Beantragung von Personalausweis und Reisepass: Aktuelle Informationen zum digitalen Passbild

Beantragung von Personalausweis und Reisepass: Aktuelle Informationen zum digitalen Passbild

 

Seit Mai 2025 sind bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.

Die Einhaltung der internationalen Bestimmungen für die Biometrie von Lichtbildern ist besonders wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei Grenzkontrollen erspart werden. Die Umstellung auf digitale Lichtbilder ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere Übermittlung im Rahmen der Ausweisbeantragung an die zuständigen Behörden. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Passbild direkt in der Behörde oder bei einem Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) anfertigen lassen möchten.

Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann. Bei folgenden Fotodienstleistern können diese Bilder angefertigt werden:

Fotograf für Passbilder in der Nähe

Wird das von der Bundesdruckerei der Stadt Schrozberg zur Verfügung gestellte und nun auch funktionsbereite digitale Aufnahmesystem PointID® genutzt, fällt für Antragstellende eine Gebühr von 6 Euro pro Lichtbild an.

Aufgrund der umfangreichen Änderungen erlaubt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 den Kommunen in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren.​ Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Unkenntnis bereits im April ein Papierpassbild für ihre Beantragung im Mai anfertigen lassen, muss kein neuer Termin vereinbart werden. Die Behörde wird entweder das Papierlichtbild ausnahmsweise akzeptieren.

 

Ausweisdokumente können per Post nach Hause geschickt werden

Seit dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.​

Sendungen mit Ausweisdokumenten dürfen nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Eltern können daher die Ausweisdokumente ihrer Kinder weiterhin in der Behörde abholen. Auch bevollmächtigte Personen, wie Ehegatten oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, müssen das Dokument persönlich in der Behörde entgegennehmen. In Fällen, in denen eine persönliche Abholung oder der Direktversand nicht in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, eine vertretende Person zu bevollmächtigen, die das Ausweisdokument in der Behörde abholt.

Die neuen Regelungen basieren auf dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, das am 3. Dezember 2020 beschlossen wurde und am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist.

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Bürgerbüro der Stadt Schrozberg, Rathaus Zimmer Nr. 106. Dort stehen Ihnen Yvonne Krämer (yvonne.kraemer@schrozberg.de), Michele Löhr (michele.loehr@schrozberg.de) oder Stefanie Sohns (stefanie.sohns@schrozberg.de)  unter der Telefonnummer 07935/707-22 bzw. 07935/707-23 gerne zur Verfügung

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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