Öffentliche Bekanntmachung
Die Stadt Schrozberg hat am 24.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplanes „Schrozberg 2020, 6. Änderung“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Internet auszulegen.
Maßgebend sind der Flächennutzungsplan mit Begründung vom 24.02.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (16.12.2024 bis 17.01.2025). Hiernach wurden zu den geplanten Neuaufnahmen von zwei Sonderbauflächen in Enzenweiler keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung von Seiten der Behörden oder Öffentlichkeit vorgebracht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht
Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst nur einen Teil der Gemeindefläche von Schrozberg. Die Änderung umfasst die Ausweisung neuer Sonderbauflächen in Enzenweiler.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Schrozberg unter der Internetadresse: schrozberg.de/uebersicht-bauleitplanverfahren
Während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 14.03.2025
bis einschließlich 14.04.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus von Schrozberg während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@schrozberg.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt der Stadt Schrozberg abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift
des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet
den oben genannten Internetadressen der Stadt Schrozberg eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale
Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Schrozberg, 25.02.2025
- 2503_Flächennutzungsplan Enzenweiler_6833