Altbauförderung Wohneigentum (Kauf, Sanierung oder Modernisierung von Wohneigentum) zur Eigennutzung
Ab einer Investition von mindestens 50.000 €, inkl. Gutachterkosten (sofern Gutachten erstellt wurden) gibt es einen Zuschuss von 3% der Investitionssumme, maximal 5.000 €
Diese Förderung erhöht sich für jedes Kind unter 18 Jahren um 500 €.
Als Investitionen gelten:
- Kauf von unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken
- Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude
Es werden nur Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt, die im Haushalt der Antragsteller gemeldet sind und tatsächlich dort wohnen.
Bei einem Grunderwerb von Privat ist das Datum des Kaufvertrages maßgebend. Der Antrag auf Wohnbauförderung soll möglichst vor Vertragsschluss gestellt werden. Nachträglich können die Eigentümer längstens 6 Monate nach Kaufvertragsabschluss einen Antrag auf Wohnbauförderung bei der Stadtverwaltung stellen.
Bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten ist der Zuschuss vor Beginn der Arbeiten bei der Stadtverwaltung zu beantragen.
Zusätzlich finden Kinder Berücksichtigung, welche innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages oder dem Zeitpunkt der Antragsstellung bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten geboren werden.
Sobald bei der Stadt die Kaufpreiszahlung, sowie die Fertigstellung der Investition nachgewiesen werden, wird der Zuschuss auf ein vom Antragsteller zu benennendes Konto überwiesen.
Die Förderung unterliegt einer Zweckbindung, d. h. die Förderung ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb von 10 Jahren das geförderte Gebäude weiterveräußert wird oder nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt wird, zum Beispiel durch Vermietung.
Bei Zurückzahlung werden ganze Jahre der bestimmungsgemäßen Nutzung nicht berücksichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss besteht nicht.
Wohnbauförderung mit Kinderbonus
Ansprechpartner
Altbauförderung Wohneigentum (Kauf, Sanierung oder Modernisierung von Wohneigentum)
Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, sind wir gerne behilflich.
Stadt Schrozberg
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