Biotopverbundplanung der Stadt Schrozberg – priorisierte Maßnahmen wurden vorgestellt
Im Herbst 2023 wurde in der Gemeinderatssitzung der Auftrag zur Erstellung einer Biotopverbundplanung für die Stadt Schrozberg an das Büro GEKOPLAN aus Oberrot vergeben. Mit der kommunalen Biotopverbundplanung soll ein Instrument zur nachhaltigen Entwicklung der Landschaft und der besseren Vernetzung der Lebensräume sowie der Gemeindeentwicklung erstellt und etabliert werden. In ihm werden die räumlichen und funktionalen Zusammenhänge zwischen den Biotopen dargestellt. Darüber hinaus beinhaltet der Biotopverbundplan eine Maßnahmenliste mit Steckbriefen für umzusetzende Maßnahmen. Er dient der Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität. Neben der Begehung der einzelnen Biotope durch GEKOPLAN fanden zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen und zwei Behördenbeteiligungen im Rahmen der Biotopverbundplanung statt. In der Gemeinderatssitzung in der Bartensteiner Mehrzweckhalle waren in der vergangenen Sitzung Herr Hansjörg Winter und Frau Katharina Jüttner vom Büro GEKOPLAN anwesend, um dem Gremium den erarbeiteten Stand des Biotopverbundplanes vorzustellen. Anhand einer Präsentation berichteten die Beiden dann von 118 möglichen Maßnahmen. 16 davon wurden in Zusammenarbeit mit der Verwaltung priorisiert und sollen nun im Rahmen der Möglichkeiten forciert werden. So könnten z.B. ein Gehölzsaum und eine Wiese östlich von Riedbach durch eine extensive Nutzung und der Erweiterung der Gehölzsäume in eine artenreiche Wiese mit Gehölzsäumen verwandelt werden. Nach einigen Fragen aus der Reihe der Kommunalpolitiker stimmten diese einstimmig dem vorgeschlagen weiteren Vorgehen zu.
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Herdwiesen Erweiterung West, 1. Änderung“ gefasst
Im Juli 2011 hatte der Gemeinderat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Herdwiesen Erweiterung West“ in Schrozberg beschlossen. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sollten mit der vorliegenden Änderung an die heutigen Bedürfnisse der Bauherren angepasst werden, um somit einen möglichst hohen Spielraum an Gestaltungsvarianten bieten zu können. Auslöser der vorliegenden Bebauungsplanänderung sind umfangreiche bauliche Erweiterungsabsichten der Firma HAKRO im nördlichen Geltungsbereich und kleinere Änderungen für die Molkereigenossenschaft Hohelohe-Franken e.G. sowie der moo Eismanufaktur im südlichen Teilbereich. In der Sitzung vom Februar diesen Jahres hatte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der wesentliche Inhalt der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie der jeweilige Vorschlag der Verwaltung aufgrund der Empfehlungen des Kreisplanungsamtes, diese Bedenken und Anregungen zu berücksichtigen, wurden bereits vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Zu Gast in der letzten Sitzung vor der Sommerpause war nun Herr Fuhrmann vom Kreisplanungsamt, um diese Bedenken und Anregungen nochmals vorzustellen sowie Fragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zu beantworten. Nach rund 15 Minuten fasste das Gremium den einstimmigen Beschluss, dass die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden und der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Herdwiesen Erweiterung West, 1. Änderung“ als Satzung beschlossen wird.
Prüfungsbericht der GPA wird zur Kenntnis genommen und zieht Beschlüsse nach sich
Der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) über die Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Schrozberg für die Jahre 2015 bis 2019 sowie des Eigenbetriebs Wasserversorgung für die Jahre 2015 bis 2019 wurde vom Gremium in der Juli-Sitzung zur Kenntnis genommen. Dazu wurde der Prüfungsbericht mitsamt Stellungnahmen an die Gemeinderäte bereits vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Folgende Beschlüsse wurden dann vom Gremium nach Erläuterung durch Hauptamtsleiter Hüttner gefasst: Die Anstellungsverträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Stadt Schrozberg sind zunächst mit Verweis auf die allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Regelungen abzuschließen. Im Weiteren gelten die tarifrechtlichen Bestimmungen des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst nach den §§ 1 – 6, 11 – 18, 20 – 26, 28 – 35, 37 – 38 und 39 TVÖD und entsprechend analog die Festlegungen des TVÖD-SUE (Sozial- und Erziehungsdienst), auf deren Geltung in den Anstellungsverträgen dann verwiesen wird. Für die Ausschüttung der sogenannten Leistungszulage gilt weiterhin die Dienstvereinbarung vom 13.02.2008. Die tariflichen Regelungen über die Umwandlung der SuE-Zulage (seit Juli 2022) sowie die Regelung zur Umwandlung eines Teiles der Sonderzuwendung zu freien Tagen (Tarifabschluss 2025 – sogenannte Tauschtage) werden nicht angewandt. Beschäftigte unter der sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzung zur Pflichtversicherung erhalten ab 1. August 2025 einen Aufschlag von 18,18 % zur Abgeltung des zustehenden Urlaubsanspruches. Für Beschäftigte unter der sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzung zur Pflichtversicherung gelten die allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Regelungen. Diese Beschäftigten erhalten keine tarifliche Sonderzuwendung und bleiben bei der Ausschüttung der tariflichen Leistungszulage unberücksichtigt. Die Beschäftigten im Bauhof/Grünanlagen/Straßenreinigung, Hausmeister Schule und Hallen sowie im abwassertechnischen Bereich erhalten weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss zur Beschaffung von Sicherheitsschuhe von derzeit jährlich 50 €, zahlbar über die Entgeltabrechnung im Januar. Dieser Zuschuss wird nicht den tariflichen Steigerungen unterworfen. Zuletzt wurde Bürgermeisterin Förderer dazu ermächtigt, Urlaubsansprüche der Beschäftigten der Stadt Schrozberg über die tarifliche Verfallsfrist hinaus zu verlängern.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solaranlage Spekertshof“ zweimal Thema auf der Tagesordnung
Zunächst war hier eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, da der zu ändernde Bereich des Flächennutzungsplanes „Schrozberg 2020“ für den die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Solaranlage Spekertshof vorgesehen ist, aktuell eine Landwirtschaftsfläche ausweist. Ausgewiesen werden soll ein Sondergebiet für Photovoltaikanlagen. Weiter hatte der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen, um den Bau einer Freiflächen-PV-Anlage auf den Grundstücken mit den Flst.Nrn. 911, 919, 976, 977, 978, 979 und 980 (ganz oder teilweise) im Gewann Spekertshof/Hohsteinige Äcker auf Gemarkung Riedbach in Schrozberg-Riedbach, zu ermöglichen. Der Planer dieses Projektes Herr Harald Jöchner war in der Sitzung zu Gast, um beide Punkte vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen. Er ging dabei auf die im Rahmen der Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange ein und stellte diese zusammen mit einem Abwägungsvorschlag vor. Thema war in der anschließenden Fragerunde neben eventuell geplanten Gebäuden, deren Standort sowie deren Erreichbarkeit im Notfall auch die Erhaltung eines Weges in diesem Bereich, welche durch die Aufnahme in den Geltungsbereich zugesagt wurde. Nachdem der Bebauungsplanentwurf fertig gestellt ist, kann nun die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Einstimmig erfolgte die Zustimmung des Gemeinderates zu beiden Tagesordnungspunkten. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Ortschaftsrates Riedbach, welcher erst in seiner nächsten Sitzung nach der Sommerpause über die Angelegenheit beraten wird.
Stadtkämmerin Kloß gibt bei Finanzzwischenbericht Übersicht über die finanzielle Entwicklung
Stadtkämmerin Kloß berichtete den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, dass die Gewerbesteuererträge derzeit mit rd. 3,4 Mio. € angeordnet, was ein Plus von rd. 0,4 Mio. € gegenüber dem Haushaltsplan bedeutet. Allerdings werden sich im Laufe des Jahres noch Veränderungen ergeben, deren Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar sind. Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nachdem die Stelle der Steuerveranlagung derzeit unbesetzt sei, im Moment keine Steuerveranlagungen vorgenommen werden. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich voraussichtlich Mehrerträge von rd. 61.000 €. Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer liegt lt. Mai-Steuerschätzung höher als noch im Oktober 2024 angenommen. Stadtkämmerin Kloß berichtete weiter, dass die Personalaufwendungen im Haushaltsplan mit insgesamt 5.577.529 € veranschlagt wurden. In die Planung wurde eine Tariflohnanpassung ab Januar 2025 mit 4 % berücksichtigt. Die Ergebnisse der Tariflohnverhandlungen sehen eine Anpassung in zwei Schritten vor. Zum 01.04.2025 erfolgte eine Erhöhung um 3%. Eine weitere Erhöhung um 2,8% wird zum 01.05.2026 vorgenommen. Stadtkämmerin Kloß wies darauf hin, dass noch keine Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 vorliege. Eine exakte Auskunft über die Höhe der Abschreibungen im Jahr 2025 ist daher leider noch nicht möglich, so dass weiterhin mit dem Planansatz 2025 von 2.294.283 € gerechnet werden muss. Zum Gesamtergebnis berichtete Stadtkämmerin Kloß, dass lt. Haushaltsplan von rd. -1,2 Mio. € wird auf Basis der Hochrechnung voraussichtlich auf -0,5 Mio. € reduziert werden können. Aus dem Jahr 2024 besteht noch eine Kreditermächtigung von 2,2 Mio. €. Die für das Jahr 2025 bewilligte Kreditermächtigung beträgt 220.000 €. Insgesamt stehen somit für das Jahr 2025 Kreditermächtigungen von 2,42 Mio. € zur Verfügung. Sie mussten bisher nicht in Anspruch genommen werden. Bis zum Jahresende wird mit einer voraussichtlichen Inanspruchnahme von rd. 1,4 Mio. € gerechnet. Dementsprechend, so Stadtkämmerin Kloß am Ende ihrer Ausführungen, wird der Schuldenstand Ende 2025 lt. Finanzzwischenbericht mit insgesamt rd. 4.146.000 € angesetzt. Bei 5.784 Einwohner (Basis: 30.06.2024 Zensus 2022) sind das rd. 717 € je Einwohner. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.
Kurz berichtet:
- Beim Tagesordnungspunkt 6 ging es bei der vergangenen Sitzung um die Zustimmung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Breitband Landkreis Schwäbisch Hall. Alle Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall bilden zusammen den Breitbandzweckverband der für den Glasfaserausbau zuständig ist. Da im Verband auch die Stadtwerke Schwäbisch Hall und die Stadtwerke Crailsheim Mitglied sind, musste die Zweckverbandssatzung angepasst werden, so Bürgermeisterin Förderer. Insbesondere geht es hier um das Thema „Kommunalkreditfähigkeit“. Der Gemeinderat hatte gegen die ausführlich dargelegten Änderungen keine Einwände und ermächtigte mit einstimmigen Beschluss Bürgermeisterin Förderer in der nächsten Verbandsversammlung der Satzungsänderung zuzustimmen.
- Die Zustimmung zu einem Sammelbeschluss für kleinere Baumaßnahmen sorgt dafür, dass nach der Sommerpause folgende Projekte angegangen werden können: Hochwasserschutzmaßnahmen in Könbronn und Ettenhausen, der Bau von Hochwasserschutzboxen im städtischen Bauhof, die Erweiterung des Kaltlagers im Bauhof und die Installation einer PV-Anlage im Bauhof zum Eigenverbrauch.
- Vier Vergaben galt es zu beraten und zu beschließen: Die Firma Glenk aus Gammesfeld wird demnach mit der Errichtung einer PV-Anlage für die Kläranlage in Ettenhausen zu einem Angebotspreis von rund 20.000 € beauftragt. Die Arbeiten für die Bestandsvermessung sowie die Kanalnetz- und Schmutzfrachtberechnung für Bartenstein werden ausgeführt vom Ingenieurbüro IPE aus Schwäbisch Hall, Kosten dafür rund 48.000 €. Die Arbeiten zur Herstellung der Außenanlagen für das neue Feuerwehrhaus in Spielbach wurden beschränkt ausgeschrieben und nach erfolgter Submission an die Firma HBG aus Feuchtwangen vergeben. Rund 235.000 € werden hierfür fällig werden. Zu guter Letzt entschied sich das Gremium für den Kauf eines Planierhobel für den städtischen Bauhof, damit sollen künftig die gemeindeeignen Schotterwege kostengünstig in Schuss gehalten werden. Für die Anschaffung muss die Stadt Schrozberg zunächst rund 33.000 € aufbringen, ein Betrag der sich aber nach einigen Jahren amortisiere, so Bürgermeisterin Förderer, da bisher eine Firma mit diesen Arbeiten beauftragt wurde. Geliefert wird dieses Gerät von der Firma Hachtel aus Leuzendorf.
- Vier Geldspenden durfte der Gemeinderat offiziell annehmen: Neben drei weiteren Geldspenden für das Benefizkonzert im vergangenen Mai durfte auch eine Geldspende für eine Kletterwand in der Krippe angenommen werden – herzlichen Dank nochmals an alle Spender an dieser Stelle.
- Bürgermeisterin Förderer gab bekannt, dass Linda Pfeiffer aus Burgrieden ab 01.09.2025 ihre Stelle im Kindergarten „Haus am See“ in Schrozberg mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % antreten wird.
- Wie bereits an anderer Stelle berichtet verstärkt seit 01.07.2025 Frau Elena Thaler die Verwaltung in der Stadtkasse auf der dafür neu geschaffenen Stelle.
- Bürgermeisterin Förderer informierte den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Flüchtlingszuweisungen: Es wurden der Stadt Schrozberg weitere vier Flüchtlinge zugewiesen welche untergebracht werden konnten. Nun sind allerdings die Raumkapazitäten der Stadt Schrozberg nahezu ausgeschöpft.
- Bürgermeisterin Förderer berichtete weiter über die derzeitige Veräußerung des Feuerwehrfahrzeugs LF 16/12, welches im Moment über eine Auktion bei einem Zoll-Portal läuft und noch bis Sonntag geht.

