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Anmeldung einer Wohnung / Ummeldung Wohnsitz
Wer eine Wohnung bezieht oder den Wohnsitz wechselt, muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Frist zur Anmeldung beträgt zwei Wochen.
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Seit dem 01.11.2015 gilt hier die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers. Dieser muss auf der Wohnungsgeberbestätigung den Einzug der Mieter schriftlich oder elektronisch bestätigen. Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen seit dem 01.11.2016 den Mieterinnen und Mietern nur noch den Einzug (nicht mehr den Auszug ins Ausland) schriftlich oder elektronisch bestätigen.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung / Ummeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Ohne Wohnungsgeberbestätigung kann keine Anmeldung/ Ummeldung vorgenommen werden.
Ansprechpartner
Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, sind wir gerne behilflich.
Stadt Schrozberg
Krailshausener Str. 15
74575 Schrozberg
Ansprechpartner: Michele Löhr, Yvonne Krämer
Telefon: 07935 707-22
Telefax: 07935 707-50
E-Mail: michele.loehr@schrozberg.de
E-Mail: yvonne.kraemer@schrozberg.de