Kurz berichtet:
- Im Januar diesen Jahres war Herr Kastenholz vom Zweckverband Breitband des Landkreises Schwäbisch Hall zu Gast in der Gemeinderatssitzung und hat geschildert, wie die weitere Vorgehensweise in Sachen Ausbau der so genannten grauen Flecken im Landkreis und auch im Gebiet der Stadt Schrozberg geplant ist. Es bleiben dabei nach dem Aufbau des Glasfasernetzes im Betreibermodell durch die Stadt Schrozberg nur relativ wenige graue Flecken übrig, die an ein Glasfasernetz noch anzuschließen wären. Hierzu zählen vor allem Flächen im Hauptort Schrozberg sowie in den Teilorten Bartenstein und Schmalfelden. In der Sitzung im Mai wurde nun der Beschluss gefasst, über den Zweckverband einen dementsprechenden Zuschussantrag zu stellen. Hier ist mit Ausbaukosten von etwa 1,2 Millionen € zu rechnen, nach Abzug aller zu erwartenden Zuschüsse bleiben für die Stadt noch ein Eigenanteil in Höhe von 180.000 € übrig.
- Zur Ermöglichung eines geplanten Bauvorhabens auf Gemarkung Schrozberg „Hofgut Hachtelwiesen“ stimmte der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss zu. Hier soll eine Hofstelle im Gewann „Oberloh“ sukzessive in das Gewann „Hachtelwiesen“ in Schrozberg umsiedeln. Bereits im Februar wurde darüber beraten, ein Beschluss dann allerdings vertagt. In der Begründung zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist zu lesen, dass die dann im Kernort freiwerdende Fläche dem Ziel der innerstädtischen Entwicklung zugeführt werden kann. D.h. hier könnten, auch nach dem Wunsch der Verwaltung und des Gemeinderats weitere Bauplätze in einem bereits bestehenden Wohngebiet im Rahmen einer Nachverdichtung entstehen. Hier wurde in der Sitzung im Februar in der Diskussion im Gremium von Seiten des Gemeinderates der Wunsch geäußert, schon vorab mit dem Eigentümer einen dementsprechenden Vertrag zu schließen. Eine Entscheidung wurde vertagt, bis mit dem Besitzer eine solche Vereinbarungen geschlossen ist. Nach Überprüfung der Rechtslage war allerdings klar, dass eine solche Vereinbarung nicht an einen Bebauungsplan gekoppelt werden darf. Unabhängig davon hat der bisherige Besitzer eine dementsprechende Vereinbarung, was die in seinem Besitz befindlichen Flächen angeht, trotzdem unterschrieben. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Eine Veröffentlichung dazu erfolgte bereits im Mitteilungsblatt vom 27.05.2022.
- Für die Feuerwehr sollen neue Feuerwehrhelme beschafft werden. Bereits vor einigen Jahren legte man sich hier auf ein Modell fest. Nun sollen auch für die Abteilungen Leuzendorf und die Einsatzabteilung West 75 Feuerwehrhelme beschafft werden. Zwei Angeboten wurden dafür eingeholt. Der Gemeinderat vergab den Auftrag dann einstimmig an die günstigste Bieterin, die Firma Barth, Feuerwehrtechnik aus Fellbach für ca. 33.000 €.
- Für den Endausbau des Baugebietes „Vorstadt“ in Schrozberg wurde der Auftrag an die günstigste Bieterin, die Firma Thannhauser aus Fremdingen zu einem Angebotspreis von rund 70.000 € vergeben. Hier sollen in Bälde die Arbeiten für die Herstellung der Randbegrenzungen und der Verkehrsflächen erfolgen.
- Vier Geldspenden gingen ein: Ralph Otterbach, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur aus Michelbach/Bilz spendete 900 € für die Feuerwehr Abteilung West und die Raiffeisenbank Schrozberg – Rot am See eG je 300 € für Spielsachen an den Kindergarten „Vogelnest“ in Leuzendorf und den Kindergarten „Haus am See“ in Schrozberg, sowie 100 € für Spielsachen an den Kindergarten „Zwergenstube“ in Ettenhausen-Bartenstein. Dankbar nahm der Gemeinderat alle vier Spenden gerne an.
- Bürgermeisterin Förderer berichtete, dass die Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung eines LF 20 für die Feuerwehr Abteilung Schrozberg fertiggestellt wurden und zwischenzeitlich eine europaweite Ausschreibung erfolgte. Bis zum 21.06.2022 können dafür Angebote eingereicht werden, anschließend wird sich der Gemeinderat mit einer Vergabe beschäftigen.
- Bürgermeisterin Förderer wies auf die Umstellung des Corona-Verwaltungsverfahrens Hierzu erfolgten bereits schon dementsprechende Veröffentlichungen. Künftig wird davon abgesehen, alle Betroffenen individuell anzuschreiben. Für alle positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen gilt nach der letzten Änderung der Vorschriften eine Isolationsdauer von im Regelfall fünf Tagen. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig und ungeachtet deren Immunstatus. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation dann, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden zuvor keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) mehr haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt aber weiterhin: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben. Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.
- Bürgermeisterin Förderer verwies die Gemeinderat auf dementsprechende Artikel in der Tageszeitung zum Thema Umsatzsteuer und den § 2b, welcher ab dem Jahr 2023 auch die Kommunen betreffen wird. Hier sind einige Änderungen notwendig und die Verwaltung kam zu der Erkenntnis, dass dies nicht in einer normalen Sitzung nebenher vermittelt und beschlossen werden kann. Deshalb wurden zwei weitere Sitzungstermine vorgesehen, zum einen Donnerstag, der 27.10.2022 und Donnerstag, der 10.11.2022. Hier soll über die Änderungen informiert und dementsprechende, notwendige Anpassungen vorgenommen werden.
Keine Förderung für die Sanierung der Krailshausener Straße und dem Gebiet Schrozberg-Nord
Schlechte Nachrichten gab es für die geplante Sanierung der Krailshausener Straße und dem Gebiet Schrozberg-Nord. Hier wurde erneut ein entsprechender Förderantrag aus den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft abgelehnt und somit ist voraussichtlich auch keine Förderung aus dem Ausgleichsstock zu erwarten. Die dementsprechenden Finanztöpfe sind mehrfach überzeichnet. Eine Realisierung ohne Förderung ist nicht möglich und nachdem auch die Kanäle saniert werden sollen wäre es auch nicht sinnvoll, nur eine Deckenbehandlung vorzunehmen. Dies ist äußerst bedauerlich, da aufgrund des schlechten Zustands der Straßen mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Bürgermeisterin Förderer bittet die Anwohner darum um Verständnis.
Wegesanierungsprogramm 2022 wurde beschlossen
Eine von der Wegebaukommission erarbeitete Liste aus dem Jahr 2017 beinhaltet noch insgesamt sechs Strecken, die nach der damaligen Aufstellung saniert werden sollen. Für das Jahr 2022 wurden dem Gemeinderat dafür drei Strecken vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich um die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Reichertswiesen und Zollhaus, die Gemeindeverbindungsstraße zwischen dem Klopfhof und der Zufahrt zur B 290 sowie einer Stichstraße im Klopfhof. Nach dem einstimmigen Beschluss des Gremiums werden diese Arbeiten nun ausgeschrieben. Im kommenden Jahr sollen noch die drei übrigen Wege saniert werden. Danach kann die Wegebaukommission im Herbst 2023 wieder tätig werden und ein neues Programm erstellen.
Gemeinderat stimmt der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 zu
Entsprechend dem Kindergartengesetz hat der Gemeinderat jährlich eine Bedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr festzulegen und dieser wurde in der Mai-Sitzung einstimmig zugestimmt.
Bereits vorab finden für diese Bedarfsplanung Gespräche sowohl mit den Trägern und Kindergartenleitungen, als auch dem Kindergartenausschuss statt. Vorgeschlagen wurde dem Gremium dann ein 1-gruppiger Betrieb im Kindergarten Bartenstein – Ettenhausen. Im Kindergarten Leuzendorf bleibt das Angebot mit drei Gruppen bestehen. Die Kleingruppe dort wird im Kindergartenjahr 2022/2023 als Regelgruppe betrieben. Dafür wird wie bereits beschlossen der Umbau der Räume dort vorangebracht. Das Angebot für das Einzugsgebiet Schrozberg bei den kirchlichen Einrichtungen bleibt unverändert. Entsprechend der früheren Festlegung zur Betreuung der Kinder unter 3 Jahren ausschließlich in der künftigen Krippeneinrichtung soll die altersgemischte Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in den konfessionellen Kindergärten ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 wegfallen. Dementsprechend werden die kirchlichen Träger beauftragt, die Betriebserlaubnisse für ihre Einrichtungen umzustellen. Der Betrieb der Kindergartengruppe im Kindergarten „Rappelkiste“ wird bis zur Fertigstellung des Krippenhauses „Farbenspiel“ fortgesetzt und dann als weitere Gruppe in den Kindergarten „Haus am See“ umziehen. Die jetzige Krippengruppe im „Haus am See“ wird dann ins neue Krippengebäude umziehen. Im Laufe der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wurde aus den Reihen des Gemeinderates der Antrag gestellt, den Betrieb der Kindergartengruppe im Kindergarten „Rappelkiste“ im evangelischen Gemeindehaus weiter zu betreiben. Der Gemeinderat stimmte allerdings mehrheitlich gegen diesen Antrag. Bürgermeisterin Förderer wies dazu schon vor der Abstimmung darauf hin, dass bereits von der evangelischen Kirchengemeinde Schrozberg signalisiert wurde, dass diese Räume bei Bedarf gerne wieder zur Verfügung gestellt werden können. Ein weiterer Antrag wiederum wurde mehrheitlich angenommen. So wird bereits jetzt, noch vor Fertigstellung der Krippe eine Planung für eine Erweiterung in Auftrag gegeben um hier keine Zeit zu verlieren, sollten weitere Plätze notwendig. Hintergrund dafür ist die enorme Nachfrage nach Plätzen. Eigentlich sollte diese neue Einrichtung mit zwei Gruppen starten. Schon jetzt ist sicher, dass bereits zu Beginn drei Gruppen notwendig sein werden. Auch im Hinblick auf die baulichen Entwicklungen in Schrozberg was das Baugebiet „Brühl“ angeht, aber auch der Wohnungsbau in der Albrecht-Dürer-Straße ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage an Betreuungsplätzen zunehmen wird. Rund um die Diskussionen wurden einige Themen angesprochen, so ging es um die Zusagen an interessierte Eltern, die wieder zurück in den Beruf möchten. Eine verbindliche Zusage über die Aufnahme der Kinder ist wichtig, sowohl für Arbeiternehmer als auch für Arbeitgeber. Auch ein Kriterienkatalog kam zur Sprache. Gerade wenn Plätze knapp sind, wäre dies ein geeignetes Mittel zur Vergabe der Plätze. Die Vorschläge und Anregungen wurden von der Verwaltung, sofern noch nicht in der Vorbereitung, aufgenommen. Nun bleibt abzuwarten, wie das Kindergartenjahr verläuft und wie sich der Betrieb der Krippe auf den normalen Kindergartenbetrieb auswirken wird. Schließlich sollen alle Kinder unter 3 Jahren, die bisher auch in den Kindergärten betreut und dort rechnerisch mehr Plätze eingenommen haben, in der Krippe betreut werden, was wiederum für „Entspannung“ in den Kindergärten sorgen sollte.