Nach § 18 unserer Friedhofssatzung müssen Grabmale u. sonstige Grabausstattungen standsicher sein. Verantwortlich dafür sind die Nutzungsberechtigten der Gräber.
Mangelhaft befestigte Grabsteine bedeuten für den Friedhofsbesucher und das Friedhofspersonal eine ständige Unfallgefahr. Durch Witterungseinflüsse kann sich die Verankerung der Grabsteine so weit lösen, dass diese schon bei geringem Druck umstürzen. Vor allen Dingen ältere Menschen und Kinder, die z.B. am Grabstein Halt suchen, können dann durch die mehreren Zentner wiegenden Steine schwer verletzt werden.
Die Grabnutzungsberechtigten sind deshalb verpflichtet, den Grabstein immer wieder auf seine Standfestigkeit hin zu prüfen und evtl. Mängel sofort beheben zu lassen. Reparaturen an Grabsteinen dürfen jedoch nur von einem Fachmann ausgeführt werden. Verantwortliche für ein Grab und damit haftbar für entstehende Schäden oder Unfälle sind die Grabnutzungsberechtigten.
Um etwaigen Unfallgefahren für Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können, hat die Stadt Schrozberg als Friedhofsträger im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standsicherheit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften – Friedhöfe u. Krematorien der Gartenbau – Berufsgenossenschaft zu überprüfen.
Hierzu wird bei allen städtischen Friedhöfen in der Woche vom 17.-21. März 2025, vorbehaltlich der Witterungsbedingungen, eine Standsicherheitskontrolle mit Druckprüfung vorgenommen.
Die Steine, die bei dieser Prüfung nicht sicher verankert sind werden hierbei notiert bzw. müssen bei einer bestehenden Gefahr umgelegt werden.
Wir fordern danach die betreffenden Grabnutzungsberechtigten schriftlich zur Behebung der Mängel auf.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Albig, Tel. 07935/707-32 gerne zur Verfügung.