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Schrozberg

Neuerung bei der Beantragung vom Personalausweis/Reisepass

Einführung digitales Lichtbild ab 1. Mai 2025

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Das heißt ab diesem Stichtag darf die Stadtverwaltung keine Papierbilder mehr zur Beantragung annehmen.

Sie haben die Möglichkeit ab dem 1. Mai 2025 bei uns im Bürgerbüro direkt bei Antragstellung gegen eine Gebühr von 6,00 € das digitale Lichtbild aufnehmen zu lassen – hierfür erhalten wir in Kürze ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei.

Alternativ können Sie weiterhin einen Fotografen aufzusuchen, der uns das digitale Lichtbild in einem cloudbasierten Verfahren zur Verfügung stellt. Hierzu erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, welchen Sie uns bei Beantragung des neuen Dokuments vorlegen müssen.

In den letzten Wochen kamen vermehrt Fragen auf, inwieweit bekannt sei, welche privaten Fotodienstleister sich bereits bei einer Cloud registriert hätten. Die Cloud-Lösung des Fotoverbandes RingFoto wird voraussichtlich die einzige Lösung sein, an die sich Fotostudios anbinden können.
Unter der privaten Website: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe
können Bürgerinnen und Bürger selbständig nach Fotodienstleistern in einer bestimmten Region suchen.

Falls Ihr Personalausweis/Reisepass in nächster Zeit abläuft bzw. Sie in nächster Zeit ein neues Dokument beantragen möchten und noch aktuelle biometrische Passbilder in Papierform vorhanden sind, können Sie diese bis zum 30. April 2025 zur Beantragung vorlegen.

Wir bitten um Beachtung, dass ab 1. Mai 2025 die Annahme von Papier-Lichtbildern nicht mehr möglich ist!

Aufgrund der verzögerten Auslieferung und Installation hat das BMI mitgeteilt, dass zunächst bis 31.07.2025 in Ausnahmefällen auch weiterhin papiergebundene

Lichtbilder akzeptiert werden können. Hierzu gilt folgendes zu beachten:

  • Die antragstellende Person hat ihr Lichtbild noch vor dem 1. Mai 2025 bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lassen und als Papier-Lichtbild ausgehändigt erhalten. Das Lichtbild wurde noch nicht in die Cloud geladen. Sie verfügt daher nur über ein aktuelles Papier-Lichtbild. Bitte beachten Sie auch hier, das ein gültiges biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate sein darf.

 

IN ALLEN FÄLLEN GILT: Verfügt die Behörde bereits über ein eigenes, zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem (unabhängig vom Hersteller), ist das Papierlichtbild grundsätzlich nicht zu akzeptieren. Stattdessen ist vor Ort ein neues digitales Lichtbild zu erstellen.

Sobald das Lichtbilderfassungssystem bei uns in der Behörde installiert und betriebsbereit ist, werden wir Sie darüber informieren. Die Kosten für die Lichtbilderfassung werden sich auf 6,- € zusätzlich belaufen.

Ansprechpartner

Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, sind wir gerne behilflich.

Stadt Schrozberg
Krailshausener Str. 15
74575 Schrozberg

Ansprechpartner: Michele Löhr, Yvonne Krämer

Telefon: 07935 707-22
Telefax: 07935 707-50
E-Mail: michele.loehr@schrozberg.de
E-Mail: yvonne.kraemer@schrozberg.de

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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