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Schrozberg

Information zur Grundsteuerreform

Das Landesgrundsteuergesetzt regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Zum 01. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B), sowie land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) abgeben.

In den letzten Wochen haben die Grundstückseigentümerinnen u. Eigentümer hierzu Informationsschreiben von Ihren zuständigen Finanzämtern erhalten, bzw. werden dieses noch erhalten. In diesem finden Sie wichtige Informationen zur Meldung, wie z. B. Ihre Steuer-Identifikationsnummer, das Aktenzeichen und die Lagebezeichnung.

Artikelbild zur Grundsteuerreform
(© Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com)

Die notwendigen Feststellungserklärungen müssen digital eingereicht werden.

Hierzu ist ein Benutzerkonto für „Mein ELSTER“ erforderlich. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, können sie dieses unter www.elster.de erstellen. Hierzu benötigen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) (siehe Informationsschreiben Ihres Finanzamtes)

Informationen und Anleitungen zum ELSTER-Portal finden Sie unter: GRUNDSTEUER-BW.de

Die Fläche des Grundstückes und den Bodenrichtwert können Sie über das zentrale Bodenrichtwert-informationssystem in Baden-Württemberg online ab dem 01.07.2022 abrufen.
(Hinweis: Sollten Ihre Bodenrichtwerte noch nicht verfügbar sein, rufen Sie bitte die Seite zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf!)

Dieses können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Eine Anleitung zur Abgabe der Grundsteuererklärung über Mein ELSTER finden Sie hier.

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