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© Foto-Frau: Gorodenkoff – stock.adobe.com

Schrozberg

Wir suchen Sie als stellvetretende Hauptamsleitung (m/w/d)

Die Stadt Schrozberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Stellvertung für den Leiter des Haupamtes

Rathaus

Die Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Aufgaben

  • Stellvertretung der Leitung des Hauptamtes mit derzeit 7 Mitarbeitenden
  • Ordnungsamt und Ortspolizeibehörde
    •      Flüchtlingsunterbringung
  • Vorbereitung, Einführung und Betreuung Dokumentenmanagement mit      „enaio“         

    sowie weitere Aufgaben im Hauptamt.

Die Besetzung soll möglichst in Vollzeit erfolgen. Die Besoldung/Vergütung erfolgt entsprechend beamtenlaufbahnrechtlichen Voraussetzungen bis A 11 oder in vergleichbarer Entgeltgruppe des TVÖD.

Wir erwarten für diese verantwortungsvolle Tätigkeit eine engagierte Persönlichkeit, die flexibel, teamfähig und belastbar ist. Außerdem werden selbständiges Arbeiten, Organisationsgeschick und ein hohes Maß an Verantwortung vorausgesetzt. Von der Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Terminen, auch außerhalb der regulären Dienstzeit gehen wir aus.

Die Stelle verlangt ein abgeschlossenes Studium im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder vergleichbarer Qualifikation. Selbstverständlich dürfen sich auch Berufsanfänger*innen nach Abschluss des Studiums für diese Aufgaben angesprochen fühlen.

Was wir bieten können …

  • ein motiviertes und kreatives Team
  • die Option sich weiterzuentwickeln und Ideen einzubringen
  • verantwortungsvolle Aufgaben mit konzeptioneller Gestaltungsmöglichkeit
  • eine attraktive Vergütung nach Besoldungsrecht oder TVöD
  • Beschäftigung gerne in Vollzeit, Teilzeitbeschäftigung nicht unmöglich
  • 30 Tage Urlaub 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an die
Stadt Schrozberg, Postfach 1 44, 74573 Schrozberg oder an helmut.huettner@schrozberg.de
Fragen beantwortet Ihnen Helmut Hüttner, Tel. 07935 707-20

Ausführliche Informationen zu unserer Stadt finden Sie hier auf unserer Homepage.

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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