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© Foto: br.concept e.K. | Werbeagentur Wallhausen

Schrozberg

Abgaben und Entgelte

Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A (Landwirtschaft) ab 01.01.2025 590 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B ab 01.01.2025470 v.H.
Gewerbesteuer
Hebesatz355 v.H.
Hundesteuer
1. Hund jährlich ab 01.01.202572,00 €
2. und jeder weitere Hund jährlich ab 01.01.2025144,00 €
1. Hund jährlich ab 01.01.202696,00 €
2. und jeder weitere Hund jährlich ab 01.01.2026192,00 €
1. Kampfhund jährlich ab 01.01.2025288,00 €
2. und jeder weitere Kampfhund jährlich ab 01.01.2025576,00 €
1. Kampfhund jährlich ab 01.01.2026386,00 €
2. und jeder weitere Kampfhund jährlich ab 01.01.2026768,00 €
Zwingersteuer jährlich ab 01.01.2025144,00 €
Zwingersteuer jährlich ab 01.01.2026192,00 €
Wasserzins
ab 01.01.2025 (zzgl. MwSt.)2,65 €/m³
Abwassergebühren
ab 01.01.2025
Schmutzwassergebühr4,62 €/m³
Ermäßigte Schmutzwassergebühr2,27 €/m³
hinzu kommt noch der Anteil für die Einleitung des Niederschlagswassers
je m² Grundstücksfläche0,40 €/m²
Wasserversorgungsbeitrag 
je m² Nutzungsfläche (zzgl. 7% MwSt.)3,00 €/m²
Abwasserbeitragje m² Nutzungsfläche
öffentlicher Kanal 2,70 €/m²
mech. und biol. Klärwerk1,30 €/m²
Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird,
– aus Kleinkläranlagen das 20-fache
– geschlossenen Gruben das 10-fache
– geschlossenen Gruben mit Mischwasser das 2,5-fache
der jeweils gültigen Klärgebühr

Schrozberg

Formulare

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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