© Foto: Wavebreakmedia | elements.envato.com

Schrozberg

Formulare

In einer zunehmend digitalisierten Welt spielen online verfügbare Formulare eine entscheidende Rolle, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen zu erleichtern. Ob im privaten, beruflichen oder behördlichen Kontext – die Möglichkeit, Formulare schnell und unkompliziert herunterzuladen, spart Zeit und bietet Flexibilität. Statt mühsam Unterlagen vor Ort abzuholen oder postalisch anzufordern, können Nutzer die benötigten Dokumente bequem am Computer oder Smartphone abrufen, ausfüllen und weiterverarbeiten.

Nachfolgen sehen Sie eine Übersicht mit einzelnen Rubriken, in welchen bereits Online-Formulare zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner

Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, sind wir gerne behilflich.

Stadt Schrozberg
Krailshausener Str. 15
74575 Schrozberg

Ansprechpartner: Michele Löhr, Yvonne Krämer

Telefon: 07935 707-22
Telefax: 07935 707-50
E-Mail: michele.loehr@schrozberg.de
E-Mail: yvonne.kraemer@schrozberg.de

Anmeldeformular Ferienbetreuung

Ansprechpartnerin: Sheila Osswald

Telefon: 07935 707-66
E-Mail: osswald.she@iserv-schrozberg.de

Hinweis Änderung: Inkrafttreten des neuen Landesgaststättengesetzes zum 01.01.2026

1. Entgegennahme der Anzeigen durch die Gemeinden

Sowohl der Betrieb eines stehenden Gaststättengewerbes als auch der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (bisherige Gestattung) oder im Reisegewerbe muss ab 01.01.2026 bei der Gemeinde nur noch angezeigt werden.

Das bisher rechtliche notwendige Genehmigungsverfahren nach dem Gaststättenrecht (Erlaubnis, Gestattung) entfällt somit ab diesem Zeitpunkt.

1.1 Stehendes Gaststättengewerbe, § 2 Abs. 1 LGastG neu

Hier ist gemäß Gewerbeanzeigenverordnung in Feld 18 die Betriebsart anzugeben und, falls geplant, eine Außenbewirtschaftung. Gleichzeitig mit der Anzeige ist der Unterrichtungsnachweis oder ein Abschlusszeugnis einer entsprechenden Ausbildung (Kopie) vorzulegen.

Die Anzeige hat mindestens 6 Wochen vor Beginn des Betriebs zu erfolgen.

1.2 vorübergehende Betriebe aus besonderem Anlass und Reisegewerbe, § 2 Abs. 2 LGastG neu

Die Anzeige ist in Textform zu erstatten. Es genügt auch eine einfache E-Mail.
Es sind dazu folgende Angaben anzugeben: 

  • Name der verantwortlichen Person sowie Angabe zu Firmierung/Verein
  • ladungsfähige Anschrift
  • Ort
  • sowie Zeit und Dauer des besonderen Anlasses
  • sowie die Zeit, Dauer und Ausmaß der beabsichtigten Bewirtschaftung.

Die Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Ausübung beim Bürgermeisteramt eingereicht werden.

Diese gesetzliche Änderung wurde vom Landesgesetzgeber erst im Dezember 2025 beschlossen.

Inzwischen hat die Stadt Schrozberg neue Informationen bezüglich der Umsetzung der Gesetzesänderung erhalten und speziell für die unter 1.2 aufgeführten vorrübergehenden Betrieb aus besonderem Anlass (vorher Gestattung) ein Formular erstellt.
Dieses finden Sie hier auf der Homepage der Stadt Schrozberg oder zur Abholung in Zimmer 106.

Ansprechpartner: Michele Löhr, Yvonne Krämer

Telefon: 07935 707-22
Telefax: 07935 707-50
E-Mail: michele.loehr@schrozberg.de
E-Mail: yvonne.kraemer@schrozberg.de

Ansprechpartner: Ricardo Gregorio

Telefon: 07935 707-43
Telefax: 07935 707-50
E-Mail: ricardo.gregorio@schrozberg.de

Ansprechpartnerin: Gabriela Franz

Telefon: 07935 707-11
Telefax: 07935 707-50
E-Mail: gabriela.franz@schrozberg.de

Nach oben scrollen
Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner