Neuerung bei der Beantragung vom Personalausweis/Reisepass

 

Einführung digitales Lichtbild ab 1. Mai 2025

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Das heißt ab diesem Stichtag darf die Stadtverwaltung keine Papierbilder mehr zur Beantragung annehmen.

Sie haben die Möglichkeit ab dem 1. Mai 2025 bei uns im Bürgerbüro direkt bei Antragstellung gegen eine Gebühr von 6,00 € das digitale Lichtbild aufnehmen zu lassen – hierfür erhalten wir in Kürze ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei.


Alternativ können Sie weiterhin einen Fotografen aufzusuchen, der uns das digitale Lichtbild in einem cloudbasierten Verfahren zur Verfügung stellt. Hierzu erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, welchen Sie uns bei Beantragung des neuen Dokuments vorlegen müssen.

In den letzten Wochen kamen vermehrt Fragen auf, inwieweit bekannt sei, welche privaten Fotodienstleister sich bereits bei einer Cloud registriert hätten. Die Cloud-Lösung des Fotoverbandes RingFoto wird voraussichtlich die einzige Lösung sein, an die sich Fotostudios anbinden können. Unter der privaten Website
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
können Bürgerinnen und Bürger selbständig nach Fotodienstleistern in einer bestimmten Region suchen.

Falls Ihr Personalausweis/Reisepass in nächster Zeit abläuft bzw. Sie in nächster Zeit ein neues Dokument beantragen möchten und noch aktuelle biometrische Passbilder in Papierform vorhanden sind, können Sie diese bis zum 30. April 2025 zur Beantragung vorlegen.


Wir bitten um Beachtung, dass ab 1. Mai 2025 die Annahme von Papier-Lichtbildern nicht mehr möglich ist!

Bei Rückfragen stehen Ihnen Yvonne Krämer oder Michele Löhr vom Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07935/707-22 gerne zur Verfügung.

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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