Die Stadtkasse erinnert daran, dass folgende Steuern zur Zahlung fällig werden:
15.08.2025: Grundsteuer 3. Rate 2025
15.08.2025: Gewerbesteuer 3. Vorauszahlungsrate 2025
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung zwingend das Buchungszeichen an. Gerne können Sie jederzeit eine Abbuchungsermächtigung für alle städtischen Abgaben erteilen. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie nicht mehr an die Fälligkeit denken müssen. Mahngebühren und Säumniszuschläge durch verspätete Zahlung können so vermieden werden.
Hierfür setzen Sie sich bitte mit der Stadtkasse, Frau Raddatz, Tel.: 07935/707-42 in Verbindung!