Gutscheinkarte 2025 für den Landesfamilienpass können abgeholt werden!

Gutscheinkarte 2025 für den Landesfamilienpass können abgeholt werden!

Gutscheinkarte 2025 für den Landesfamilienpass

Die Gutscheinkarten 2025 für die Landesfamilienpässe können im Rathaus Schrozberg, Krailshausener Straße 15, Sozialamt, Zi. 107  während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Der gültige Landesfamilienpass ist bitte dazu vorzulegen! Dieses Jahr erfolgt erstmals keine automatische Zusendung, um die Berechtigungen aktualisieren zu können. 

Den Pass können folgende Personengruppen erhalten: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Familien mit nur einem Elternteil mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind, Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind und Familien, die Bürgergeld erhalten oder kinderzuschlagsberechtigt sind, Wohngeldberechtigte und Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Dazu muss in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt werden. Die Inhaber des Passes sind berechtigt, einmal jährlich die auf den Gutscheinen genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen. Neben der berechtigten Person können noch zusätzlich vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden, max. zwei Personen sind aber jeweils nur gleichzeitig zur Begleitung berechtigt. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Weitere Informationen gibt es beim Sozialamt der Stadt Schrozberg, Herrn Bundschuh unter der Telefonnummer 07935/707-24 oder E-mail: gerhard.bundschuh@schrozberg.de

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