Hauptsatzung der Stadt Schrozberg neu gefasst
Die bisherige Hauptsatzung der Stadt Schrozberg, welche unter anderem Regelungen über die Verfassung und die Organisation der Verwaltung beinhaltet, stammt aus dem Jahr 1994 und Änderungen erfolgten seither nur im Blick auf die Euroumstellung im Jahr 2001. Die jetzt dem Gemeinderat vorgelegte Entwurfsfassung orientiert sich an der derzeit aktuellen Satzungsmusterempfehlung des Gemeindetages Baden-Württemberg, in welcher sich wesentliche Änderungen bei den Zuständigkeiten und der Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates an die Bürgermeisterin vor allem bei Wertgrenzen fanden. Um hier den Gemeinderäten die von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Beträge u.a. zu begründen, wurde mit den Beratungsunterlagen ein Vergleich der Zahlen mit anderen Gemeinden übersandt.
Künftig soll nun beispielweise die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan mit einem Betrag von bis zu 30.000 € im Einzelfall möglich sein und für eine Entlastung und Vereinfachung der Arbeitsabläufe sorgen. Vorher waren dies 15.000 € und auch im Hinblick auf die Gültigkeit einer solchen Satzung sprach sich die Mehrheit des Gemeinderates nach Diskussionen und einem abgelehnten Antrag mit geforderten geringeren Beträgen zu diesem Thema für den von der Verwaltung eingebrachten Vorschlag aus.
Weitere Punkte die es zu besprechen galt, waren unter anderem die schon lange nicht mehr betriebenen örtlichen Verwaltungen in den Ortschaften, ein Absatz zu der Veräußerung von beweglichem Vermögen in den Ortschaften und dann auch den von der Verwaltung eingebrachten Vorschlag zur Abschaffung der unechten Teilortswahl in den Teilorten. Wichtig war jedoch hierbei zu erwähnen, dass dieser Punkt und auch die Diskussion über die Änderung der Hauptsatzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen soll. Grund dafür das im Moment noch laufende Klageverfahren und auch der Wunsch, rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl dieses Thema einzubringen und dann zu diskutieren. Mehrheitlich schließlich erfolgte der Beschluss, die Hauptsatzung wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu beschließen. Eine entsprechende Veröffentlichung finden Sie im Mitteilungsblatt vom Freitag, den 29. November 2024.
Hebesatzsatzung für die Erhebung der Grundsteuer erlassen
Die Grundsteuerreform ist in aller Munde. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Berechnung auf Grundlage von Einheitswerten aus dem Jahr 1964 wurde dabei als ungerecht eingestuft. Künftig spielt nun die Bebauung eines Grundstückes keine Rolle mehr, sondern die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert. Neben Besitzern von Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken müssen nach den neuen Richtlinien unter anderem auch Landwirte mit einer höheren finanziellen Belastung rechnen. Gewerbebetriebe hingegen werden von der jetzigen Berechnungsweise profitieren. In Schrozberg sollen die Einnahmen für die Gemeinden aus der Grundsteuer vor und nach der Änderung gleichbleiben, das erklärte Kämmerin Carmen Kloß. Hierfür sorgt die geforderte Aufkommensneutralität, die allerdings nur für Gemeinden und nicht für den Steuerzahler gilt. Das heißt also, am Ende soll die Gemeinde eben wieder gleiche Steuereinnahmen haben, auch wenn die Grundlagen dafür geändert wurden und auch, so Kämmerin Kloß, noch wichtige Datengrundlagen fehlen. Mit Hochrechnungen habe man nun Hebesätze errechnet, welche aber weder mit den vorher geltenden Hebesätzen für die Berechnung der Grundsteuer noch mit den Hebesätzen anderer Gemeinden verglichen werden können. Einstimmig, aber mit einigen Enthaltungen votierte das Gremium am Ende einer langen Diskussion rund um dieses Thema für den Vorschlag der Verwaltung, für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 590 v.H. und für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 470 v.H. festzulegen. Neben der allgemeinen Diskussion rund um dieses Thema und den damit verbundenen Auswirkungen wurde der Antrag eingebracht, zu diesem Thema eine Bürgerversammlung abzuhalten, um hier die Einwohnerinnen und Einwohner aufzuklären. Geeinigte hat man sich schlussendlich auf eine Informationsveranstaltung im ersten Quartal 2025 nach dem Versand der Grundsteuerbescheide. Ziel dieser Veranstaltung soll sein, hier allen Betroffenen nochmals die Hintergründe zu erklären. Die Stadt Schrozberg hat schlussendlich diese neue Regelung nicht gemacht und muss nun aber die Bescheide verschicken. Eine Diskussion oder auch eine Fragerunde soll deshalb bei dieser Informationsveranstaltung nicht stattfinden.
Kurz berichtet:
- Viele Bauplätze gibt es derzeit im Schrozberger Stadtgebiet nicht. Die zwei letzten verfügbaren Plätze wurden in der Gemeinderatsitzung vom 21.11.2024 vergeben. Nachdem Interesse an den beiden Plätzen in Schrozberg und Riedbach bekundet wurde, wurden diese nochmals ausgeschrieben und nach den vom Gemeinderat beschlossenen Vergabekriterien an die Bewerber mit der höchsten Punktzahl vergeben.
- Zwei Bauanträge waren Thema in der November-Sitzung: Das Einvernehmen erteilt wurde dem Bauantrag zu einem Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf Gemarkung Riedbach. Zur Kenntnis nahm das Gremium einen Antrag zum 2-geschossigen Anbau für Büro- und Laborräume an ein Hauptgebäude im Schrozberger Gewerbegebiet. Bürgermeisterin Förderer berichtete außerdem unter diesem Tagesordnungspunkt weiter von einem geplanten Bauvorhaben auf Gemarkung Leuzendorf. Hier soll eine Sauenanlage mit Güllebehälter und Strohlager neu gebaut werden, der Gemeinderat hatte hierzu bereits im Jahr 2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kochäcker“ beschlossen. Aktuell läuft nun die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Unterlagen dazu stehen auf der Homepage der Stadt Schrozberg zum Download zur Verfügung. Weiter gab sie bekannt, dass für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Heidäcker“ zwischenzeitlich zwei Bauanträge eingegangen sind.
- Drei Spenden wurden vom Gemeinderat genehmigt: Zwei Geldspenden, einmal für den Hochwasserschutz für das Freibad und für Veranstaltungen im Lesetreff. Eine Sachspende von der LBV Schrozberg war zudem zu genehmigen.
- Die kommunale Wärmeplanung, welche im Konvoi mit anderen Gemeinden durchgeführt werden soll, wird nach erfolgter Ausschreibung teurer. Ein dafür eingegangenes Angebot liegt nun aber über den Kostenberechnungen und somit erhöht sich der Eigenanteil der Kommunen, welcher sich nach den Einwohnerzahlen berechnet. Fällig werden für Schrozberg anstatt 0,73 € pro Einwohner nun 0,88 € pro Einwohner.
- Bürgermeisterin Förderer spricht den geplanten Termin für die Bundestagswahl Ursprünglich war diese für September 2025 vorgesehen. Nach dem Scheitern der Ampelkoalition und der wahrscheinlich in Kürze gestellten Vertrauensfrage wird nun davon ausgegangen, dass am 23. Februar 2025 Neuwahlen zum Bundestag sein werden. Bürgermeisterin Förderer betont, dass dies aber alles noch nicht 100 % festgelegt sei und die weiteren Entwicklungen abgewartet werden müssen. Nichtsdestotrotz werden seitens der Verwaltung die ersten Vorbereitungen getroffen. Erste Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach Briefwahlunterlagen seien bereits eingegangen, hier ist aber aller Wahrscheinlichkeit nach erst Anfang Februar 2025 mit den vollständigen Unterlagen zu rechnen.
- Passend zum Thema erinnerte Bürgermeisterin Förderer an die bereits veröffentliche Einladung aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der vergangenen Bürgermeister- und Kommunalwahl zu einem Bürgerempfang am 05. Dezember 2024 nach Wolpertshausen. Im Rahmen des Kreisbesuchs von Ministerpräsident Winfried Kretschmann sollen hier allen Helferinnen und Helfer gewürdigt werden.
- Über die Zuteilungsquote im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen informierte Bürgermeisterin Förderer: Vom Landratsamt Schwäbisch Hall wurden 34 Personen für das kommende Jahr angekündigt.
- Die Abrechnung des Digitalpakt 1.0. ist erfolgt, der Zuschuss in Höhe von 160.700 € ging bei der Stadt Schrozberg ein.
- Den Eingang einer weiteren Zahlung verzeichnete die Stadtkasse: 31.500 € Soforthilfe für die Beseitigung der Schäden des Unwetters im Juni 2024.
- Bereits oft thematisiert, die Überwachung des Bahnübergangs in der Oberstettener Straße. Nun kam erneut Nachricht von der Deutschen Bahn über den aktuellen Stand zur Anbringung der Videoanlage. Es wird von deren Seite angestrebt die Anlage bis Februar 2025 fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen.
- Bürgermeisterin Förderer berichtet vom Winterdienst und der notwendigen Bereitschaft von November bis März. Ca. 10.000 € kostet hier jeder 5-stündige Durchgang, wenn Mitarbeiter vom Bauhof und die zwei im Einsatz befindlichen Dienstleister unterwegs sind. Eine Streupflicht besteht übrigens nur an Gefahrenstellen wie Steigungen oder Kreuzungen, alles andere ist eine freiwillige Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger.