Kurz berichtet:
- Um ein Bauvorhaben in Sigisweiler zu ermöglichen, hat der Gemeinderat am 09.12.2019 die Aufstellung der Abrundungs- und Ergänzungssatzung „Sigisweiler III“ In der letzten Sitzung wurden nun über die im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken beraten. Gast war hierzu Herr Hofmann als verantwortlicher Planer des Büro Käser Ingenieure, welcher die Stellungnahmen erläuterte. Am Ende wurde die Abrundungs- und Ergänzungssatzung als Satzung beschlossen und bereits im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 02.07.2021 veröffentlicht.
- Einen kurzen Überblick über die finanzielle Entwicklung 2021 der Stadt Schrozberg auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2021 wurde den Gemeinderäten bereits mit den Beratungsunterlagen übersandt. Auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2021 werden für die Stadt Schrozberg im Vergleich zum Haushaltsplan rund 195.000 € höhere Erträge prognostiziert. Allerdings entfällt dabei ein Betrag von rund 155.000 € auf die „Netto-Gewerbesteuer“, was erfahrungsgemäß und auch insbesondere in „Corona-Zeiten“ mit gewissen Unsicherheitsfaktoren behaftet ist. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen werden sich die Steuereinnahmen insgesamt (Bund, Länder, Gemeinden, EU) aufgrund der weiterhin negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr zwar im Vergleich zum Vorjahr erholen, jedoch immer noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau 2019 bzw. der Vorkrisenschätzung für 2021 liegen.
- Bereits zur Mai-Sitzung wurde vorgeschlagen, die Kindergartenbeiträge für die bereits zurückliegenden Monate März – hier die Hälfte – und April 2021 zu erlassen, da die Kindergärten aufgrund der Allgemeinverfügung durch das Landratsamt Schwäbisch Hall geschlossen werden mussten. Der Gemeinderat hat dann im schriftlichen Verfahren diesem Vorschlag der Verwaltung nicht widersprochen, nachdem die Sitzung im schriftlichen Verfahren durchgeführt wurde. Auch mit dem Hintergrund, dass die finanziellen Einbußen dadurch nicht vom Land Baden-Württemberg erstattet werden, sondern komplett von der Stadt Schrozberg zu tragen sind. Und auch jetzt, nachdem die Kindergärten nochmals bis zum 14. Mai 2021 geschlossen blieben und erst seit diesem Zeitpunkt wieder ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen möglich ist, hat sich der Gemeinderat auch für die hälftigen Beiträge für den Monat Mai 2021 auf einen Verzicht geeinigt.
- Nachdem das Verfahren zur Entwidmung eines Feldweges auf Gemarkung Bartenstein in der Sitzung vom 24.02.2021 nach Beschluss des Gemeinderats eingeleitet wurde und hierzu nach Ablauf der Frist keine Einwendungen eingegangen sind, wurde dieser öffentliche Weg nun entwidmet. Die dementsprechend notwendige Veröffentlichung finden Sie im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 02.07.2021.
- Unter dem Tagesordnungspunkt „Vergaben“ war die Beauftragung der Stadtwerke Crailsheim GmbH mit einer Machbarkeitsabschätzung zur Wärmeversorgung des Neubaugebietes Schmalfelden mittels der Nutzung von Höhlenwasser aus dem Fuchslabyrinth zum Angebotspreis von 7.600 € netto zu finden. Auch diese Mittel sollen nach dem einstimmigen Beschluss des Gremiums dafür außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Direkt unterhalb des zukünftigen Baugebietes in Schmalfelden verläuft das Höhlensystem „Fuchslabyrinth“ und durch die Arbeitsgemeinschaft „Höhle und Karst Stuttgart e.V.“ wurde die Idee eingebracht, dass neue Baugebiet mit Höhlenwasser zu heizen, welches nach ersten Erkenntnissen ganzjährig mit einer gleichbleibenden Temperatur dort fließt. Am Ende der Machbarkeitsabschätzung werden dann die Stadtwerke Crailsheim GmbH neben einem Fazit eine Umsetzungsempfehlung abgegeben.
- Weitere Aufträge wurden für folgende, derzeit laufende Bauprojekte der Stadt Schrozberg vergeben: Die Firma Hofmann aus Lauda-Königshofen war die günstigste Bieterin bei der Ausschreibung für die Dachabdichtungsarbeiten am Neubau der Kinderkrippe und wird nach einstimmigem Beschluss diese Gewerk übernehmen. Im Rathaus gibt es personelle und räumliche Veränderung, in diesem Zuge sollen die Möbel im Kassentrakt erneuert werden. Beauftragt wurde dazu die Firma Leuchs aus Bad Mergentheim, allerdings mit einem etwas teureren, dafür aber in Sachen Funktionalität, Gestaltung und Eignung besseren Nebenangebot in Höhe von ca. 47.000 €.
Für den Neubau des Feuerwehrhauses West in Bartenstein gab es zwei Ausschreibungen. So werden die Landschaftsbauarbeiten von der Firma HBG aus Feuchtwangen zu einem Angebotspreis von rund 250.000 € erledigt, dieser liegt deutlich über dem Betrag der ursprünglichen Kostenberechnung. Diese lag vor drei Jahren bei etwa 128.000 €. Abgesehen von den extremen Preissteigerungen seither im Tiefbau begründet sich dieser höhere Betrag mit zusätzlich damals nicht vorgesehenen Leistungen. Eine deshalb aktualisierte Kostenberechnung des planenden Büros belief sich auf etwa 224.000 €, so dass die Gemeinderäte der Vergabe an die Firma HBG aus Feuchtwangen einstimmig zustimmten. Die Innentüren für dieses neue Gebäude werden geliefert und eingebaut von der Firma Weinhardt aus Rothenburg o.d.T. als günstigste Bieterin, Kosten hierfür knapp 16.000 €.
- Acht Bausachen galt es vom Gemeinderat zu beraten und über das Einvernehmen zu beschließen.
Dieses Einvernehmen wurde einer Bauvoranfrage, welche klären soll, ob ein Neubau eines Einfamilienhauses in Eichswiesen möglich ist, mehrheitlich versagt. Grund dafür ist die Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. Dem Bauantrag zur Errichtung einer Umwallung und dem Einbau von Katalysatoren an einer bestehenden Biogasanlage in Standorf, dem Antrag auf Umbau und Modernisierung, sowie Umnutzung von Gewerbeflächen in Erd- und Untergeschoss, sowie dem Einbau von Sanitäranlagen in einem Gebäude in Schrozberg, dem Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus im Hornungshof, der Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses in Untereichenrot, dem Bauantrag zum Neubau eines Getreidelagers in Speckheim und dem Antrag zum Umbau eines bestehenden Abferkelstalls zu einem Mastschweinestall mit neuem Auslauf in Krailshausen wurde das Einvernehmen der Stadt Schrozberg erteilt. Bei einem Bauantrag zum Anbau eines Glaslagers mit Glaszuschnitt an die bestehende Versandhalle in der Industriestraße war dieses Einvernehmen nicht notwendig, der Gemeinderat nahm dies nur zur Kenntnis.
- Zwei Spenden wurden gerne vom Gemeinderat angenommen. Dabei handelte es sich um die Spende einer Privatperson für den Tierschutz und um eine Spende der Raiffeisenbank Schrozberg-Rot am See eG für den Sommerleseclub des Lesetreffs Schrozberg – nochmals herzlichen Dank dafür.
- Bürgermeisterin Förderer sprach ein baldiges „Jubiläum“ an – 50 Jahre Stadterhebung Schrozberg. Dieses Ereignis jährt sich am 28.05.2023 zum 50. Mal. Schon jetzt bat sie die Gemeinderäte darum sich hierzu Gedanken zu machen ob und wie ein solches Jubiläum gefeiert werden soll.
- Einen aktuellen Stand und auch einen Rückblick auf die Corona-Zahlen in Schrozberg gab Bürgermeisterin Förderer in der Juni-Sitzung weiter. Schrozberg lag an diesem Abend bei einer erfreulichen Inzidenz von 0,0, der Landkreis Schwäbisch Hall bei einem Wert von 2,5. Auch über die in der Stadthalle in Schrozberg stattgefundenen Impfaktionen für die Bevölkerung Ãœ 80, Ãœ 70 und Ãœ 60 berichtete die Bürgermeisterin und gab hier Zahlen und die Auswertungen der Bedarfsabfragen bekannt.
- Mehrere Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.04.2021 gab Bürgermeisterin Förderer bekannt. So stimmt der Gemeinderat damals der Besetzung der Stelle für die Nachfolge im Einwohnermeldeamt zu. Außerdem wurden zwei zinslose Stundungen beschlossen. Weiter beriet das Gremium damals über die Hygienevorschiften für die Gemeinderatssitzungen.
- Sechs Beschlüsse, welche im Wege des schriftlichen Verfahrens anstatt der Sitzung am 17.05.2021 gefasst wurden, waren bekannt zu geben:
- Auslegungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Kirchäcker“, Gemarkung Leuzendorf in Kleinbärenweiler nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
- Festlegung der Bauplatzpreise für den 3. Bauabschnitt im Baugebiet „Brühl-Nord“ auf 110 € pro m².
- Der Erlass der Kindergartenbeiträge für März und April 2021
- Die Vergabe der Elektroarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe Schrozberg an die Firma Munz aus Bartenstein als günstigste Bieterin.
- Dem Bauantrag zur Umnutzung vom ehemaligen Bahnhof mit Büro und Wohnungen zu Wohnungen in Schrozberg wurde zugestimmt.
- Zuletzt wurde eine Spende für den Tierschutz von einer Privatperson in diesem Verfahren angenommen.
- Wie bereits in der Presse zu lesen war, wurde das Jacobi-Fest abgesagt, Angesichts der unklaren Entwicklung hat man sich in einem gemeinsamen Gespräch mit Vereinen und Lieferanten auf eine Absage des Festes geeinigt.
- Bei der Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 ist davon auszugehen, dass die Corona-bedingten Vorgaben sowie weiterhin gewisse Vorsichtsempfehlungen im Kontakt mit Personen bestehen werden. Daher wird auch bei dieser Wahl mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Briefwählern zu rechnen sein. Gleichwohl gilt die Regelung, ähnlich wie bei der Landtagswahl, mit der entsprechenden Rechtsänderung auch für Bundestagswahl, wonach ein eigenständiger Wahlbezirk mit 50 oder weniger Urnenstimmabgaben nicht mehr eigenständig ausgezählt werden darf, sondern der Urneninhalt mit dem eines anderen Wahlbezirk vor der Auszählung vermengt werden muss. Hierüber muss die Kreiswahlleitung einen entsprechenden Beschluss fassen, was zeitlich sehr problematisch ist.
Zudem sind auch unter den gebotenen Corona-Vorgaben nicht alle Wahllokale ohne weiteres nutzbar. Deshalb werden die Wahllokale der Wahlgebiete Bartenstein, Ettenhausen und Riedbach wieder zusammengefasst und das Wahllokal in der Mehrzweckhalle Bartenstein eingerichtet. Die Wahlgebiete Heiligenbronn und Spielbach wählen gemeinsam im Wahllokal in Heiligenbronn. Die Wahlgebiete Leuzendorf und Schmalfelden waren bei der Landtagswahl mit dem gemeinsamen Wahllokal im Ortszentrum Leuzendorf untergebracht. Bei der Bundestagswahl im September werden die Wahlgebiete Leuzendorf und Schmalfelden diesmal in der Liederhallle in Schmalfelden untergebracht sein, so Bürgermeisterin Förderer. - Bürgermeisterin Förderer berichtete, dass die Ausschreibung für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Einsatzabteilung West veröffentlicht wurde – die Submission ist erst nach dem Termin der nächsten Sitzung vom 20. Juli 2021. Daher schlug sie vor, die Vergabe im schriftlichen Verfahren zu machen, um hier nicht unnötig Zeit zu verlieren. Der Gemeinderat zeigte sich hiermit einverstanden. Ursprüngliche Kosten waren im Feuerwehrbedarfsplan mit 380.000 € angegeben. Es ist jetzt schon absehbar, dass die eingestellten Mittel zu knapp bemessen sind.
- Die Ausschreibung für die Stelle für die Stellvertretung in der Stadtkämmerei wurde nochmals im Staatsanzeiger veröffentlicht – es ging nur eine nicht geeignete Bewerbung ein. Das Besetzungsverfahren deshalb wurde aufgehoben. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Stellenausschreibung erneut veröffentlicht werden.
- Bei einer kürzlich stattgefundenen Ortvorsteherbesprechung wurde auch die von der CDU im Rahmen der Haushaltsberatungen geforderte Budgetierung für die Teilorte angesprochen. Bürgermeisterin Förderer berichtete allerdings, dass dies von den Ortsvorstehern nicht gewünscht und somit abgelehnt wurde.
- Auch bereits in der Presse zu lesen waren die Pläne des Landkreises für den Neubau eines Wertstoffhofes in Schrozberg. So soll auf dem Grünstreifen zwischen der L 1022 und der Sigisweiler Straße der Wertstoffhof einschließlich Häckselplatz stationiert werden. Ein Bauantrag liegt noch nicht vor.
- Bürgermeisterin Förderer berichtete weiter von den ersten Öffnungstagen des Schrozberger Freibades. Insgesamt gab es bisher 11 Tage an welchen ein Besuch möglich war, hier waren 1.046 Besucher zu Gast.
- Einen Förderbescheid von Leader für das Feuerstein-Museum in Schmalfelden in Höhe von 30.240 € durfte Bürgermeisterin Förderer in Empfang nehmen.
- Weiter ging ein Förderbescheid „Wasserwirtschaft“ für ein Strukturgutachten zur künftigen Abwasserbehandlung in Höhe von 35.100 € ein, dies entspricht 50 % der Gesamtkosten.
Hauptsatzung der Stadt Schrozberg wurde geändert
Der Antrag hierfür kam aus den Reihen des Gemeinderates. Hier wurde eine Änderung dahingehend beantragt, dass Gemeinderatssitzungen in digitaler Form ermöglicht werden können. Grund dafür war die unsicher werdende Lage im Rahmen der dritten Infektionswelle in der Entwicklung der Corona-Pandemie. Zwischenzeitlich haben viele Kommunen diese Änderungen in ihre Hauptsatzung einfließen lassen, ungeachtet der Tatsache ob davon Gebrauch gemacht wird oder nicht. Die dann beschlossene, 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schrozberg wurde bereits im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 02.07.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Sicherlich wird eine Änderung der Hauptsatzung in Kürze nochmals Thema im Gemeinderat sein, weitere Änderungen stehen an, welche dann im Gemeinderat vorgestellt und diskutiert werden sollen.
Haus- und Badeordnung für das Schrozberg nochmals geändert
Im April 2021 hatte der Gemeinderat eine neue Haus- und Badeordnung für das neuen Schrozberger Freibad erlassen. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung soll ein Hinweis in Absatz II, Nr. 4 geändert werden, da dieser diskriminierend sein könnte. Nach Rücksprache mit der kommunalen Beauftragten für Belange der Menschen mit Behinderungen im Landkreis Schwäbisch Hall wurde dieser Passus einstimmig geändert. Hier deshalb nochmals die angepasste und nun gültige Haus- und Badeordnung für das Freibad Schrozberg:
DIE HAUS- UND BADEORDNUNG
Für das Freibad Schrozberg
- Allgemeine Regelungen
- Das Personal und ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.
Deren Anordnungen ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können zeitlich begrenzt (oder auch dauernd) vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts- und/oder Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Bäderbetrieb dadurch entstandene Kosten können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
- Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder bei Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand und den entstandenen Kosten festgelegt wird.
- Den Badegästen/ Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigung der übrigen Badegäste/ Besuchern kommt. Um wichtige Hinweise des Personals (z.B. durch eine Lautsprecherdurchsage) nicht zu verpassen, ist die Lautstärke in den Kopfhörern anzupassen.
- Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden. In den Umkleide- und Sanitärbereichen ist der Verzehr untersagt. Abfälle u. ä. sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
- Für Fahrzeuge sowie Fahrräder sind die vorgesehenen Park- und Abstellplätze zu benutzen. Auf den öffentlichen Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Eine Haftung der Stadt Schrozberg ist ausgeschlossen.
- Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriften sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
- Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung durch die Stadt Schrozberg.
- Für das Anbieten und den Verkauf von Waren und Dienstleistungen muss eine Genehmigung der Stadt Schrozberg eingeholt werden.
- Die Badegäste/ Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
- Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Öffnungszeiten und Zutritt
- Die Öffnungszeiten für den allgemeinen Badebetrieb werden öffentlich bekannt gegeben. Aus organisatorischen Gründen, kann im Freibad ab 30 Minuten vor Schließung keine Zutrittsberechtigung mehr erteilt werden. Die Badezone ist 15 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen. Ansprüche gegen die Stadt Schrozberg können daraus nicht abgeleitet werden.
- Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verkürzt werden. Ansprüche gegen die Stadt Schrozberg können daraus nicht abgeleitet werden.
- Der Zutritt ist nicht gestattet für:
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
- Personen, die Tiere mit sich führen
- Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
- Aus Sicherheitsgründen können Kinder unter 7 Jahren, Nichtschwimmer, Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen sowie Menschen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können oder mit sonstigem Unterstützungsbedarf, nur mit einer geeigneten, mindestens 16 Jahre alten, Begleitperson eingelassen werden. Die Begleitperson ist für die Beaufsichtigung der genannten Personen verantwortlich.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
- Das bezahlte Eintrittsgeld gilt nur am Besuchstag des Bades und berechtigt nur an dem Tag zum einmaligen Eintritt. Der Kauf von ermäßigten Karten kann immer nur nach unaufgeforderter Vorlage des entsprechenden Ausweises gewährt werden.
- Saisonkarten gelten für den angegebenen Zeitraum und sind nicht übertragbar. Beim Eintritt sind diese vorzulegen. Bei Verlust können diese ersetzt werden. Der Kauf von ermäßigten Karten kann immer nur nach unaufgeforderter Vorlage des entsprechenden Ausweises erfolgen.
- Gelöste Zutrittsgenehmigungen werden nicht zurückgenommen. Auch im Falle von höherer Gewalt (z.B. Gewitter) wird das Entgelt nicht zurückbezahlt.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
- Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
- Haftung
- Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Die gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf.
Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, sowie diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einzelstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
- Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltsplicht für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keinerlei Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes diesen ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
- Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssen, Datenträger des Zahlungssystems, oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armbanduhren, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe, liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
- Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen, wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste geführt.
- Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
- Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet die Stadt Schrozberg nicht.
- Benutzung des Freibades der Stadt Schrozberg
- Vor der Benutzung des Beckens muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt. Es ist die übliche Badebekleidung zu tragen.
- Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder, ist nur in Badebekleidung gestattet. Ausnahmen hiervon sind nur nach Einwilligung des Personals gestattet.
- Die Benutzung der Sprunganlage/ Rutsche ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonals gestattet. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Wenn Besucher bei der Benutzung der Geräte durch eigene Unachtsamkeit Schäden verursachen, haften sie dafür. Beim Springen/ Rutschen ist unbedingt darauf zu achten, dass:
- der Sprung- oder Rutschenbereich frei ist
- nur eine Person das Sprungbrett/ Rutsche betritt.
- das Unterschwimmen des Sprung- oder Rutschenbereiches bei Freigabe der Sprunganlage/ Rutsche untersagt ist.
- Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
- Trainingsgeräte wie Schwimmbretter, Poolnudel u. ä. können nur in den Nichtschwimmerbereich (ausgenommen Gummiringe), während des normalen Badebetriebs, soweit es der Badebetreib zulässt, verwendet werden. Mit den ausgeliehenen Sachen ist pfleglich umzugehen. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimm- sowie Taucherbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) ist nicht gestattet. Die Benutzungserlaubnis der Schwimmhilfen (z.B. Wasserspielzeuge, Luftmatratzen) ist im Nichtschwimmerbereich, je nach Badebetrieb beim Aufsichtspersonal zu erfragen.
- Die von uns angebotenen Wasser- und Landattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
- Nichtschwimmer dürfen, um ihre eigene Sicherheit nicht zu gefährden, nur die für sie vorgesehenen Becken oder Beckenteile benutzen. Dies gilt auch, wenn sie eine Schwimmhilfe bei oder an sich haben und / oder in Anwesenheit einer Begleitperson.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
- Paddels, Schwimmbretter, Pullbuoys dürfen beim Vereins- und Schulschwimmen nur in abgesperrten Bahnen bzw. unter Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste auf der Sportschwimmbahn zu Trainingszwecken benutzt werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen Flossen nur in abgesperrten Bahnen benutzt werden.
- Ausschließlich für orthopädische Zwecke dürfen Schwimmhilfen (Schwimmbretter, Aquajogginggürtel, Pullbuoys etc.) auch in den Schwimmerbecken benutzt werden.
- Besondere Regel(n) für das Freibad
- Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen nicht mitgebracht werden, diese können schlimme Verletzungen verursachen und gelten als potenzielle Gefahr.
- Ballspiele können nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Spiel- und Liegewiese) ausgeübt werden. Im Wasser dürfen nur leichte aufblasbare Wasser- oder Stoffbällen und nur im Nichtschwimmerbereich verwendet werden. Die Benutzungserlaubnis aller anderen Arten von Bällen ist beim Aufsichtspersonal zu erfragen.
- Der Badegast/ Besucher ist für das Verschließen des Garderobenschranks und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badepersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. Für aufbewahrte Sachen haftet die Stadt Schrozberg nicht. Für verlorene Schlüssel und Schlösser o. ä. haftet der Besucher. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält den Pfandbetrag nicht zurück.
- Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen zulässig. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten und Shisha.
- Ausnahmen
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
- Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts-/ Kassenpersonal, die Betriebsleitung oder die Stadt Schrozberg entgegen.
- Schlussbestimmung
- Diese Haus- und Badeordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die bisher geltenden Regelungen (Badeordnung für das Freibad vom 18.05.1978) werden hiermit aufgehoben.
Schrozberg, 20.04.2021
Jacqueline Förderer
Bürgermeisterin
Bogenbrücke bei Heuchlingen soll saniert werden
Neben der Fußgängerbrücke im Wurzgarten / Schlossgarten beschäftigt eine weitere Brücke im Stadtgebiet die Schrozberg Kommunalpolitiker, nämlich die historische Bogenbrücke zwischen Heuchlingen und Bartenstein. Bei einer regelmäßigen Prüfung wurden bereits vor einigen Jahren erhebliche Mängel festgestellt. Das Natursteinmauerwerk weist hier zum Teil extreme Auswaschungen sowie tiefgehende Risse im Gewölbe auf, worauf die Überfahrtsgeschwindigkeit zwischenzeitlich auf 10 km/h reduziert wurde. Ein Bewilligungsbescheid für einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Verwaltungsvorschrift „Kommunaler Sanierungsfonds Brücken“ ging Ende Januar 2021 ein. Die förderfähigen Investitionskosten belaufen sich hier auf 329.722,86 €. Bei einem Fördersatz von 65 % wurde eine Zuschuss in Höhe von 214.300 € zugesagt. Aufgrund der aktuellen Baupreiserhöhungen wird allerdings zwischenzeitlich, einschließlich der Kosten für die Ingenieur-Gebühren von Gesamtausgaben von 409.993,90 € ausgegangen. Die Kosten hierfür waren im Haushaltsplan 2021, aufgrund des späten Eingangs des Bewilligungsbescheides erst ab dem Finanzplanungszeitraum 2022 berücksichtigt. Die Verwaltung schlug nun in ihrer Beratungsunterlagen dem Gremium vor, die Mittel hierfür außerplanmäßig bereitzustellen, da das Bauwerk dringend saniert werden muss, die Stadt Schrozberg in den Genuss eines angehobenen Fördersatzes von 50 % auf 65 % kommt und auch die schwer abzuschätzende Baupreisentwicklung für eine zügige Durchführung der Maßnahme spricht. Einstimmig schloss sich der Gemeinderat mit seinem Beschluss für diese Vorgehensweise dieser Meinung an.
Gemeinderat beschließt vorzeitigen Endausbau des Baugebiets „Brühl“
Bisher war es in den Schrozberger Baugebieten üblich, dass die Erschließung in zwei Bauabschnitten durchgeführt wurde. In einem ersten Abschnitt wurden die Leitungen für Kanal, Wasserversorgung, Telekommunikation, Strom und Straßenbeleuchtungskabel verlegt, weiter wurden die Tragschicht der Fahrbahn und die Lampenfundamente hergestellt. Anschließend war eine Bebauung der Plätze möglich. In einem zweiten Abschnitt wurde nach Bebauung der Bauplätze die restlichen Arbeiten zum Endausbau wie die Randeinfassungen, die Straßenbeleuchtung, die Gehwege und auch die Deckschicht der Fahrbahn erledigt. Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise, so Bauamtsleiter Pöschik in seinen Ausführungen war, nicht gleich die neuen Straßenbeläge und Flächen durch die teilweise großen Baugeräte wie etwa Kräne oder den Lkw-Verkehr zu beschädigen.
Im Moment befindet sich das Baugebiet „Brühl-Nord“ noch im ersten Ausbauzustand und sollte erst nach Bebauung des nun letzten Abschnittes, welcher gerade erschlossen wird, endausgebaut werden. Allerdings drängten nun häufig die Eigenheimbesitzer des bereits fast vollständig bebauten Abschnittes auf einen schnellen Endausbau, da sie gerne ihre Grundstück und auch Hofeinfahrten fertig stellen möchten. Nachdem Bauamtsleiter Pöschik die Kostenberechnungen für diese Maßnahmen vorgestellt hatte, bei welcher dann die benötigten Mittel für diesen vorzeitigen Endausbau außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssten, stimmt der Gemeinderat einstimmig für die von der Verwaltung nun vorgeschlagene geänderte Vorgehensweise beim Endausbau des Baugebietes „Brühl“. Die Verwaltung wird diese Leistungen nun bei der im Augenblick im Baugebiet „Brühl“ tätigen Firma Hähnlein als Nachtragsleistung abfragen und bei einem annehmbaren Angebot an diese vergeben.
Bodenschwellen im Schorrenweg und Rothenburger Weg erneut Thema im Gemeinderat
Häufig zu schnell fahrende Fahrzeuge waren im Jahr 2019 Anlass für den Beschluss des Gemeinderates, an drei Stellen im Rothenburger Weg und an fünf Stellen im Schorrenweg versuchsweise Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung anzubringen. Schon damals wurde sich darauf geeinigt, nach einem Jahr ein Fazit zu ziehen. Bereits in der Beratungsunterlage zu diesem Thema schlug die Verwaltung vor, die Bodenschwellen zu entfernen und das Landratsamt um unregelmäßige Geschwindigkeitsmessungen durch mobile Messeinrichtungen zu bitten. Die Bodenschwellen führen nur bedingt zu einer Verkehrsberuhigung. Während im Rothenburger Weg die Geschwindigkeit signifikant zurückging, hatten die Schwellen im Schorrenweg eine wesentlich geringere Auswirkung auf die Verkehrsberuhigung. Ein Rückgang der Geschwindigkeit um 4 km/h im Schorrenweg und um 13 km/h im Rothenburger Weg sind anhand Durchschnittsgeschwindigkeiten in den Messprotokollen erkennbar. Außerdem gab es zahlreiche Beschwerden von Anwohnern über extreme Lärmbelästigungen und auch weitere Argumente führten zum Vorschlag der Verwaltung, wie etwa das Risiko für Fahrradfahrer, ein erheblicher „Umwegverkehr“, Probleme bei der Durchführung des Winterdienstes, bei der Kehrmaschine und auch der Linienbusse. Angeschlossen hat sich nach einer kurzen Ausführung von Bürgermeisterin Förderer eine halbstündige Diskussion, welcher ein knapper Beschluss für den Antrag von Seiten der Fraktion der CDU folgte, hier Angeboten und Varianten für bauliche Maßnahmen mit Eingriff in die Straße einzuholen, gerne auch kombiniert mit z.B. Pflanzbuchten. Anschließend soll dieses Thema erneut im Gremium diskutiert werden. Bis dahin, so ein weiterer Beschluss, sollen die jetzt angebrachten Schwellen abgebaut werden.