Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Entwurf Abrundungssatzung „Bartenstein-Riedbacher Straße“, Gemarkung Bartenstein
Der Gemeinderat der Stadt Schrozberg hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vbz. Bebauungsplanes „Hofgut Hachtelwiesen“ auf Gemarkung Schrozberg in Schrozberg gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom 07.11.2022, gefertigt vom Ingenieurbüro Harald Jöchner in Schrozberg.
Die artenschutzrechtliche Relevanzeinschätzung, die spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung und der Umweltbericht des Büro Gekoplan liegen ebenfalls zur Einsichtnahme bereit.
Ebenso beschlossen wurde die frühzeitge Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Lage des vbz Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Entwurf des vbz Bebauungsplanes „Hofgut Hachtelwiesen“ mit Lageplan und umfangreichen textlichen Festsetzungen, sowie den bisherigen umweltrechtlich relevanten Unterlagen zum Verfahren, wird
vom Montag, den 02. Januar 2023
bis einschließlich Montag, den 06. Februar 2023
im Rathaus Schrozberg, Zi-114, Krailshausener Straße 15, 74575 Schrozberg, öffentlich zur Einsichtnahme durch jedermann ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden müssen.
Die Planunterlagen werden im genannten Zeitraum auch in das Internet auf die Homepage der Stadt Schrozberg www.schrozberg.de/Bauen/Bauleitplanverfahrern/Übersicht, sowie in Ermangelung des gemeinsamen Behördenportales nach § 10a Abs. 2 BauGB in das UVP-Portal des Bundes unter www.uvp-portal.de eingestellt.
Schrozberg, den 23.12.2022
gez.
Jacqueline Förderer
Bürgermeisterin


