Öffentliche Bekanntmachung vom 21.02.2025: Flurbereinigung Schrozberg-Spielbach 2

 

 

Landkreis Schwäbisch Hall

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Das Landratsamt Schwäbisch Hall -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben:

Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Schrozberg-Spielbach 2

öffentlich bekannt.

Hierzu liegen die Entwürfe (Stand 21.02.2025) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG), sowie die ökologische Ressourcenanalyse (ÖRA) einen Monat lang im Rathaus in Schrozberg, Krailshausener Str. 15, 74575 Schrozberg während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.

 

Am Montag, den 24.03.2025 ist ein Beauftragter des Landratsamts -untere Flurbereinigungsbehörde- von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Rathaus in Schrozberg anwesend, um Auskünfte zu erteilen.

 

Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren

(www.lgl-bw.de/4114), auf der Internetseite des Landkreises Schwäbisch Hall (www.lrasha.de), sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG

(www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.

 

Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben beim Landratsamt Schwäbisch Hall, Amt für Flurneuordnung und Vermessung, In den Kistenwiesen 2/1, 74564 Crailsheim oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamtes Schwäbisch Hall umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.

Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.

 

 

gez. Friedrich                                                     

 

 

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