© Foto: br.concept e.K. | Werbeagentur Wallhausen
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir die Stadt Schrozberg als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://schrozberg.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 20.03.2023 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 27.03.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadt Schrozberg
Krailshausener Str.15
74575 Schrozberg
Telefon: 07935 707-20
oder bei unserem Webmaster unter:
br.concept e.K. | Werbeagentur Wallhausen
Dietmar Breuninger
Am Hirtenberg 3
74599 Wallhausen
Telefon: 07955 3017
E-Mail: info@brconcept.de
Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 07935 707-20
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
– Überprüfung der kompletten Inhalte mittels der Tools von Eye-Able.
– Informationen zu den Themen „Barrierefreiheit“ und „Leichter Sprache“ wurden implementiert oder werden schrittweise umgesetzt
Wir sind gerade dabei Möglichkeiten und Systeme zu prüfen, um die barrierefreie Zugänglichkeit zu erhöhen.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
– Nicht alle Bildinhalte und Grafiken sind mit Alternativtexten versehen. Wir arbeiten an der Verbesserung.
– Nicht alle Interaktive Bedienelemente, wie z. B. Links und Schaltflächen, entsprechen den Anforderungen von Screenreadern. Sobald hier die entsprechenden technischen Anpassungen möglich sind, werden wir diese umsetzen.
– Verlinkungen zu anderen Webseiten können auf nicht barrierefrei Inhalte führen.
– Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise noch nicht barrierefrei.
Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten, sofern die Umsetzung derzeit keine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellt.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
– Inhalte von Websites, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden;
– Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können.
Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
Für die Inhalte, für welche wir momentan keine barrierefreie Alternative anbieten können, können Sie als Betroffener uns kontaktieren, damit wir eine Lösung finden. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte per Telefon.
Evaluationsmethode
https://eye-able.com/de
Förmliche Bestätigung über die Barrierefreiheit unserer Website
Wir verfügen über folgende förmliche Bestätigung der Barrierefreiheit unserer Website:
Der Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit vom 05.10.2023 berücksichtigt und abgearbeitet.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.03.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.03.2025 überprüft.
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit
Wir gestalten die neuen Seiten der Stadt Schrozberg so, dass sie jeder nutzen und lesen kann. Das Angebot soll barrierefrei und auf verschiedenen Geräten nutzbar sein. Wir arbeiten derzeit an der Umsetzung einzelner Inhalte für Barrierefreiheit und Leichte Sprache.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich „Leichte Sprache“.