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Schrozberg

Anmeldung einer Wohnung / Ummeldung Wohnsitz

Wer eine Wohnung bezieht oder den Wohnsitz wechselt, muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Frist zur Anmeldung beträgt zwei Wochen.

Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers

Seit dem 01.11.2015 gilt hier die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers. Dieser muss auf der Wohnungsgeberbestätigung den Einzug der Mieter schriftlich oder elektronisch bestätigen. Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen seit dem 01.11.2016 den Mieterinnen und Mietern nur noch den Einzug (nicht mehr den Auszug ins Ausland) schriftlich oder elektronisch bestätigen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung / Ummeldung in der Meldebehörde vorzulegenOhne Wohnungsgeberbestätigung kann keine Anmeldung/ Ummeldung vorgenommen werden.

Ansprechpartner

Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, sind wir gerne behilflich.

Stadt Schrozberg
Krailshausener Str. 15
74575 Schrozberg

Ansprechpartner: Michele Löhr, Yvonne Krämer

Telefon: 07935 707-22
Telefax: 07935 707-50
E-Mail: michele.loehr@schrozberg.de
E-Mail: yvonne.kraemer@schrozberg.de

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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