Das Umweltmobil kommt

Aus organisatorischen Gründen tourt das Umweltmobil vom 5. Mai bis 28. Mai 2025 wieder durch den Landkreis Schwäbisch Hall.

 

In der Stadt Schrozberg ist es an folgenden Tagen unterwegs:

Datum Zeit Ort Haltestelle

Mittwoch, 21.05.2025 10.00 – 10.45 Uhr Schrozberg-Spielbach Rathaus in Spielbach an L1008

  11.15 – 13.15 Uhr Schrozberg Festplatz am Schul- und Sportzentrum

  14.30 – 15.15 Uhr Schrozberg-Bartenstein Riedbacher Strasse, Parkplatz Turnhalle

 

Alle Haltestellen und Termine für den Landkreis Schwäbisch Hall stehen auch im Internet unter Problemstoffsammelstelle: Landkreis Schwäbisch Hall

Beim Umweltmobil werden Farben, Lacke, Kleber, Lösungsmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (nicht aus der Landwirtschaft), Holzschutzmittel, Säuren und Laugen, Verdünnung, Reinigungsmittel, Foto- und Laborchemikalien, ölverunreinigte Betriebsmittel (wie z. B. Lappen, leere Ölbehälter, Aufsaugmaterial), Spraydosen und quecksilberhaltige Teile (Thermometer, Messgeräte, Schalter) nur aus Haushalten angenommen. Die maximale Anlieferungsmenge pro Anlieferer beträgt 100 Liter. Die Annahme ist kostenfrei.

Bitte beachten: Dispersionsfarben können über die Restmülltonne entsorgt werden!

Dispersionsfarbe kann über die Restmülltonne entsorgt werden, sofern diese vollständig eingetrocknet ist, der restentleerte Farbeimer kann dann über den Gelben Sack entsorgt werden. Flüssige Dispersionsfarbe bitte weiterhin beim Umweltmobil oder bei der stationären Problemstoffsammelstelle Hasenbühl in Hessental abgeben.

Folgende Problemstoffe werden beim Umweltmobil nicht angenommen:

·         Motorenöle und Altöl

·         Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

·         Altspeisefett

·         Medikamente

·         Auto- und Trockenbatterien

Wer das Umweltmobil nicht erreicht, kann diese Schadstoffe das ganze Jahr über beim Entsorgungszentrum Hasenbühl in Schwäbisch Hall-Hessental abgeben. Die dort eingerichtete Problemstoffsammelstelle ist allerdings nur mittwochs von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, da die Gefahrstoffe nur von dafür speziell geschultem Fachpersonal angenommen werden dürfen.

Fragen zu Problemstoffen und zur fachgerechten Entsorgung werden im Landratsamt von Andrea Bogdan, Tel. 0791/755-7321, beantwortet.

 

 

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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