Wir suchen Sie – als Leitung für unsere Kämmerei

Wir suchen Sie -  als Leitung für unsere Kämmerei

Die Stadt Schrozberg (5.900 Einwohner), Landkreis Schwäbisch Hall sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

                        Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d)

                        Fachbediensteten für das Finanzwesen gem. §116 GemO

 

Die Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Aufgaben

 

                 •      Leitung der Kämmerei mit derzeit 5 Mitarbeitenden

                 •      Erstellung Haushaltsplan und Jahresrechnung, Haushaltsvollzug und          -überwachung
•      Zuschussanträge und Abrechnung kommunaler Projekte

                 •      Bearbeitung Anlagenbuchhaltung auf Basis NKHR

                 •      Steuerangelegenheiten
•      Gebührenkalkulationen
•      Bearbeitung Satzungen/Dienstanweisungen
•      Vertretung der Zuständigkeiten des Amtes im Gemeinderat

                

sowie weitere Aufgaben im Rechnungs- und Kassenwesen.

 

Die Besetzung soll möglichst in Vollzeit erfolgen. Die Besoldung/Vergütung erfolgt entsprechend beamtenlaufbahnrechtlichen Voraussetzungen bis A 13 oder in vergleichbarer Entgeltgruppe des TVÖD.

 

Wir erwarten für diese verantwortungsvolle Tätigkeit eine engagierte Persönlichkeit, die flexibel, teamfähig und belastbar ist. Außerdem werden selbständiges Arbeiten, Organisationsgeschick und ein hohes Maß an Verantwortung vorausgesetzt. Von der Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Terminen, auch außerhalb der regulären Dienstzeit gehen wir aus.

Die Stelle verlangt ein abgeschlossenes Studium im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder vergleichbarer Qualifikation.

 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an die Stadt Schrozberg, Postfach 1 44, 74573 Schrozberg. Fragen beantwortet Ihnen Bürgermeisterin Jacqueline Förderer, Tel 07935/707-10 oder jacqueline.foerderer@schrozberg.de bzw. Hauptamtsleiter Helmut Hüttner, Tel. 07935/707-20 oder helmut.huettner@schrozberg.de .

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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