Biotonne: Kompostierbare Bioabfallbeutel zukünftig verboten

Um die Bioabfallqualität im Landkreis nachhaltig zu verbessern, gilt ab sofort ein Verbot für kompostierbare Bioabfallbeutel in der braunen Tonne.

Alle Bioabfälle im Landkreis Schwäbisch Hall, die über die Bio- und Gartenabfalltonnen gesammelt werden, kommen zur weiteren Behandlung in das Kompostwerk nach Obersontheim. Dort wird der Abfall zu wertvollem Frischkompost verarbeitet, der anschließend Großteils auf landwirtschaftlichen Flächen als Düngemittel und Humuslieferant zum Einsatz kommt.

 

Fremdstoffe, wie Plastikbeutel, Metalle oder Lebensmittelverpackungen erschweren die Verarbeitung des Bioabfalls und verschlechtern die Qualität des Komposts.

 

Problematisch sind dabei auch Bioabfallbeutel, die aus sogenannten biologisch abbaubaren Kunststoffen hergestellt sind. Da sich diese nicht vollständig während des Kompostierungsvorganges zersetzen, können deren Fragmente zur Mikrobelastung beitragen.

 

Um die Bioabfallqualität im Landkreis nachhaltig zu verbessern und um die seit 1. Mai 2025 geltenden Kontrollwerte einhalten zu können, hat der Kreistag ein Verbot für kompostierbare Bioabfallbeutel beschlossen. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises wurde zum 01.08.2025 geändert.

 

Statt der Abfallbeutel können problemlos Papiertüten ohne Beschichtung oder Zeitungspapier verwendet werden.

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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