Ricardo Gregorio beginnt bei der Stadtverwaltung

Bereits bei der letzten Stellenbesetzung haben wir unseren Bericht erläuternd ergänzt und dabei darauf hingewiesen, dass sich derzeit die Berichte über Neubesetzung von Stellen bei der Stadtverwaltung auffallend häufen. Dabei könnte der Eindruck entstehen, dass die Stadt derzeit ungewöhnlich viele neue Mitarbeiter*innen einstellt – was per se so auch richtig verstanden wird.

Daher kurz eine kleine Erläuterung zur Ursache dazu: bei den letzten Stellenbesetzungen ergaben sich Entwicklungen, die so in keinster Weise vorhersehbar waren und an dieser Stelle auch gar nicht weiter vertieft werden können. Fakt ist aber, dass mehrere neue Kolleginnen, über deren Stellenwechsel wir noch nicht lang berichtet haben, schon gar nicht mehr bei der Stadtverwaltung beschäftigt sind.

Um möglichst zügig wieder eine konstante Personalausstattung zu bekommen, konnte noch vor dem Start in die Haupturlaubszeit über diese wichtigen Nachbesetzungen eine neuerliche Entscheidung getroffen werden.

Daher freuen wir uns, dass wir nun diese Woche Ricardo Gregorio aus Bad Mergentheim bei uns willkommen heißen durften. Ricardo Gregorio ist zwar kein ausgewiesener Fachmann im Bereich kommunaler Finanzen, bringt aber mit seinem Studium und seiner folgenden beruflichen Tätigkeit in Steuerkanzleien durchaus Erfahrungen mit, die ihm diesem Bereich als gute Grundlage erweisen werden. Er wird sich künftig um die Aufgabenbereiche der kommunalen Steuerfestsetzungen wie beispielsweise der Grund- und Gewerbesteuer sowie die weiteren steuerlichen Veranlagungsbereiche kümmern.

Ricardo Gregorio hat nun am Montag dieser Woche seine Stelle angetreten. Sie finden den neuen Kollegen im Rathaus Schrozberg, Zimmer 110 bzw. können ihn unter der Rufnummer 07935/707-42 oder per ricardo.gregorio@schrozberg.de  erreichen.

Wir wünschen Ricardo Gregorio von dieser Stelle aus nochmals einen guten Start in seine Tätigkeit bei der Stadt Schrozberg und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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