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Schrozberg

Solarkataster Bartenstein

Mithilfe des Instruments eines Solarkatasters können die Möglichkeiten ausgelotet werden, wo und wie die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen des Denkmalschutzes angemessen in Einklang gebracht werden können, soweit es um die Errichtung von Solaranlagen auf Gebäudedächern innerhalb von Gesamtanlagen geht. Gesamtanlagen sind in Baden-Württemberg ein elementarer Bestandteil der Kulturlandschaft und ein hohes Schutzgut: Nach dem Denkmalschutzgesetz muss an ihrer Erhaltung ein besonderes öffentliches Interesse bestehen. Den Kommunen und unteren Denkmalschutzbehörden soll mit dem Solarkataster für Gesamtanlagen ein Planungsinstrument an die Hand gegeben werden, um von oft kontroversen Einzelfallentscheidungen zu einer aus denkmalfachlicher Sicht begründeten und planerisch abgestimmten Gesamtlösung zu kommen.

In der Gemeinderatssitzung am 22.01.2024 beschloss der Gemeinderat die Leitlinien – Solarkataster Bartenstein mit zugehörigem Plan vom 05.10.2023.

Solarkataster Bartenstein

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Leitlinien Solarkataster

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Datum hinzugefügt: 5. Oktober 2023
Letzte Änderung: 24. Januar 2024
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Solarkataster Bartenstein

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Datum hinzugefügt: 5. Oktober 2023
Letzte Änderung: 24. Januar 2024
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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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