaturen, die durch Einfrieren entstehen, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers und können teuer werden.
REGELMÄßIGE KONTROLLE DER WASSERUHR
Wir weisen darauf hin, dass bei einem Wasserrohrbruch die Kosten für die Behebung des Schadens sowie die Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins, € 2,50 zuzügl. 7 % MWSt. = 2,68 €) satzungsgemäß vom Verbraucher selbst zu tragen sind.
Lediglich die Abwassergebühr (4,38 €/cbm) für das ausgetretene Wasser wird auf Antrag nicht berechnet, wenn dieses nicht in den Kanal bzw. die Kläranlage gelangt. Entsprechende Nachweise hierzu sind dann vorzulegen.
Die Kosten für einen solchen Rohrbruch können somit sehr teuer werden und leicht in die Tausende gehen. Liegt dann keine entsprechende Versicherung vor, hat der jeweilige Verbraucher alle Kosten selbst zu tragen.
Kontrollieren Sie daher den Stand Ihrer Wasseruhr regelmäßig, denn bis zur nächsten Ablesung kann bei einem Rohrbruch bereits eine erhebliche Menge Wasser ausgeflossen sein.