Gemeinderatsbericht vom 29.06.2022

Kurz berichtet:

  • Im vergangenen April wurden die Wegesanierungsarbeiten im neuen Friedhof Im ursprünglichen Angebot hatte sich gezeigt, dass es aufgrund der Asphaltpreise zu einer Überschreitung der Kostenschätzung gekommen ist. Zwischenzeitlich wurde von der Firma ein Angebot angefordert, welches statt der geplanten Asphaltbelägen der Wege ein Betonpflaster vorsehen würde. Dabei würden sich die Kosten stark verringern, nämlich von ca. 206.000 € auf nur noch etwa 158.000 €. Ein weiteres Angebot für die Ausführung im kompletten Friedhof wurde dazu noch eingeholt. Bisher wurde mit zwei Bauabschnitten geplant. Das Gesamtangebot beläuft sich auf 244.000 €. Nachdem dieser Betrag dann „lediglich“ die aktuelle Auftragssumme um ca. 40.000 € erhört, entschied sich der Gemeinderat für eine vollständige Ausführung des gesamten Friedhofs mit Betonpflaster. Damit wäre die Sanierung komplett und die Friedhofsbesucher können sich auf der gesamten Friedhofsfläche wieder sicher bewegen.
  • Im Jahr 2004 hat die Stadt Schrozberg die Tätigkeiten und Aufgaben der sogenannten Totengräber für die Friedhöfe der Stadt Schrozberg auf die örtlichen Schreiner übertragen. Im Jahr 2015 erfolgte die letzte Vergütungsanpassung. In der Juni-Sitzung wurden nun neue Vergütungssätze pro Bestattung einstimmig vom Gemeinderat beschlossen, welche bereits am dem 01.07.2022 gelten sollen. Außerdem wurde sich in diesem Zuge geregelt, dass auch ab dem 01.07.2022 im gesamten Stadtgebiet keine Bestattungen mehr an Samstagen durchgeführt werden.
  • Im Rahmen der Sanierung der Natursteinbrücke in Heuchlingen hat sich gezeigt, dass der dort fließende Eselsbach an eine der Flügelmauern der Brücke prallt. Vermutlich durch Starkregenereignisse und Schneeschmelze hat sich der Bachlauf ungünstig entwickelt. Durch weitere solche Ereignisse kann die bald fertiggestellte Brücke beschädigt werden und deshalb wurde hier dringender Handlungsbedarf gesehen. Realisiert werden soll nun nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates eine Schutzmaßnahme, welche die Platzierung von großen Blocksatzsteinen vor und unter der Brücke vorsieht, so dass der Bach nicht direkt das Brückenbauwerk „angreifen“ kann. Kosten dafür wurden vorläufig auf ca. 15.000 € geschätzt und werden außerplanmäßig für diese Maßnahme zur Verfügung gestellt.
  • Verwaltungsfachangestellte Katja Löhr, bisher noch tätig im Einwohnermeldeamt der Stadt Schrozberg wird ab dem 01.09.2022 die Aufgaben im Standesamt übernehmen. Nachdem sie einen dafür notwendigen Grundlehrgang besucht hat, wird sie ab sofort zur Stellvertreterin der Standesbeamtin ernannt, zur sogenannten Verhinderungsvertreterin. Ab dem 01.09.2022 wird sie dann, nachdem sie auch die dafür notwendigen drei Monate bereits in diesem Bereich mit tätig war, zur Standesbeamtin ernannt werden.
  • In der Sitzung vom 27.09.2021 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass für den Bauhof ein Elektrofahrzeug geleast werden soll. Die Notwendigkeit für ein solches zusätzliches Fahrzeug ergab sich aus der damals durchgeführten Organisationsuntersuchung. Es wurden insgesamt acht Firmen angeschrieben mit der Bitte, ein Angebot für ein Leasing-Fahrzeug abzugeben. Die Anforderungen dafür wurden relativ allgemein gehalten, um damit genügend Spielraum für Angebote zu bieten. Zwei Angebote sind eingegangen. Das günstigste Angebot kam dabei über die Firma Hachtel aus Leuzendorf von der Firma Stradinger aus Wiesenbach. Fällig werden dafür 48 Monatsraten mit ca. 440 €. Ein Restwert wurde dann anschließend mit ca. 12.300 € angegeben. Wie momentan üblich muss allerdings hier mit einer Lieferzeit von 6-9 Monaten gerechnet werden und auch das Erhalten einer dementsprechenden Förderung kann nicht garantiert werden. Nach einer kurzen Diskussion wurde mit einer Enthaltung der Beschluss gefasst, dieses Auto zu bestellen.
  • Über drei Bausachen wurde in der Juni-Sitzung beraten. Zur Kenntnis genommen wurde dabei der Bau einer Flotationsanlage in Schrozberg, zugestimmt wurde dem Bauantrag zum Ausbau eines Dachgeschosses sowie der Errichtung von Dachgauben und dem Umbau einer Scheune zu zwei Wohneinheiten. Auch diese beiden Bauvorhaben befinden sich in Schrozberg.
  • Eine Spende einer Privatperson wurde gerne angenommen. Freuen darf sich dabei der „Lesetreff“ über ein Buch zum Thema „Feuerwehr“.
  • Bürgermeisterin Förderer informierte die Gemeinderäte über die zwischenzeitlich abgelaufene Angebotsfrist für die Beschaffung eines LF 20 für die Feuerwehr Abteilung Schrozberg. Bisher liegt nur eine noch ungeprüfte Vergabesumme von rund 524.000 € vor, 480.000 € waren dafür im Haushaltsplan eingestellt. In einer der nächsten Sitzung wird dann die Vergabe der Aufträge auf der Tagesordnung des Gemeinderates stehen.
  • Verschiedene Termine gab Bürgermeisterin Förderer bekannt und lud dazu ein: Der Empfang der Wirtschaft am Montag, den 04.07.2022 in der Schrozberger Stadthalle, das Jacobi-Fest vom 15. bis 18.07.2022 und der Besuch des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk im Stadtgebiet im Rahmen einer Bahnfahrt „Vielfalt des ländlichen Raums“ am Freitag, den 29.07.2022.
  • Das Ergebnis des Stadtradlens für Schrozberg liegt vor – wir haben bereits darüber berichtet. Bürgermeisterin Förderer nannte nochmals die Zahlen für Schrozberg: 113 angemeldeten Teilnehmer haben in dem Aktionszeitraum 34.003 km erreicht und damit 5,2 t CO² eingespart.
  • 16 Personen aus der Ukraine sind zwischenzeitlich in Schrozberg gemeldet. Außerdem hat die Stadt Schrozberg ab Mitte Juli fünf Personen zur Anschlussunterbringung zugewiesen bekommen.
  • Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom Mai 2022 wurde der Beschluss bekannt gegebene, ein Waldgrundstück auf Gemarkung Riedbach zu verkaufen.
  • Gute und schlechte Nachrichten hatte Bürgermeisterin Förderer vom Wirtschaftsministerium: Die Stadt Schrozberg wurde bereits beim ersten Versuch in das städtebauliche Förderprogramm mit dem Bereich „Nord“ Beantragt wurden 3,8 Millionen €, bewilligt wurden nur 900.000 €. Bürgermeisterin Förderer wies aber darauf hin dass es wichtig sei aufgenommen worden zu sei, in der nächsten Förderrunde sollen nun dementsprechende Erhöhungsanträge gestellt werden.

Förderbedingungen für das Baukindergeld werden angepasst

Bereits im April dieses Jahres wurde im Gemeinderat über eine Änderung der Förderbedingungen des Baukindergeldes diskutiert. Zu einem damals von der Verwaltung vorgelegten Entwurf gab es dann weitere Vorschläge, so dass man sich damals auf die Vertagung eines Beschlusses geeinigte hatte. Zwischenzeitlich wurden diese Vorschläge konkretisiert und als Antrag eingebracht. Ziel sollte künftig sein, dass die Gebäudesanierungen bzw. der Kauf von Bestandsgebäuden gefördert wird um bestehende Immobilien zu nutzen bzw. zu Wohnzwecken umzunutzen. Weiter sollte diese Förderung allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen und nicht nur für Familien gelten. Von der Verwaltung wurde daraufhin erneut Förderbedingungen ausgearbeitet, welche diese Anregungen aufnehmen. So war es nun möglich in der Juni-Sitzung erneut über dieses Thema zu beraten, ein Beschluss dazu erfolgte einstimmig. Rückwirkend zum 01.01.2022 gelten damit die folgenden Förderbedingungen:

1. Altbauförderung Wohneigentum (Kauf, Sanierung oder Modernisierung von Wohneigentum) zur Eigennutzung
Ab einer Investition von mindestens 50.000 €, inkl. Gutachterkosten (sofern Gutachten erstellt wurden) gibt es einen Zuschuss von 3% der Investitionssumme, maximal 5.000 € Diese Förderung erhöht sich für jedes Kind unter 18 Jahren um 500 €.
Als Investitionen gelten:
ï‚· Kauf von unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken
ï‚· Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude
Es werden nur Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt, die im Haushalt der Antragsteller gemeldet sind und tatsächlich dort wohnen.
Bei einem Grunderwerb von Privat ist das Datum des Kaufvertrages maßgebend. Der Antrag auf Wohnbauförderung soll möglichst vor Vertragsschluss gestellt werden. Nachträglich können die Eigentümer längstens 6 Monate nach Kaufvertragsabschluss einen Antrag auf Wohnbauförderung bei der Stadtverwaltung stellen.
Bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten ist der Zuschuss vor Beginn der Arbeiten bei der Stadtverwaltung zu beantragen.
Zusätzlich finden Kinder Berücksichtigung, welche innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages oder dem Zeitpunkt der Antragsstellung bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten geboren werden.
Sobald bei der Stadt die Kaufpreiszahlung, sowie die Fertigstellung der Investition nachgewiesen werden, wird der Zuschuss auf ein vom Antragsteller zu benennendes Konto überwiesen.
Die Förderung unterliegt einer Zweckbindung, d. h. die Förderung ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb von 10 Jahren das geförderte Gebäude weiterveräußert wird oder nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt wird, zum Beispiel durch Vermietung.
Bei Zurückzahlung werden ganze Jahre der bestimmungsgemäßen Nutzung nicht berücksichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss besteht nicht.
Wohnbauförderung mit Kinderbonus gültig ab 01.01.2022

Wie beantrage ich die Wohnbauförderung?
Es ist ein schriftlicher, formloser Antrag mit Maßnahmenbeschreibung und eine Kostenaufstellung nach Gewerken bei der Stadt vorzulegen.
Wenn Sie also bauen, kaufen, sanieren oder umbauen wollen, wir helfen Ihnen gerne weiter:
Altbauförderung Wohneigentum (Kauf, Sanierung oder Modernisierung von Wohneigentum)
Iris Albig, Tel. 07935/707-32
iris.albig@schrozberg.de
Darin sollten enthalten sein:
ï‚· Namen der Familienmitglieder
ï‚· Alter u. Geburtsdatum der Kinder
ï‚· Wohnadresse, Telefon Nr., E-Mail
ï‚· Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme:
Kauf/Sanierung/Modernisierung von Wohnhaus/Wohnung
(Straße und Hausnummer)
ï‚· Wann ist der Kauf beabsichtigt?
ï‚· Angabe der Bankverbindung des Antragstellers
ï‚· Unterschrift

Seniorenplan für den Landkreis Schwäbisch Hall wurde vorgestellt

Seniorenplan für den Landkreis Schwäbisch Hall
Seniorenplan für den Landkreis Schwäbisch Hall

In der Juni-Sitzung war Herr Martin Keller-Combé, Mitarbeiter beim Landratsamt Schwäbisch Hall, zu Gast, um den im Jahr 2020 erstellen Seniorenplan für den Landkreis Schrozberg vorzustellen und dem Gemeinderat aufzuzeigen, wo eine Kommune hier Handlungsmöglichkeiten hat. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wurden mit dem Seniorenplan der aktuelle Bestand und der künftige Bedarf dargestellt. Ausgehend von der aktuellen Versorgungssituation wurde der künftige Bedarf an Pflegeleistungen im Zeitraum bis 2030 ermittelt. Damit soll eine Grundlage für die zielgerichtete Weiterentwicklung der kommunalen Seniorenarbeit und Altenhilfe geschaffen werden. Im Jahr 2030 wird im Landkreis Schwäbisch Hall jeder vierte Person 65 Jahre oder älter sein. Mit Blick auf Schrozberg ergänzte er, dass es von 2019 – 2030 rund 250 neue 65-jährige Personen geben wird. Weiter werden ca. 40 Personen über 80 Jahre dazu kommen. Zunächst sprach Herr Keller-Combé den Bereich der professionellen Pflege an. Schrozberg ist hier schon sehr gut versorgt mit dem „Haus am Brühlpark“, der Tagespflegeeinrichtung „Am Schloss“ auf dem Gelände der ehemaligen Molkerei, den ambulanten Diensten der Diakoniestation Blaufelden und auch den in Schrozberg tätigen privaten Pflegediensten. Wenig Einfluss hat die Gemeinde auf ein solches Angebot. Da sich die meisten Seniorinnen und Senioren wünschen im eigenen Heim alt werden zu können, werden künftig vor allem viele kleine, barrierefreie Wohnungen benötigt. Die Stadt Schrozberg könnte z.B. Bauflächen für Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser bereitstellen wie ja bereits in der Albrecht-Dürer-Straße geschehen, geeignete Bauplätze für Mehrgenerationenhäuser ausweisen oder auch die Gründung von Senioren- oder Pflege-Wohngemeinschaften unterstützen. Auch die Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sprach Herr Keller-Combé an. Als nächsten wichtigen Punkt nannte er die sogenannte „Quartiersentwicklung“, gemeint ist damit ein soziales Miteinander vor Ort zu entwickeln. Er nannten hierfür verschiede Beispiele wie etwa Nachbarschaftshilfen oder Seniorenbusse und zeigten auch bereits realisierte Netzwerke aus anderen Kommunen. Solche Quartiersentwicklungsprozesse werden idealerweise von den Bürgern initiiert und von den Städten und Gemeinden moderiert und gesteuert. Nach einer etwa 30-minütige Vorstellung verabschiedete Bürgermeisterin Förderer Herrn Martin Keller-Combé aus der Sitzungsrunde und bedankte sich für seinen Vortrag.

Vier Tagesordnungspunkte drehen sich rund um das Thema Klimaschutz

Energieberater Marco Hampele bei einem der durchgeführten Workshops
Unser Bild zeigt Energieberater Marco Hampele bei einem der durchgeführten Workshops.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Der Gemeinderat der Stadt Schrozberg beschäftigt sich deshalb bereits seit einiger Zeit mit diesem Thema. Vom energieZENTRUM Wolpertshausen wurde in den Jahren 2021 und 2022 eine Fokusberatung Kommunaler Klimaschutz durchgeführt. Ein Abschlussbericht und ein daraus resultierender Maßnahmenkatalog wurde dem Gremium in der Juni-Sitzung von Marco Hampele, Energieberater beim energieZENTRUM Wolpertshausen vorgestellt. Eine solche Fokusberatung soll kleinen Gemeinden dabei helfen, erste Maßnahmen und Ziele zu finden, um den Treibhausgasausstoß der Kommune zu verringern. Ein Erstgespräch mit Ist-Analyse wurde durchgeführt, anschließend wurden vier Workshops veranstaltet, der letzte davon unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen mussten die Workshops jedoch leider immer wieder verschoben werden. Trotz der schwierigen Umstände konnten durch die Fokusberatung wichtige Impulse gegeben und Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgase gefunden werden. Für folgende Themengebiete wurden Maßnahmen gefunden, welche zu einer Reduktion der Treibhausgasemission führen sollen: Ein übergeordneter Klimaschutz – hier soll eine gemeinsame, landkreisweite Klimaschutzstrategie beschlossen werden. Die Einführung eines Energiemanagements mit Einführung einer Software, der Priorisierung von Liegenschaften und einem Energiebericht. Erneuerbare Energien – hier ist die Anbringung von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Liegenschaften gemeint. Öffentlichkeitsarbeit – Vorträge für Bürgerinnen und Bürger, die Einführung einer grünen Hausnummer für sehr effiziente Gebäude oder auch ein Stadtputz. Auch im Bereich Beschaffung gab es Vorschläge für Maßnahmen wie z.B. die Nutzung von Recyclingpapier in der Verwaltung, die Verwendung von Fair-Trade-Kaffee oder die Zertifizierung zu einer „Fair-Trade-Stadt“. Hier gab es im Rat kurze Diskussionen über die Notwendigkeit einer solchen Zertifizierung und anstatt dessen auf regionale und nachhaltige Produkte zu setzen. Die verschiedenen Vorhaben wurden außerdem anhand von Priorität und dem Zeitraum der Umsetzung eingestuft. Mit einem einstimmigen Beschluss endete dieser Vortrag.

Auch ein Photovoltaik-Analyse bei zehn ausgewählten städtischen Liegenschaften stellte Herr Hampele vor. Die Berechnung erfolgte in vier Schritten, nämlich der groben Bestimmung der möglichen PV-Anlagenleistung, der Bestimmung der Eigenverbrauchsquote, der Bestimmung des zu erwartenden PV-Stromertrages und der Berechnung der Wirtschaftlichkeit. Untersucht wurden dabei z.B. die Schule Schrozberg, der städtische Kindergarten „Haus am See“, die Mehrzweckhalle in Bartenstein aber auch Gebäude wie der städtischen Kläranlagen. Gerade bei diesen Gebäuden ist der Eigenverbrauch enorm, deshalb lautete auch die Empfehlung mit der städtischen Kläranlage in Schrozberg zu beginnen. Denn entscheidend für eine gute Wirtschaftlichkeit ist der vorhandene Strombedarf vor Ort. Andere Gebäude wie etwa die Mehrzweckhalle Bartenstein haben wenig Eigenverbrauch und wenn, dann häufig in den Abendstunden. Deshalb wurde natürlich auch das Thema Speicher angesprochen, doch hier fehlen nach Auskunft des Energieberaters einfach noch die Langzeiterfahrungen. Ein anderes Problem ergibt sich oft damit, dass die Dächer erst sanierungsbedürftig sind oder auch die Frage, wie lange diese Gebäude noch vorhanden sind wie etwa das Gebäude der städtischen Kläranlagen in Ettenhausen oder Leuzendorf. Die von Herrn Hampele vorgestellte Analyse nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Sicherlich wird es nicht lange dauern, so auch der Wunsch aus den Reihen des Gemeinderats, bis sich das Gremium konkret mit der Umsetzung von einem Vorhaben beschäftigen wird.

Als letzten Punkt stellte Energieberater Marco Hampele die vom Landkreis Schwäbisch Hall geplante Klimastrategie vor. Kern einer solchen Klimastrategie ist die zentralisierte Bildung eines Expertenteams, das die vielfältigen Aufgaben bündelt und die Kommunen bei Lösungen unterstützt. Vorteil einer zentralen Ansiedlung im Energiezentrum ist eine Vielzahl von Synergieeffekten, eine größtmögliche Effektivität, die Schaffung eines Wissenspools und auch die Vereinfachung der Personalgewinnung. In einem ersten Schritt soll dafür eine Klimaschutzkoordination geschaffen werden, deren Aufgaben die Erarbeitung, die Initiierung und Begleitung treibhausgasmindernder Maßnahmen, Förderberatung sowie Informationsvermittlung und die Öffentlichkeitsarbeit sein sollen. Zusätzlich wird mit externen Unterstützung eine CO2-Bilanz erstellt. Als zweiter Schritt einer solchen gemeinsamen Klimastrategie steht die Implementierung eines kommunalen Energiemanagements, worunter man das kontinuierliche Monitoring von Gebäuden sowie die Beratung deren Verwalter und Nutzer mit dem Ziel, eine Minimierung des Eigenverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen, versteht. Für die Umsetzung des ersten Schrittes sollen landkreisweit zwei Stellen geschaffen werden, die zu 70 % über die Kommunalrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert werden. Durch eine Aufteilung für alle teilnehmenden Kommunen ergeben sich hier jährliche Kosten von ca. 3.300 €. Nach einer Berechnung ergeben sich dabei jährlich etwa 18 Arbeitstage die einer Kommune zur Verfügung stehen. Im zweiten Schritt, das kommunale Energiemanagement, wird aufgrund des zu erwartenden Arbeitsanfalles eine Personalstelle für durchschnittlich vier Kommunen geschaffen. Auch diese Stellen werden jeweils zu 70 % durch gefördert, diese Förderung ist allerdings auf drei Jahre befristet. Der zu erwartende jährliche Gesamtaufwand für die Stadt Schrozberg wird nach Auskunft des Energieberaters bei rund 15.000 € liegen, wobei der Stadt Schrozberg dabei etwa 55 Arbeitstage zur Verfügung stehen. Grundlage für die Kalkulationen sind 24 teilnehmende Kommunen im Landkreis. Hier könnten sich auch noch Verschiebungen und Änderungen ergeben. Einstimmig war zum Ende der Vorstellung auch hier der Beschluss des Gemeinderates.

Die entsprechenden Präsentationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie auch auf unserer Homepage im Bürgerportal.

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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