Auch dieses Jahr wird wieder eine kundeneigene Ablesung für 2025 durchgeführt. Alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer, die über einen Wasseranschluss verfügen, erhalten in den nächsten Tagen einen Ablesebrief.
Der Zählerstand kann auch ONLINE gemeldet werden. Bitte
beachten Sie hierzu die entsprechenden Angaben im Ablesebrief. Reichen Sie die Zählerstandsmeldung ONLINE oder per Ablesebrief bis spätestens 14. Dezember 2025 bei der Stadt Schrozberg, z. H. Herrn Mahr, Krailshausener Str. 15, 74575 Schrozberg ein.
Sie können die Zählerstandsmeldung auch in den Briefkasten der Stadt Schrozberg einwerfen. Während der Öffnungszeiten steht im Eingangsbereich des Rathauses dafür auch eine Extrabox bereit.
Vermieter werden gebeten, die Ablesebriefe ggf. schnellstmöglich an die Mieter bzw. an evtl. Hausverwaltungen zur Erledigung weiterzugeben! Die gemeldeten Verbräuche werden zum 31.12.2025 hochgerechnet. Falls Probleme beim Ablesen der Wasserzähler auftreten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung (Tel. 07935/707-44,Herr Mahr).
Ist der Rücklauf der Ablesung nicht bis spätestens 14. Dezember 2025 erfolgt, sind wir gezwungen, Ihren Wasserverbrauch für das Jahr 2025 zu schätzen. Da diese Maßnahme erfahrungsgemäß für beide Seiten keine befriedigende Lösung darstellt, bitten wir Sie ebenso höflich wie dringend, dafür Sorge zu tragen, dass uns die Ablesestände bis zum genannten Termin vorliegen.
Falls Sie keinen Ablesebrief erhalten haben, melden Sie sich bitte auf jeden Fall telefonisch (Tel. 07935/707-44) bei uns!
Bitte geben Sie hierbei die Zählernummer und den Zählerstand der Wasseruhr an.
Kommt es nach der Jahresendabrechnung zu Widersprüchen, die auf fehlende bzw. zu späte Meldungen zurückzuführen sind, werden die notwendigen Korrekturen erst bei der Jahresendabrechnung 2026 berücksichtigt!
Deshalb: Den Zählerstand der Wasseruhren baldmöglichst ONLINE (www.schrozberg.de unter „Bürgerinformationen“) melden oder den zugesandten Ablesebrief ausfüllen und umgehend an die Stadt Schrozberg zurücksenden/abgeben oder faxen!
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns im Voraus!
Und so wird‘s gemacht:
In Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung befinden sich Verbrauchszähler für Wasser.
Bitte lesen Sie diese ab und tragen die entsprechenden
Zählerstände im Ablesebrief ein.
Sie können hierbei folgendermaßen vorgehen:
1. Identifikation des jeweiligen Wasserzählers
Vergleichen Sie die Gerätenummer am Wasserzähler mit der
vorgedruckten Nummer auf dem Ableseabschnitt des
Schreibens – dies ist wichtig, wenn mehrere Zähler vorhanden
sind, damit der Zählerstand auch in den richtigen Feldern
notiert wird.
2. Ablesen des Zählers
In der Anzeige stehen in der Regel 5 Ziffern (Zahlen). Bitte
übertragen Sie diese exakt genauso in den Ablesebrief (auch
mit Nullen). Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass die Zahlen
nicht auf dem Kopf stehen.
Verschrieben? Streichen sie einfach den bisherigen Eintrag
und tragen die Daten nochmals ein.
HINWEIS: Bei ONLINE-Meldung bitte das Buchungszeichen
(siehe Ablesebrief) bereithalten oder noch einfacher – NUTZEN
Sie den auf dem Ablesebrief aufgedruckten QR-CODE
(Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür eine geeignete App
benötigen).
3. Ablesedatum angeben
Schreiben Sie dieses in die im Ablesebrief dafür vorgesehenen
Felder.
HINWEIS: Bei ONLINE-Meldung werden Sie automatisch danach gefragt.
4. Telefonnummer angeben/E-Mail-Adresse angeben
So sind Sie bei Rückfragen für uns schneller erreichbar.
5. Abgeben
ONLINE (www.schrozberg.de unter „Bürgerinformationen“)
oder …
den ausgefüllten Rückmeldebogen in den Briefkasten der
Stadt Schrozberg werfen.
Während der Öffnungszeiten ist unten im Eingangsbereich
des Rathauses eine Box bereitgestellt, in die Sie Ihren gemeldeten Zählerstand einwerfen können.
Gerne können Sie Ihre Meldung auch …
faxen unter der Nr. 07935/707-50, per E-Mail unter der Adresse: steueramt@schrozberg.de abgeben.
Sollte Unklarheit über den einzutragenden Zählerstand herrschen, können Sie die Wasseruhr auch gerne fotografieren
und das Bild per PDF-Datei an die obige Adresse mailen.
Bitte tragen Sie jedoch dann dafür Sorge, dass die Zählernummer und die Zahlen des Zählwerks erkennbar sind.
Bitte beachten Sie bei der Rücksendung per Post, dass der
Abschnitt außer dem Zählerstand zumindest das Buchungszeichen erkennen lässt, da ansonsten eine Zuordnung unmöglich wird.
Im Allgemeinen sind hier keine Bastelarbeiten notwendig.
Der Ablesebrief kann komplett wieder an uns zurückgegeben

