Angepasste Standgebühren beim Schrozberger Weihnachtsmarkt

Der traditionsreiche Schrozberger Weihnachtsmarkt rund um das Schrozberger Schloss zählt seit vielen Jahren zu den beliebtesten Adventsveranstaltungen der Region und lebt vor allem von der Vielfalt und dem Engagement seiner Standbetreiberinnen und Standbetreiber. Im Vorfeld der diesjährigen Veranstaltung möchten wir Sie darüber informieren, dass sich die Standgebühren im Vergleich zum Vorjahr geändert haben. Insbesondere bei den Ständen mit Bewirtschaftung, also den Essensständen, wurden die Gebühren moderat angehoben, um den gestiegenen Kosten für Organisation, Infrastruktur und Versorgung des Marktes Rechnung zu tragen.

Die Standgebühren für den diesjährigen Weihnachtsmarkt setzen sich wie folgt zusammen:

Stand mit eigener Hütte: 30,00 Euro, zuzüglich einer Pauschale von 10,00 Euro für Strom.

Hütte ohne Bewirtschaftung, zum Beispiel Bastelstand: 50,00 Euro, zuzüglich einer Pauschale von 10,00 Euro für Strom.

Hütte mit Bewirtschaftung, also Zubereitung beziehungsweise Essensstand: 230,00 Euro, zuzüglich einer Pauschale von 30,00 Euro für Strom.

Eigene Hütte mit Bewirtschaftung, also Zubereitung beziehungsweise Essensstand: 100,00 Euro, zuzüglich einer Pauschale von 30,00 Euro für Strom.

Wir bedanken uns bei allen Standbetreiberinnen und Standbetreibern herzlich für ihr langjähriges Engagement und ihre Treue zum Schrozberger Weihnachtsmarkt. Gerade das vielfältige Angebot an Ständen macht den Markt für unsere Gäste Jahr für Jahr zu einem besonderen Erlebnis, und wir freuen uns, auch in diesem Jahr wieder mit Ihnen gemeinsam ein stimmungsvolles Adventserlebnis in Schrozberg zu gestalten. Anmeldungen sind noch möglich.

Für Rückfragen zu den Standgebühren oder zur Anmeldung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

 

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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