Gemeinderatsbericht vom 16. Dezember 2025

Drei Tagesordnungspunkte drehten sich rund um’s Wasser und die Entsorgung

Dabei stimmte der Gemeinderat zunächst der 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu. Stadtkämmerin Kloß stellte dazu kurz die Gebührenkalkulation vor. Festgelegt wurde vom Gremium nun eine Schmutzwassergebühr von 4,94 €/m³ Abwasser, eine ermäßigte Schmutzwassergebühr von 2,34 €/m³ Abwasser und eine Niederschlagswassergebühr von 0,35 €/m² versiegelter Fläche.

Nächster Punkt war die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser. Auch hier berichtete Stadtkämmerin Kloß von einer neuen Kalkulation und schlug einen kostendeckenden Wasserzins von 2,80 €/cbm vor, welchem der Gemeinderat einstimmig zustimmte.

Zu guter Letzt ging es um die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. Diese Satzung stammt noch aus dem Jahr 1994 und wurde nun im Zuge der letzten Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt beanstandet, da diese inhaltlich und rechtlich überholt sei und einer Überarbeitung vor allem hinsichtlich der Entgelterhebung bedarf. Diese nun vorgesehenen Änderungen stellte Stadtkämmerin Kloß kurz vor und nach einigen Rückfragen aus dem Gremium erfolgte auch hierzu ein einstimmiger Beschluss.

Alle notwendigen Veröffentlichung der Satzungen können Sie im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 19. Dezember 2025 finden.

Kurz berichtet:

  • Bereits in der November-Sitzung hatte sich das Gremium mit einer Erneuerung der Serverlandschaft der Stadt Schrozberg beschäftigt – wir haben darüber bereits berichtet. In der Dezember-Sitzung war dies nun erneut Thema und nach einigen Rückfragen und Erläuterungen stimmte das Gremium mehrheitlich der Umsetzung der Maßnahmen zu.
  • Der bisherige Strom-Konzessionsvertrag mit der Netze BW über die Versorgung des Stadtgebietes Kernstadt Schrozberg und der Teilorte Bartenstein, Ettenhausen und Riedbach mit Strom und die Gestattung zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsräume und der gemeindeeigenen Grundstücke läuft Ende 2028 aus. Begleitet wurde die Stadt Schrozberg nun bei einer notwendigen Ausschreibung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Condit GmbH, deren Geschäftsführer Uwe Rosenberger den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten den neu abzuschließenden Vertrag vorstellte. Im Laufe des Ausschreibungsverfahrens hat der bisherige Betreiber, die Netze BW als einziger Bewerber Interesse bekundet. So wurde vom Gremium nun auch einstimmig beschlossen, mit der Netze BW einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen, welcher dann von 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 gilt.
  • Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Namen „Standorf Süd-West“ wurde dem Gremium vorgestellt. Damit soll eine geplante Betriebserweiterung eines Lohnunternehmens ermöglicht werden. Erläutert wurde das Verfahren vom planenden Ingenieur Harald Jöchner. Einstimmig, aber noch vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates Leuzendorf, votierte das Gremium für den nun notwendigen Aufstellungsbeschluss.
  • Gemäß dem Strukturgutachten zur Abwasserbeseitigung steht die als nächster Schritt die Stilllegung der Teichkläranlage in Riedbach an. Es ist vorgesehen ein neues Pumpwerk zu errichten und das in Riedbach anfallende Mischwasser zur Kläranlage nach Schrozberg zu pumpen. Besonderheit in Riedbach, hier leitet die Brauerei FrankenBräu eine erhebliche Menge an Abwasser ein. Ein alter Vertrag aus dem Jahr 1978 mit der Brauerei FrankenBräu soll nun aufgelöst werden um dann analog zur Vorgehensweise mit der Molkerei Schrozberg zu verfahren. Dies würde bedeuten, dass die Brauerei FrankenBräu auf eigene Kosten eine eigene Abwasservorreinigungsanlage errichtet und über diese Anlage ihr vorgereinigtes Produktionsabwasser weiterhin dem neuen Pumpwerk in dann vereinbarter Menge und Qualität zuführt. Der Rat stimmte diesem Vorgehen zu, allerdings erfolgte die Beschlussfassung vorbehaltlich der Zustimmung durch das Landratsamt Schwäbisch Hall und das Regierungspräsidium Stuttgart.
  • Um die personelle Ausstattung des Schrozberger Rathauses ging es bei dem Tagesordnungspunkt „Stelleneinrichtung für eine stellvertretende Hauptamtsleitung“. Nach einer erfolgten Organisationsuntersuchung und der Änderung der Organisationsstruktur innerhalb der Verwaltung wurden Stellvertreterpositionen für das Bauamt und die Kämmerei geschaffen. Für den Bereich des Hauptamtes steht dies noch aus. Der Gemeinderat hat nun auf Vorschlag der Verwaltung dafür gestimmt, eine zusätzliche Stelle im Stellenplan mit der Funktion als Stellvertretung des Hauptamtsleiters sowie weiteren Aufgaben im Bereich Hauptamt wie z.B. die Digitalisierung einzurichten. Eine jetzt noch besetzte Stelle im Bereich Hauptamt mit den Zuständigkeiten Ordnungsamt, Flüchtlingsunterbringung und Sozialamt soll demnach mit dem Wechsel des derzeitigen Stelleninhabers in den Ruhestand ersatzlos gestrichen und nicht mehr im Stellenplan ausgewiesen werden.
  • Vier Vergaben standen auf der Tagesordnung: Die Sanierung der Fußgängertreppe in Bartenstein wurde zu einem erfreulichen Angebotspreis von rund 66.000 € an die Firma KTS aus Talheim vergeben. Die Firma Keller & Hahn aus Insingen wird mit den Arbeiten zur Errichtung einer Nachblasstation am Pumpwerk bei der Molkerei in Schrozberg beauftragt, Kosten hierfür rund 35.000 €. Für Planungsleistungen für Maßnahmen rund um das Thema Abwasser aus dem Strukturgutachten erhielt das Ingenieurbüro IPE aus Schwäbisch Hall den Auftrag. Als letzte Vergabe im Jahr 2025 wurde beschlossen, dass die Firma Leuchs aus Bad Mergentheim mit der Lieferung und Montage der Büromöblierung im Archivraum der Kasse/Kämmerei zum Preis von rund 16.000 € beauftragt wird.
  • Einem Bauantrag wurde das Einvernehmen erteilt nachdem auch der Ortschaftsrat Leuzendorf zugestimmt hat: Dem Neubau einer Insektenmastanlage mit Waschwasserbehälter auf Gemarkung Leuzendorf. Vorgestellt wurde dieser Bauantrag bereits in der November-Sitzung, Beschluss dazu gefasst wurde nun in der Dezember-Sitzung.
  • Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom November gab Bürgermeisterin Förderer bekannt: Zugestimmt wurde hier der Schaffung einer Ausbildungsstelle und der Einstellung einer Bewerberin im Kindergarten „Rappelkiste“ und der Gewährung einer Vertretungszulage an einen Mitarbeiter im Rathaus.
  • Bürgermeisterin Förderer informierte über den derzeitigen Stand bei der Zuweisung von Flüchtlingen: Ankündigt wurden für 2026 vom Landratsamt Schwäbisch Hall vom 16 Personen. Für das Jahr 2025 waren 34 Personen angekündigt, 16 wurden zugewiesen.
  • Bürgermeisterin Förderer informierte weiter über Personalwechsel im Bereich der Stadtkasse: Cornelia Rudolf schied nach kurzer Zeit wieder aus, neu eingestellt wurde dafür Frau Birgit Neubauer als Kassenverwalterin.
  • Bekannt gegeben wurde die Ablehnung eines Antrags auf einen Kreiszuschuss für die Schulsozialarbeit für die Stellenerweiterung von 1,25 auf 1,50 Stellenanteile ab 01.01.2026 und die Aufstockung Schulsozialarbeit in der Grundschule von 50 % auf 75 %.
  • Geschlossen bleiben wegen dem Ausfall beider Mitarbeiterinnen muss in der letzten Woche vor Weihnachten der Kindergarten in Bartenstein-Ettenhausen, darüber informierte die Bürgermeisterin den Gemeinderat.
  • Über eine Änderung des Gaststättenrechts informierte Hauptamtsleiter Hüttner. Hier soll künftig keine Genehmigungen erteilt werden, sondern nur noch eine Anzeigepflicht bestehen. Dies gilt auch für Gestattungen, die zu einem besonderen Anlass ausgesellt wurden.
  • 1.000 aktive Nutzer im Lesetreff – diese beeindruckende Zahl gab Bürgermeisterin Förderer auch im Gemeinderat bekannt.
  • Wie in letzter Sitzung beschlossen, erfolgte im Nachgang zum Beschluss zur Sanierung der Sportanlagen in Schrozberg ein Gespräch mit dem TSV Schrozberg und der Schule Schrozberg. Über dessen Ergebnis informierte Bürgermeisterin Förderer auch die Kommunalpolitiker. Es wird derzeit vom TSV Schrozberg nach einer Lösung gesucht, um neben den Leichtathletikanlagen auch den Rasenplatz zu sanieren.
  • Über den voraussichtlichen Anteil der Stadt Schrozberg aus dem Sondervermögen berichtete Bürgermeisterin Förderer, so soll dieser bei 3.813.152,70 € liegen. Verwendet werden soll dieses Geld für die Schulsanierung bzw. den Bau von Löschwasserbehältern.
  • Als letzte Bekanntgabe nannte Bürgermeisterin Förderer die anstehenden Termine im Januar 2026 und lud dazu auch gleichzeitig herzlich ein: Der Neujahrsempfang am Mittwoch, den 21. Januar 2026 und die nächste Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 26. Januar 2026.

 

Änderung bzw. Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen

Die letzte Änderung der Entschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erfolgte im September 2018. Aufgrund dieser doch langen Zeitspanne war nun eine Anpassung der Entschädigungssätze notwendig. Allerdings war in Absprache zwischen Stadtverwaltung und Feuerwehrführung auf die Anpassung der Empfehlungssätze durch den Gemeindetag Baden-Württemberg abgewartet worden, die schon seit geraumer Zeit angekündigt waren. Im September 2025 hat der Gemeindetag, Städtetag und der Landesfeuerwehrverband dann diese gemeinsamen Orientierungswerte zur Aufwandentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige verabschiedet. Hauptamtsleiter Hüttner berichtete in seinen Ausführungen, dass auch aufgrund gravierender struktureller Änderungen bei der Feuerwehr wie z.B. die Zusammenlegung dreier Abteilungen zur Abteilung Schrozberg-West umfassende Anpassungen erfolgen sollen. Der dann erarbeitete Satzungsentwurf wurde nun vorab dem Gesamtausschuss der Feuerwehr besprochen und nun dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ohne Änderungen stimmte dieser auch dem Vorschlag zu. Die Veröffentlichung dieser Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr können Sie finden im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 19. Dezember 2025.

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Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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