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Schrozberg

Wir suchen Sie als Kämmereileitung (m/w/d)

Die Stadt Schrozberg sucht möglichst kurzfristig oder zu einem späteren Zeitpunkt

Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d) als Fachbediensteten für das Finanzwesen gem. §116 GemO

Rathaus

Die Tätigkeit umfasst

  • Leitung der Kämmerei mit derzeit 4 Mitarbeitenden
  • Erstellung Haushaltsplan und Jahresrechnung, Haushaltsvollzug und          -überwachung
    •      Zuschussanträge und Abrechnung kommunaler Projekte
  • Bearbeitung Anlagenbuchhaltung auf Basis NKHR
  • Steuerangelegenheiten
    •      Gebührenkalkulationen
    •      Bearbeitung Satzungen/Dienstanweisungen
    •      Vertretung der Zuständigkeiten des Amtes im Gemeinderat  

sowie weitere Aufgaben im Rechnungs- und Kassenwesen.

Die Besetzung soll möglichst in Vollzeit erfolgen. Besoldung/Vergütung ist möglich entsprechend beamtenlaufbahnrechtlichen Voraussetzungen bis A 13 oder in vergleichbarer Entgeltgruppe des TVÖD. Fundierte Erfahrungen im kommunalen Haushalts-, Kassen- und Finanzwesen wären wünschenswert. Kenntnisse im Fachverfahren MACH Finanzplus wären von Vorteil.

Voraussetzungen wäre die Befähigung nach § 116 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, also ein Abschluss als Dipl. Verwaltungswirt/Bachelor of Arts – Public Management oder mit vergleichbarer Qualifikation oder eine wirtschaftswissenschaftliche Vorbildung

Was wir bieten können …

  • ein motiviertes und kreatives Team
  • die Option sich weiterzuentwickeln und Ideen einzubringen
  • verantwortungsvolle Aufgaben mit konzeptioneller Gestaltungsmöglichkeit
  • eine attraktive Vergütung nach Besoldungsrecht oder TVöD
  • Beschäftigung gerne in Vollzeit, Teilzeitbeschäftigung nicht unmöglich
  • 30 Tage Urlaub 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an die
Stadt Schrozberg, Postfach 1 44, 74573 Schrozberg oder an helmut.huettner@schrozberg.de
Fragen beantwortet Ihnen Helmut Hüttner, Tel. 07935 707-20

Ausführliche Informationen zu unserer Stadt finden Sie hier auf unserer Homepage.

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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