Gemeinderatsbericht vom 25.5.2020

Kurz berichtet

  • Bereits mehrfach Thema war der interkommunale Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim. In seiner Sitzung vom 06.11.2019 hat der Gemeinderat der Bildung bereits zugestimmt. Nun wurden in der Mai-Sitzung die Aufhebung des bisherigen Gutachterausschusses der Stadt Schrozberg und die Entlassung der Mitglieder beschlossen. Weiter wurden für den neuen interkommunalen Gutachterausschuss für den Teilbereich von Schrozberg als Gutachter Thomas Pöschik, Michael Fleck und Peter Kümmerer benannt.
  • Während der laufenden Bearbeitung der Baugenehmigung für das Feuerwehrhaus Bartenstein stellte sich heraus, dass die Zufahrt nach Norden verschoben werden musste. Diese stimmt dann nicht mehr mit der bisherigen, im Bebauungsplan geplanten Erschließungsstraße überein, weshalb nun eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist. Hierfür wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Meisenhof, 1. Änderung“ gemäß Â§ 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 a Abs. 4 BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren beschlossen. Bauamtsleiter Pöschik berichtete den Rätinnen und Räten weiter, dass im Zuge diese Änderung auch überprüft werden soll, ob die Festlegung der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes von einem eingeschränkten Gewerbegebiet auf ein Mischgebiet bzw. optimaler Weise auf ein Wohngebiet möglich ist. Hintergrund hierfür ist die enorme Nachfrage nach Bauplätzen.
  • Bereits berichtet wurde über die Problematik bei der Entsorgung des Flotats und Klärschlamms auf der Schrozberger Kläranlage. Um hier Betriebssicherheit zu gewährleisten, wird zukünftig der Klärschlamm und das Flotat mit einer Zentrifuge der Firma Schweyher in einer mobilen Presse entwässert. Beides, also Klärschlamm und Flotat kann dann zusammen in die Verbrennung gehen. Für genau diesen Transport und die Verbrennung lagen drei Angebote vor. Günstigste Bieterin war hier die Firma Reko aus Sachsenheim mit einem Nettopreis von 132,90 € pro Tonne. Bauamtsleiter Pöschik berichtete bei seinen Ausführungen, dass die Entsorgungspreise für Klärschlamm in den letzten beiden Jahren eklatant gestiegen sind, so dass zwischenzeitlich mehr als doppelt so viel für die Entsorgung einer Tonne Klärschlamm bzw. Flotat bezahlt werden muss. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung, so wird die Entsorgung des Flotats und des Klärschlamms an die Firma Reko aus Sachsenheim vergeben.
  • Zu einer Submission am 19. Mai 2020 für die Fahrbahnsanierung von Gemeindeverbindungsstraßen gingen sieben Angebote ein. Die Kostenberechnung des planenden Büros lag bei ca. 457.000 €, vergeben wurde der Auftrag an die Firma Trend Bau aus Röttingen zu einen Angebotspreis von ca. 356.000 €.
  • Der Bau von Löschwasserbehältern in Bartenstein und Schrozberg in der Albrecht-Dürer-Straße wurde öffentlich ausgeschrieben. Auch hier wurden bei der Submission sieben Angebote geöffnet. Bei einer Kostenberechnung von insgesamt 230.000 € lag das günstigste Angebot der Firma Steinbrenner aus Wiesenbach bei etwa 190.000 €. Mit einer Enthaltung wurden die Arbeiten an die Firma aus Wiesenbach vergeben.
  • Bekannt gegeben wurde in der vergangenen Sitzung das Ergebnis des Landratsamts bezüglich einer Überprüfung einer möglichen Befangenheit eines Stadtrates in der vergangenen Sitzung. Ein Mitglied des Stadtrates bat zunächst die Stadtverwaltung, in Folge dann auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Schwäbisch Hall um Stellungnahme. Dieser Stadtrat hatte in der Sitzung vom 13. Mai einen Verschiebungsantrag für die Durchführung der anstehenden Vergaben – Sanierung des Kunstrasenplatzes / Gebäudeabriss in der Speckheimer Straße / Neubau Feuerwehrhaus West – gestellt. Ein Mitglied des Stadtrates hatte als Geschäftsführer einer an der Submission beteiligten Firma bei der Diskussion über den Antrag mitgewirkt. Als Bieter für zwei Gewerke beim Feuerwehrhausneubau war der betroffene Stadtrat bei der Vergabe der Bauarbeiten dann aber wegen Befangenheit bei der Beschlussfassung nicht beteiligt. Nach Auffassung des monierenden Stadtrates hätte sich diese Befangenheit auch auf die Abstimmung über seinen eingebrachten Antrag auswirken müssen. Die Stadtverwaltung kam bei der nachfolgenden Überprüfung der Sachlage zum Ergebnis, dass sich kein unmittelbarer persönlicher Vor- oder Nachteil für den betroffenen Stadtrat ergeben dürfte. Das Landratsamt Schwäbisch Hall konstatierte umgekehrt, dass die Befangenheit angenommen werden dürfte und verwies dazu auf die meist komplexen Sachverhalte gerade bei der Prüfung von Befangenheitsfragen auf einen Gesetzeskommentar mit folgendem Wortlaut:

„die Rechtsprechung hat die Unmittelbarkeit nie im Sinne einer schlichten Kausalität verstanden, die Möglichkeit eines Vor- oder Nachteils muss nicht direkt aus einer Entscheidung folgen, der Vor- oder Nachteil ist auch dann zu bejahen, wenn die Entscheidung noch eines Vollzugs bedarf. Sind weitere Entscheidungen erforderlich, kommt es darauf an, inwieweit die vorangehende Entscheidung die nachfolgende festlegt.“ Weiter konstatiert das Landratsamt aber, dass dieses Ergebnis jedoch nicht zwangsläufig dazu führt, dass die nachfolgenden Vergabebeschlüsse ebenfalls rechtswidrig sind. Sie wurden vielmehr unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften gefasst. Weiter waren zudem die rechtmäßigen Vergabebeschlüsse durch Vertragsabschlüsse zum Zeitpunkt der Rechtsprüfung bereits vollzogen. Hierzu ist anzumerken, dass die Ausschreibung der Vergabegewerke bereits für die angesetzte Sitzung für den 26. März 2020 vorgesehen war. Wegen des Corona-bedingten Ausfalls der Sitzung musste bis zum Fristablauf des stattdessen durchgeführten schriftlichen Beschlussverfahrens die tatsächliche Vergabe bereits bis 4. Mai 2020 aufgeschoben werden. Aufgrund des Widerspruchs zu den Vergaben im schriftlichen Beschlussverfahren und die dadurch notwendige Einberufung einer Gemeinderatssitzung ergab sich eine weitere zeitliche Verzögerung bis zum 13. Mai 2020. Daher mussten die Angebotsfristen mit den Bieterfirmen bereits verhandelt und verlängert werden, weshalb die Aufträge umgehend nach der Sitzung erteilt wurden. Eine Feststellung der Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist daher nicht angezeigt, da ein Nachholen des Beschlusses über den Geschäftsordnungsantrag keinen Sinn ergäbe.

  • Bauamtsleiter Pöschik berichtet den Schrozberger Gremium von den Plänen des Landes Baden-Württemberg. Wie schon im Rahmen der letzten Berichterstattung nach der Sitzung am 13.05.2020 zu lesen war, stehen Sanierungen der L 1022, also der Landesstraße zwischen Schrozberg, Speckheim, Leuzendorf und Bossendorf an. Hierzu zählt nach neuster Auskunft auch die Umgehungsstraße. Vom Regierungspräsidium Stuttgart wurde nun angefragt, ob bei den anstehenden Arbeiten auch Vorbereitungen für eine Straßenquerung auf Höhe Steinstraße mit erledigt werden sollen. Auch ein Stück Gehweg parallel zur Umgehungsstraße auf Höhe des früheren LIDL-Marktes soll vorgesehen werden. Bauamtsleiter Pöschik berichtete, dass hierbei mit Kosten für die Stadt Schrozberg in Höhe von rund 50.000 € bei Umsetzung zu rechnen sei. Der Rat stimmte zu, dass bei den jetzt anstehenden Arbeiten die Vorbereitungen dementsprechend mitgemacht werden soll. Der Wunsch nach einer sicheren Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger wurde schon öfters geäußert.
  • Weiter gab Bauamtsleiter Pöschik die Neuigkeit weiter, dass die Ortsdurchfahrt Riedbach mit einer Ampelanlage für Fußgänger an der Bundesstraße ausgestattet werden soll.

Stellenplan der Verwaltung wird im Bereich des Bauamts um eine Stelle erweitert

Dieses Thema sollte eigentlich bereits in der Sitzung vom 26. März 2020 vom Gemeinderat diskutiert werden. Die Sitzung wurde dann aber wegen der Corona-Krise abgesagt. Der Aufgabenumfang der Verwaltung hat in den vergangenen Jahren sehr stark zugenommen. Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen wurden und werden in Schrozberg zahlreiche (Bau-)Projekte umgesetzt. Gesetzliche Anforderungen, wie die Einführung der Doppik, Neuregelung von § 2b UStG, gesplittete Abwassergebühr, Flüchtlingsunterbringung, Rechtsanspruch auf Kita-Platz, Datenschutzbestimmungen, Wasserrechtsverfahren selbst bei kleinen Bauverfahren oder die Klärschlammverordnung binden weitere Personalkapazität. Bereits mit den Beratungsunterlagen wurde den Räten eine ausführliche Aufstellung übersandt, welche dies im Bereich der Kämmerei und im Bauamt verdeutlichte.

Konkreter und akuter Handlungsbedarf besteht derzeit im Bereich Bauamt. Steigende Anzahlen von Baugesuchen und die Liste der derzeit laufenden Baumaßnahmen sind hier der Grund. Zudem spielen bei der weiteren Personalplanung krankheitsbedingte Ausfälle eine wichtige Rolle, für die in der Vergangenheit keine Vertretungsregelung gefunden werden konnte.

Die notwendigen Personalaufstockungen im Bereich der Kämmerei und des Hauptamtes, die aufgrund des anfallenden Arbeitsaufkommens ebenfalls absolut dringend wären, sollen zunächst bis nach Durchführung einer Organisationsuntersuchung zurückgestellt werden. Mit einer Gegenstimme wurde nach zahlreichen Wortmeldungen aus allen Fraktionen der Beschluss für eine solche neue Stelle im Schrozberger Bauamt beschlossen.

Gemeinderat lehnt Antrag auf Haushaltssperre ab

Überall herrscht zurzeit große Unsicherheit aufgrund der Corona-Krise, so auch bei den Schrozbergern Kommunalpolitikern was die Entwicklung der Finanzen betrifft. Dies war auch der Grund für einen Antrag der Wahlgemeinschaft für Jedermann, um am 21.04.2020 eine Haushaltssperre zu beantragen. Damit sollten die Ausgaben der Stadt Schrozberg, die nicht zu den Pflichtaufgaben gehören, zumindest bis zur Sommerpause ausgesetzt werden. Bis dahin sollte eine bessere Abschätzung der finanziellen Situation möglich sein. Hierfür wurde von Stadtkämmerin Kloß ein Maßnahmenkatalog erstellt, welcher zeigte, für welche Investitionen aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen keine Haushaltssperre möglich ist, welche von der Haushaltssperre von der Wahlgemeinschaft für Jedermann ausgenommen werden sollen und schlussendlich die Maßnahmen, die von einer solchen Haushaltssperre betroffen wären. Dieser Maßnahmenkatalog, welcher noch durch die Fraktion der Wahlgemeinschaft für Jedermann per Mail an alle Räte am 21. Mai 2020 um einige Punkte ergänzt wurden, welche ausgenommen werden sollen von der Haushaltssperre, war dann Grundlage der Beratungsunterlage und somit auch der sich im Gemeinderat anschließenden Diskussion. Bei dieser Aussprache zu den einzelnen, durch eine Haushaltssperre betroffenen Maßnahmen wurde klar, dass einige der Investitionen insbesondere aufgrund fehlender Zuschusszusagen problemlos geschoben werden können. Hier wurden u.a. die Brückensanierung in Heuchlingen und die Bahnüberführung Wurzgarten genannt. Unterschiedlich war die Auffassung zum Thema „Bauhof, Geräte und Ausstattung“. Hier soll in naher Zukunft ein neues Fahrzeug als Ersatz angeschafft werden. Das bisherige Fahrzeug ist bereits 18 Jahre alt und wird es ohne größere, kostspielige Reparaturen nicht durch den TÜV schaffen. Vorschlag der Verwaltung war daher ein neues Fahrzeug, wie im Haushaltsplan vorgesehen, zu beschaffen. Eine schlussendliche Entscheidung zu diesem Thema ließ der Gemeinderat allerdings dann offen. Das Thema wird in der nächsten Sitzung nochmals beraten und die Verwaltung wurde beauftragt, hier kostengünstigere Alternativen auszuloten.

Gezeigt hat die neuerliche Diskussion, wie bereits schon bei der Sitzung vom 13.05.2020 als Grundtenor eindeutig wurde, das Bewusstsein bei allen Gemeinderäten, dass die Corona-Krise die finanzielle Entwicklung negativ auf die Stadtfinanzen auswirken wird. Allerdings zeigte der am Ende der Diskussion gefasste mehrheitliche Beschluss, dass man hier nun nicht gleich zu dem Mittel einer Haushaltssperre greifen muss, sondern vielmehr zunächst das Vertrauen in die Verwaltung und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin setzen wird, mit entsprechender Vorsicht und Weitsicht zu agieren. Abgesehen davon hat der Gemeinderat in den wesentlichen Projekten ein Mitspracherecht, da alle Ausgaben am Ende vom Gemeinderat beschlossen werden müssen.

Neuer Revierleiter Udo Hauber berichtet über die Waldsituation

In der zweiten Sitzung des Gemeinderats in der Schrozberger Stadthalle, welche dort stattfand um die derzeit geltenden besonderen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten zu können, war der neue, für den Schrozberger Stadt- und Privatwald zuständige Revierleiter Udo Hauber zu Gast. Im Zuge der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Forstreform wurden die Flächen des Forstreviers Schrozberg dem Forstrevier Blaufelden zugeschlagen und werden somit zukünftig von Udo Hauber betreut. Unbekannt sind ihm die Schrozberger Wälder nicht, war er doch bereits bis vor 15 Jahren der zuständige Förster für Schrozberg. Den durchgeführten Einschlag im Jahr 2019 bei der Holzernte von knapp 300 Festmeter nannte der Fachmann normal. Nicht normal war allerdings dabei, dass davon nur rund 40 % planmäßig waren. Rund 2/3 des Einschlags ist zurückzuführen auf Dürre, Insekten- und Pilzschäden. Udo Hauber befürchtet, dass die Entwicklung auch im nächsten Jahr nicht besser, sogar vielleicht noch schlimmer aussehen werde. Für die Zukunft der Esche aufgrund Pilzschäden sieht er kaum noch Hoffnung. Auch der Borkenkäfer war Thema in seinen Ausführungen. Hier sprach er von großen Problemen bei liegendem Fichten-Sturmholz. Aber auch die Dürre-Schäden nehmen zu, so gab es zwar Niederschläge im Winter, diese waren aber nicht ausreichend um auch den Boden in mehr als einer Meter Tiefe zu versorgen. Als weitere Maßnahmen berichtete Udo Hauber von Pflanzungen im Geistholz, von Kultursicherung und Jungbestandspflege. Schwerpunkt allerdings, so der Fachmann, war aufgrund der Trockenheit und den Waldschäden die Verkehrssicherungsmaßnahmen, die mehrfach im Lauf des Jahres mit entsprechend hohen Kosten durchgeführt werden mussten. Anschließend stellte Revierförster Hauber die Zahlen des Jahresabschlusses 2019 vor. Wesentlich höhere Einnahmen von rund 24.000 € stehen hier Ausgaben von rund 23.000 € gegenüber. Dies liegt u.a. daran, dass im Jahr 2019 viel Holz aus 2018 verkauft wurde und damals die Holzpreise noch gut waren. Die hohen Ausgaben begründete Udo Hauber mit den hohen Aufarbeitungskosten, die aufgrund des Anfalls an Schadholz angefallen sind.

Bevor Udo Hauber aus der Runde verabschiedet wurde, beantwortete er weitere Fragen der Gemeinderäte. Deutlich wurde dabei, dass die Situation im Wald derzeit alles andere als einfach ist, bedingt durch Dürre, Insekten- und Pilzschäden. Allerdings, so der Fachmann, sei man im Schrozberger Stadtwald durch die gute Mischung zum Glück noch gut aufgestellt.

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Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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