Kein Beschluss zur Vergabe der Arbeiten für die Fußgängerbrücke über die Bahngleise im Wurzgarten
Schon des Öfteren wurde über die geplante Fußgängerbrücke über die Bahngleise im Wurzgarten diskutiert, vor allem wegen der Optik und den zu erwartenden Kosten. Bei allen Diskussionen blieb es beim bisherigen Beschluss und die Arbeiten für den Abbruch der alten Fußgängerbrücke sowie dem Ersatzneubau wurden ausgeschrieben. In der Sitzung anwesend war der Planer der Brücke Herr Hampf. Er berichtete, dass er schon während des Ausschreibungsverfahrens von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Firmen Rückmeldungen abgefragt habe. Hierbei wurde zum einen ein geringes Interesse deutlich, eine sehr lange Lieferzeit und vor allem steigende Kosten. So kam es dann auch bei der Submission am 13.12.2021 zu einer unerfreulichen Überraschung, von den 12 angefragten Firmen hatte nur eine einzige Firma ein Angebot abgegeben, die geprüfte Angebotssumme lag bei rund 1,4 Millionen Euro. Die ursprüngliche Kostenberechnung vom Januar 2021 in Höhe von knapp 700.000 € wurde dabei zwischenzeitlich aufgrund des gestiegenen Stahlpreises schon erhört und um weitere Bauleistungen wie den Kanalanschluss oder die Erdung ergänzt, so dass die Kostenberechnung zwischenzeitlich bei etwa 865.000 € lag. Eine Preissteigerung war also zu erwarten, allerdings nicht in dieser Größenordnung. Bereits in der Beratungsunterlagen zur diesem Tagesordnungspunkt wurden mehrere Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen vorgestellt: Es wäre möglich die Ausschreibung aufzuheben und im neuen Jahr neu auszuschreiben. Ob dabei allerdings ein günstigeres Ergebnis erzielt werden könnte, ist fraglich. Eine weitere Option wäre die Ausschreibung aufzuheben, lediglich den Abbruch durchzuführen und auf einen Ersatzneubau zu verzichten. Als nächste Alternative wurde vorgeschlagen mit dem Zuschussgeber abzuklären, wie weit dort das Submissionsergebnis mitgetragen werden kann und der Zuschuss dementsprechend angepasst werden kann. Hier hatte sich Bürgermeisterin Förderer bereits mit den zuständigen Stellen in Verbindung gesetzt. Eine verbindliche Auskunft ist hier allerdings nicht möglich, ein sogenannter Härtefallantrag kann gestellt werden, allerdings kann eine Zusage erst mit dem Einreichen des Verwendungsnachweises, also nach Abschluss der Arbeiten in Aussicht gestellt werden. Zuletzt kam zur Sprache, die Firma Leonhard Weiss, von welcher das einzige Angebot eingereicht wurde, nur mit dem Abbruch und eventuell den Kanalarbeiten zu beauftragen. Anschließend könnte dann eine Errichtung der Brücke ohne die barrierefreien Rampen durchgeführt werden. Hier wäre allerdings noch zu klären, welche Kosten dafür entstehen würden und wie weit die Firma und auch der Zuschussgeber mitgehen könnten. Hier würde sich dann auch die Frage stellen, ob ohne Zuschuss gebaut werden soll, da eventuell durch den Verzicht auf die Barrierefreiheit einiges eingespart werden könnte. Bei allen genannten Möglichkeiten wäre noch die vergaberechtlichen Situation mit der Firma, dem Zuschussgeber und der Rechtsaufsichtsbehörde abzuklären. Über all diese Möglichkeiten wurden dann ausführlich diskutiert, Anträge wurden gestellt und schlussendlich stimmte die Mehrheit für die Vertagung des Punktes, nachdem zuvor ein Antrag, die Submission aufzuheben und das Thema neu zu überdenken mehrheitlich abgelehnt wurde. Dies heißt, dieser Punkt wird auch auf der Tagesordnung der Sitzung vom 20.01.2022 stehen, hier trifft sich der Schrozberger Gemeinderat zum ersten Mal im neuen Jahr. Eine Entscheidung muss aber dann fallen, die sogenannte Angebotsbindefrist, welche der Bieterin eingeräumt wird, läuft zehn Tage später aus..
Kurz berichtet:
- An der Bündelausschreibung des Gemeindetages Baden-Württemberg für den kommunalen Strombedarf 2023 – 2025 beteiligt sich die Stadt Schrozberg. Dafür wurde die Verwaltung bevollmächtigt die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung dauerhaft zu beauftragen. Die Stadt Schrozberg hatte im Rahmen einer Bündelausschreibung ihren Strombezug mit zwei Versorgungsunternehmen geregelt. Diese beiden Stromlieferungsverträge verlängerten sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht zu bestimmten Kündigungsfristen gekündigt werden. Eine solche Kündigung eines der beiden Versorgungsunternehmen ging nun fristgerecht ein und macht diese erneute Ausschreibung notwendig.
- Der Gemeinderat sicherte sich mit einem einstimmigen Beschluss vorsorglich ein Vorkaufsrecht für den Verkauf eines Grundstückes in Schrozberg. Dieses wurde privat veräußert und ist nicht, wie städtische Bauplätze mit einer Bauverpflichtung belegt. Um hier aber eine zeitnahe Bebauung sicher zu stellen, kann die Stadt Schrozberg bei Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Vorkaufsrecht ausüben und das Grundstück dann, wenn gewünscht mit einer Bauverpflichtung, also der Verpflichtung in einem gewissen Zeitraum zu bauen, weiterverkaufen. Um dieses aufwändige Prozedere zu umgehen, besteht die Möglichkeit eines Ankaufsrechtsvertrages, welche einer Einschreiten in den bereits geschlossenen Vertrag nicht notwendig macht, aber dennoch die Möglichkeit eines Ankaufes durch die Stadt Schrozberg sichert, sollte das Grundstück nicht zeitnah bebaut wird. Da der Termin beim Notar für ein solches Ankaufsrecht erst noch ansteht, hat der Gemeinderat, um hier bei Nichtzustandekommen des Vertrages vorzubeugen, vorsorglich eine Ausübung des Vorkaufsrechts beschlossen, um hier die notwendigen Fristen zu wahren.
- Bereits seit Oktober 2018 besteht eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Blaufelden im Bereich des Personenstandswesens. Durch einen Personalwechsel und längere Krankheit im Standesamt Blaufelden wurde und wird die Schrozberger Standesbeamtin Sylvia Köhnlein bereits seit längerem für beide Kommunen eingesetzt, ohne dass eine Vertretung gewährleistet war und ist. Deshalb hat man sich nach einer weiteren Kommune für eine solche Zusammenarbeit umgesehen, hier hat die Stadt Langenburg Interesse bekundet. Nun stand die Zustimmung der Gemeinderäte zu dieser Zusammenarbeit an, diese erfolgte einstimmig. Vorrangig soll aber weiterhin die gegenseitige Vertretung von Schrozberg und Blaufelden praktiziert werden.
- Einstimmig erfolgte die Vergabe der Arbeiten für den Endausbau im Buchen- und Lindenweg für das Baugebiet „Brühl“ Bauabschnitt 2. Günstigste Bieterin war hier bei sieben eingegangenen Angeboten die Firma Schwarz aus Stachenhausen mit rund 160.000 €.
- Sieben Bauvorhaben wurden in der Dezember-Sitzung beraten. Der Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Schrozberg wurde dabei vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Zustimmungen waren erforderlich und wurden, auch z.T. vorbehaltlich der Zustimmung des betreffenden Ortschaftsrates, erteilt zum Bauantrag zum Anbau und Umbau eines Milchviehstalles in Heuchlingen, zum Bauantrag zum Neubau einer Garage in Bossendorf, zum Bauantrag zur Aufstockung einer bestehenden Garage in Bossendorf, zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses und Werkstattgebäudes in Spielbach, zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen in Leuzendorf sowie zum Bauantrag zum Neubau einer Lager- und Abbundhalle in Kleinbärenweiler.
- Eine Spende war vom Gemeinderat zu genehmigen: Die Firma Karl Schmidt GmbH aus Adelshofen spendete 50 € für die Feuerwehr Abteilung West. Gerne nahm das Gremium dieses Geld an.
- Eine Anfrage aus den Reihen des Gremiums zum Thema Biotopverbundplanung beantwortete Bürgermeisterin Förderer unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“. Hier berichtete sie den Rätinnen und Räten von einem bereits bestehenden Kontakt zum Landschaftserhaltungsverband. 2023 sollen hier Gelder im Haushaltsplan für eine Ausschreibung eingestellt werden, die Umsetzung ist für das Jahr 2025 geplant.
- Der neue Veranstaltungskalender für das Jahr 2022 lag auf den Plätzen der Sitzungsteilnehmer und wurde auch mit dem Mitteilungsblatt „Unter Uns“ verteilt. Optimistisch hat man hier die Terminplanung vorgenommen und hofft wegen der Corona-Pandemie möglichst viele Veranstaltungen auch durchführen zu dürfen bzw. zu können.
- Zwei Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung gab es bekannt zu geben: Ab 01. März 2022 wird Armin Schüppel aus Niederstetten die Stelle des stellvertretenden Kämmereileiters übernehmen. Weiter beschloss das Gremium den Verkauf eines Grundstücks im Zeller Weg.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Kochäcker" in Leuzendorf
Bereits vor zwei Jahren hatte der Schrozberger Gemeinderat einem für dieses Vorhaben notwendigen Durchführungsvertrag zugestimmt. Dieser Vertrag war allerdings aus rechtlichen Gründen nicht haltbar und auch umfangreiche Planänderungen aufgrund von Anregungen und Auflagen von Behörden machten eine Änderung notwendig. Nach der einstimmigen Zustimmung zu diesem Punkt beschäftigte sich der Gemeinderat gleich anschließend mit den im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Auch für diesen Bebauungsplan wurde wegen umfangreicher Planänderungen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Nach Erläuterung der Abwägungsempfehlungen zu den eingegangenen, relevanten Stellungnahmen durch Bürgermeisterin Förderer erfolgte ein einstimmiger Beschluss des Gremiums. Auch hierzu finden Sie in Kürze die notwendigen Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt „Unter Uns“.
Gemeinderat stimmt Einbeziehungssatzung für Kleinbärenweiler zu
Um einer Privatperson in Kleinbärenweiler ein gewerbliches Bauvorhaben für eine Betriebserweiterung zu ermöglichen ist es notwendig, eine Einbeziehungssatzung für diesen Teilort zu erlassen. Bei solchen Sachverhalten erteilen die Kommunalpolitiker sehr gerne ihre Zustimmung, in dem jetzigen Fall sorgte der Tagesordnungspunkt für Diskussionen, schlussendlich aber zu einem mehrheitlichen Beschluss. Zu Gast war in der Sitzung Herr Hofmann vom Ingenieurbüro Käser. Er erläuterte in der Schrozberger Stadthalle die eingegangenen Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung. Hauptpunkt war hierbei die durch in der Nachbarschaft befindliche Schweinestallungen erzeugte Geruchsimmission. Dabei wurde nach Ausfertigung einer Geruchsausbreitungsberechnung dem künftigen Bauherrn bei einer möglichen Erweiterung des Betriebes die Auflage erteilt Schutzmaßnahmen umzusetzen, wie etwa eine Lüftungsanlage mit Aktivkohlefilter. Bedenken äußert in diesem Zusammenhang der benachbarte Landwirt. Er befürchtet, dass sich eine solche Betriebserweiterung negativ auf zukünftig notwendige Umbaumaßnahmen an seinen Gebäuden auswirken könnte. Bürgermeisterin Förderer berichtete in diesem Zusammenhang, dass dieses Thema die Verwaltung immer wieder beschäftigt und dies in Zukunft weiter zunehmen wird. Die immer wieder erfolgte Änderung und Verschärfung der TA Luft – die Verwaltungsvorschrift zur technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – macht Umnutzungen in landwirtschaftlich geprägten Orten immer schwerer bzw. fast unmöglich. Denn z.B. auch leer stehende, aber für eine solche Nutzung errichtete Gebäude werden bei der Berechnung der Geruchsimmission berücksichtigt. Dieser Konflikt wird Gemeinderat und Verwaltung in Zukunft sicherlich öfter beschäftigen. Am Ende der Wortmeldungen entschied sich das Gremium für eine mehrheitliche Zustimmung zur Einbeziehungssatzung für Kleinbärenweiler – die erforderlichen Veröffentlichungen finden Sie in Kürze im Mitteilungsblatt „Unter Uns“. Diese Entscheidung erfolgte aber auch mit dem Hinweis darauf, dass eine Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes an dieser Stelle schon jetzt eher kritisch gesehen wird.