Kurz berichtet
- Nachdem das Grundstück in der Albrecht-Dürer-Straße bald zur Bebauung durch die Firma Ströbel ansteht, müssen noch einige Erschließungsarbeiten durchgeführt werden. Nach dem Beschluss des Gemeinderates werden diese nun ausgeschrieben und anschließend mit dem Bau begonnen.
- Aufgrund von Änderungen der Benutzungsordnung und einer damit verbundenen Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke war eine Zustimmung des Gremiums zum öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag mit der Komm.ONE notwendig.
- Zwei Vergaben waren auf der Tagesordnung angekündigt. Einmal geht es dabei um die Sanierung der Wäldlesgasse in Bartenstein. Im Rahmen der Breitbandmaßnahme zeigten sich im Zusammenhang mit den Bauarbeiten der sehr schlecht Zustand der Straße welche Gefahr läuft abzugleiten. Mit Fotos in der Beratungsunterlage wurde diese Situation verdeutlicht. Bei der zweiten Vergabe ging es um die Sanierung der Brücke in Heuchlingen, die bereits in der letzten Sitzung Thema war. Zwischenzeitlich wurden die dementsprechenden Leistungen beschränkt ausgeschrieben. Die Submission dazu findet Ende Juli 2021 statt, die nächste Sitzung des Gemeinderates findet erst Ende September 2021. Um hier nicht unnötig Zeit zu verlieren, bat die Verwaltung um eine Ermächtigung um diese Arbeiten an die günstigste Bieterin vergeben zu können. Beide Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
- Bei folgenden Bausachen wurde das Einvernehmen erteilt: Einer Bauvoranfrage zum Neubau einer Kfz-Werkstatt mit Montageplatz für Landmaschinenreparaturen und der Umnutzung bestehender Wirtschaftsgebäude zu Lager- und Sozialräumen in Könbronn, dem Bauantrag zum Anbau eines Leersauenstalls an einen bestehenden Leersauenstall in Enzenweiler, dem Bauantrag zum Anbau einer Arena an einen bestehenden Schweinestall in Enzenweiler, dem Neubau eines Strohstalls für die besonders tiergerechte Sauenhaltung in Standorf und zuletzt dem Bauantrag zur Aufstellung eines mobilen Hühnerstalls in Krailshausen.
- Zwei Spenden wurden freudig angenommen, beides Mal ging es um das Freibad und eine Spende der Freibadfreunde e.V., viel Geld kann dafür nun für die Außenanlagen, eine Kletterpyramide und einen Sandbagger genutzt werden.
- Neun Baukostenabrechnung mit einem Bauvolumen von rund 3,1 Millionen € wurden bekannt gegeben. Dafür flossen 1,48 Millionen € Fördermittel in die Stadtkasse. Eine Abweichung der tatsächlichen Kosten von etwa 5,7 % entgegen der Kostenberechnungen konnte am Ende ermittelt werden. Bürgermeisterin Förderer dankte in diesem Zusammenhang allen Förderstellen. Ein großer Dank ging in die eigenen Reihen, so richtete sich ihr Dank vor allem an Bauamtsleiter Pöschik und Stadtkämmerin Kloß, für welche solche Bauprojekte viel Arbeit bedeuten.
- Bürgermeisterin Förderer berichtete den Gemeinderäten vom Eingang bzw. der Änderung folgender Förderbescheide: Der Förderbescheid für die Sanierung der Straßenbeleuchtung auf LED wurde verlängert bis zum 31.12.2021 und auch der Digitalpakt Schule läuft nun bis zum 16.05.2024. Außerdem erhält die Stadt Schrozberg eine Zuwendung Z-Feu, hier wurde eine Förderung für die Beschaffung des LF 20 für Schrozberg beantragt. Freuen darf man sich hier über einen Zuschuss von 92.000 €. In diesem Zusammenhang berichtete Bürgermeisterin Förderer noch von einer kleinen Änderungen in der im Feuerwehrbedarfsplan festgelegten Reihenfolge der Investitionen. Die für 2021 vorgesehene Beantragung für den Neubau des Feuerwehrhauses Spielbach konnte noch nicht erfolgen. Daher wurde die später vorgesehen Ersatzbeschaffung für das Fahrzeug LF16/12 der Abteilung Schrozberg zur Förderung nach Z-Feu beantragt. Die Verwaltung wurde ermächtigt ein Büro zur Durchführung der Ausschreibung zu beauftragen.
- Auf eine Erhöhung der Elternbeiträge bei einem Kindergartenbesuch ab September 2021 wurde bereits im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 23.07.2021 hingewiesen. Diese Information wurde in der Juli-Sitzung auch den Gemeinderäten weitergegeben. Hierbei wird ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates umgesetzt, sich hier an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zu orientieren.
- In der nichtöffentlichen Sitzung vom Juni 2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst und nun bekannt gegeben: Die Ermächtigung zur Wiederbesetzung einer Stelle im Kindergarten Leuzendorf, dem Verkauf zweier Grundstücke und der Stundung von Forderungen.
- Vier Termine gab es bekannt zu geben: Zuerst wies Bürgermeisterin Förderer nochmals auf die Einladung zum Klimaworkshop am vergangenen Donnerstag, den 22.07.2021 hin. Weiter findet am 26.07.2021 ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats statt. Auf einen Ausflug dürfen sich die Kommunalpolitiker im September freuen, hier soll es am 18.09.2021 eine Wanderung rund um Schrozberg geben. Weiter rief Bürgermeisterin Förderer zu einer Beteiligung am Stadtradeln auf – die Werbung hierfür finden Sie auch an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes oder auf unserer Homepage – der Termin ist festgelegt vom 04.09. bis 24.09.2021.
- Zwei Feste waren Thema. Beim ersten Fest handelt es sich um eigentlich eine feste Größe im Schrozberger Veranstaltungskalender: Sollte es die Corona-Lage zulassen, würde im Oktober wieder ein Deutschland-Fest stattfinden. Hierfür ist eine Satzung notwendig und hier wurde vom Gemeinderat die Einstellung dazu abgefragt, diese könne nämlich erst in der September-Sitzung erlassen werden, die Vorbereitungen zum Fest müssten aber schon jetzt starten. Gerne stimmt der Gemeinderat einer solchen Satzung zu – so der Tenor nach einer kurzen Frage dazu in die Runde.
Beim zweiten Fest handelt es sich doch schon um etwas Besonderes: 50 Jahre Stadterhebung Schrozberg am 28.05.2023. Ob und wie dies gefeiert werden soll war die Frage, nun wurde die Verwaltung beauftragt, sich hierzu Gedanken zu machen und Vorschläge einzubringen.
- Für die Bundestagswahl werden dringend noch Wahlhelfer gesucht. Diesen Aufruf gab Bürgermeisterin Förderer auch nochmal in der Sitzung an die Gemeinderäte weiter.
Kindergräber auf dem neuen Friedhof
Auf dem neuen Friedhof besteht Bedarf an weiteren Bestattungsplätzen für Kinder. Bisher waren dafür Gräber auf der Ostseite des Friedhofs vorgesehen, dort gibt es aber bald keine weiteren Möglichkeiten der Bestattung mehr. Deshalb wurde eine neue Stelle gesucht und auch relativ zentral, westlich des Rasengräberfeldes gefunden. Hier können 24 weitere Kindergräber entstehen, mit Kosten von rund 12.900 € ist hier zu rechnen. Diese werden nach dem einstimmigen Beschluss des Rates außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Örtliche Bedarfsplanung nach dem Kindergartengesetz 2021/2022 beschlossen
Vorab wurde zu diesem Tagesordnungspunkt den Gemeinderäten eine ausführliche Beratungsunterlage übersandt, auf eine Erläuterung wurde deshalb in der Sitzung, wie zurzeit wenn möglich üblich, verzichtet. Der Beschlussfassung im Gemeinderat ging eine ausführliche Beratung im Kindergarten-Ausschuss voraus, in welchem auch alle Gemeinderatsfraktionen vertreten sind. Im Kindergarten Bartenstein-Ettenhausen bleibt es somit nach dem Beschluss des Gemeinderates bei einem 1-gruppigen Betrieb, nötigenfalls ist eine Mehrbelegung über den Kommunalverband für Jugend und Soziales zu beantragen. Im Kindergarten Leuzendorf bleibt das Angebot mit drei Gruppen bestehen. Die Kleingruppe wird im Kindergartenjahr 2021/2022 als Regelgruppe betrieben. Dafür wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt notwendiges Personal einzustellen. Weiter bleibt das Angebot für das Einzugsgebiet Schrozberg unverändert. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, den Neubau des Krippengebäudes zügig voran zu bringen. Bis zur Fertigstellung des neuen Gebäudes der Kinderkrippe besteht keinerlei Gestaltungsspielraum im Blick auf zusätzlich Betreuungsplätze. Anmeldungen könnten derzeit nur über Wartelisten verwaltet werden. Ein weiterer einstimmiger Beschluss wurde dazu vom Gremium gefasst.
Bauplätze im Baugebiet „Brühl-Nord, 3. Bauabschnitt“ verlost und vergeben
Aufgabe des Gemeinderates war zuerst bei gleicher Punktzahl die genaue Reihenfolge der Bewerber durch Losentscheid festzulegen. Auf die zum Verkauf stehenden 19 Bauplätze gingen seit Veröffentlichung 20 Bewerbungen ein. Anhand der Auswertungen und des Losentscheids steht nun eine Reihenfolge fest, in welcher die Bewerber aus den zur Verfügung stehenden Bauplätzen wählen dürfen. Sollte ein Bewerber kein Interesse mehr an einem Bauplatz haben, so rückt der nächstplatzierte Bewerber nach. Der Gemeinderat stimmt auch hier zu.
Änderung der Abwassersatzung beschlossen
Die Höhe der Grundgebühr für die Wasserzähler und die ermäßigte Gebühr für jeden weiteren Wasserzähler auf dem Grundstück waren bis zur 13. Satzung vom 12.11.2009 zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 27.05.1993 gemeinsam in der Wasserversorgungssatzung geregelt. Zum damaligen Zeitpunkt waren Zwischenzähler zum Zwecke der Abwasserabsetzung noch nicht explizit in der Abwassersatzung genannt. Hinzu kam, dass zu diesem Zeitpunkt die Mehrzahl der Zwischenzähler von den Wasserabnehmern selbst erworben wurde und somit nicht im Eigentum der Stadt stand. Dies wurde mit Neufassung der Abwassersatzung vom 20.04.2012 auf Basis des damaligen Satzungsmusters geändert. Insbesondere wurde in § 41 Abs. 2 geregelt, dass der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen durch Messung eines Zwischenzählers erbracht werden soll, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Unter anderem wurde geregelt, dass die Zwischenzähler im Eigentum der Gemeinde stehen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde, als eine Art Übergangslösung, noch der ermäßigte Gebührensatz in die Satzung übernommen. Gemäß Â§ 42 a der Abwassersatzung wurde die Gebühr bei Zählern mit einer Nenngröße von
Maximaldurchfluss (Qmax) bis 10 m3/h auf 1,10 €/Monat
und bei
Maximaldurchfluss (Qmax über 10 m3/h auf 2,55 €/Monat
festgesetzt. Nachdem zwischenzeitlich mehrere Jahre vergangen sind und der turnusmäßige Wechsel der, im Jahr 2012 neu in das Eigentum der Stadt aufgenommenen, Zwischenzähler erfolgt ist, ist die Erhebung einer verminderten Gebühr für Zwischenzähler nicht mehr gerechtfertigt. Hinzu kommt eine wachsende Anzahl von Anträgen zum Einbau von Zwischenuhren, welche einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Außerdem sollte ausdrücklich geregelt werden, dass Poolwasser dem Abwasser zugeführt werden muss und somit von der Möglichkeit der Abwasserabsetzung ausgeschlossen ist. Einstimmig fiel der Beschluss für den Vorschlag der Verwaltung aus, die dementsprechende Satzungsänderung wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 23.07.2021 veröffentlicht.
Neuantrag in ein Städtebauförderprogramm für den Bereich "Nord" auf den Weg gebracht
Ist die eine städtebauliche Erneuerung abgeschlossen, wird schon die nächste Maßnahme auf den Weg gebracht. So wurde bereits in der Sitzung vom 16.02.2021 die STEG Stadtentwicklung GmbH mit den notwendigen Untersuchungen beauftragt. Dabei stand die Analyse der vorhandenen Stärken und Defizite, der Chancen und Risiken im Bereich „Nord“ im Vordergrund. Daraus ergeben sich notwendige städtebauliche Maßnahmen, welche zu einer Attraktivitätssteigerung und einer innerörtlichen Stärkung von Schrozberg führen soll. Die eigenständige Stadtplanerin Frau Anette Steinmayer-Geiger war in der Stadthalle zu Gast, um hier das geplante Gebiet und die Ziele vorzustellen. Eine Fläche von 18,01 ha soll dazu abgegrenzt werden. Als Ziele nannte sie hier die Stadtmitte von Schrozberg zu erhalten, attraktiv gestalten und den heutigen Wohnansprüchen anzupassen. Dabei soll historisch wertvoller Bestand gesichert und bewahrt werden, hier war unter anderem auch das Schrozberger Schloss gemeint. Weiter sollen vorhandene städtebauliche Missstände zeitnah abgebaut und eingedämmt werden, öffentliche Freiräume revitalisiert, gestaltet und aufgewertet werden. Weiter berichtete Frau Steinmayer-Geiger, sollen mit verkehrstechnischen Maßnahmen in den Wohnstraßen eine erhöhte verkehrliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erreicht werden. Anhand eines Planes zeigte sie dann verschiedene Handlungsfelder für das geplante Gebiet. Gekennzeichnet waren auf diesem Plan das Schrozberger Schloss mit der geplanten kommunalen Maßnahme zur Sanierung stadtbildprägender, historischer Gebäude und die Gestaltung der Schlossgasse sowie dem Platz hinter dem ehemaligen Gasthaus Linde. Eine weitere Kennzeichnung war bei der Sanierung von Wohnstraßen zu finden, außerdem die Sanierung privater Gebäude und die Belegung von fünf leer stehenden Gebäuden. Zwei weitere Markierungen waren im nördlichen Bereich von Schrozberg zu finden. Eine mögliche städtebauliche Planung für das ehemalige Areal der Zimmerei und auch das Areal Fashion Outlet waren dort markiert. Frau Steinmayer-Geiger rechnet am Ende mit Gesamtkosten von rund 6.384.000 € und auch hier wären 40 % von der Stadt Schrozberg als Eigenmittel aufzubringen. Nach der damit erfolgten Vorstellung des integrierten gebietsbezogenen Entwicklungskonzeptes „Nord“ und des geplanten Maßnahmenkatalogs im Gremium stand die Beschlussfassung an, welche nach kurzen Rückfragen einstimmig erfolgte. Nun muss der Antrag für die Aufnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden. Mit einer Aufnahme in ein städtebauliches Förderprogramm und die Bewilligung eines Fördermittelrahmens ist im besten Fall frühestens im Frühjahr 2022 zu rechnen.
Abschluss der Erneuerungsmaßnahme Schrozberg „Innenstadt“
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt durfte ein Gast begrüßt werden, schon seit Beginn dieser Erneuerungsmaßnahme im Jahr 2009 begleitet Ralph Jaeschke von der STEG Stadtentwicklung GmbH dieses Projekt und war auch jetzt, am Rückblick und Abschluss beteiligt. Das ursprünglich festgelegte Sanierungsgebiet wurde in diesem langen Zeitraum zwei Mal erweitert. Die Stadt Schrozberg wurde damals im Jahr 2009 mit einem Zuwendungsbetrag von zunächst 1,167 Millionen Euro mit dem Gebiet „Innenstadt“ in das Bund- Länderprogramm (ASP) aufgenommen. Im Verlauf der Sanierung wurde der Förderrahmen mehrmals erhöht, so dass der Gesamtförderrahmen am Ende der Sanierung bei 7.583.334 € liegt. Die Stadt Schrozberg hat hierbei einen Eigenanteil von 40 % in Höhe 3.033.334 € zu tragen. Der Restbetrag wird fast je zur Hälfte von Bund und Land finanziert. Als Sanierungsziele galten die Stärkung der Ortsmitte, die Aufwertung des Ortsbildes, die Sicherung der wohnortnahen Versorgung, die Aufwertung von Quartieren und die Schaffung von Einrichtungen für das kommunikative Zusammentreffen wie z.B. der Lesetreff in der Bahnhofstraße. Bei den abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen hatte Herr Jaeschke von vier Grunderwerben, vier kommunalen und acht privaten Abbruchmaßnahmen, sechs Erschließungsmaßnahmen, einer kommunalen und 19 privaten Baumaßnahmen zu berichten. Anschließend zeigte er ausgewählte Einzelmaßnahmen mit Bildern im Vorher-Nachher-Vergleich, die zeigten wie gelungen die anfangs erwähnten Sanierungsziele erreicht wurden.
Die Sanierungsabrechnung muss nun beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht und von dort anerkannt werden. Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets.
Ergebnis der Organisationsuntersuchung im Bauhof vorgestellt
Nachdem vor geraumer Zeit die Organisationsuntersuchung der Verwaltung vorgestellt wurde und die daraus resultierenden Veränderungen bereits in vollem Gange sind, stand nun die Vorstellung dieser Untersuchung im Bauhof auf der Tagesordnung des Schrozberger Gemeinderats. Vorgetragen wurde das Resultat von Frau Rosalinde Kottmann vom Büro LocalService. Nach der Durchführung einer Ist-Aufnahme, welche Gespräche mit Mitarbeitern, eine Fragenbogenerhebung, eine Dokumentensichtung und die Auswertung von Arbeitsnachweisen beinhaltete, wurden erste Ergebnisse den Verantwortlichen vorgestellt und hierbei ein Ist-Soll-Vergleich dargestellt. Frau Kottmann betonte gleich zu Beginn ihres Vortrages, dass Schrozberg stolz sein kann auf einen gut ausgestatteten Bauhof mit tollem, fachlich kompetentem und motiviertem Personal. Vier Arbeitsfelder nannte sie anschließend, welche sie nicht als akut bzw. dringend bezeichnete. Dabei ging es um den Prozessablauf, die Arbeitszeiterfassung, die Personalplanung und die interne Kommunikation. Die Fachfrau schlug als Lösungsmöglichkeiten u.a. eine „Teamassistenz“ vor, welche im Bauhof beschäftigt wäre und hier den Bauhofleiter entlasten und manche Abläufe erleichtern sollte. Dies wiederum würde sicherlich bauliche Veränderungen bedeuten, wäre ja dann ein Büro für diesen Arbeitsplatz notwendig. Weiteres Thema war beim Personal eine sogenannte „Korridorplanung“, um hier auf die Entwicklungen in diesem Bereich reagieren zu können. Aber auch der Vorschlag, die Gärtner als eigenständige Organisationseinheit gehörte zu diesem Thema. Weiter kam der Vorschlag ein zusätzliches Fahrzeug anzuschaffen, um hier die Betriebsabläufe weiter zu verbessern. Diese Vorstellung des Ergebnisses wurde den Gemeinderäten in der letzten Sitzung vor der Sommerpause zur Kenntnis weitergegeben. Eine Beschlussfassung der im Ergebnisbericht vorgeschlagenen Änderungen soll erst im Herbst 2021 erfolgen.