Bundesweit neue Gebühren für Personalausweise ab 07. Februar 2026

Ab dem 07. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen. Der Bundesrat hat am 30.01.2026 die entsprechende Verordnung beschlossen. Betroffen sind alle deutschen Staatsangehörigen, die ab diesem Datum einen neuen Ausweis beantragen. Für Personen ab 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 37 Euro auf 46 Euro. Antragstellende unter 24 Jahren zahlen künftig 27,60 Euro statt bislang 22,80 Euro. Der vorläufige Personalausweis bleibt bei 10 €. Für das digital Passbild im Bürgerbüro wird weiter eine Gebühr von 6 € erhoben. Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen, etwa bei einer Zustellung des Ausweises per Post oder bei einer Antragsstellung außerhalb der üblichen Zuständigkeit.

Warum die Gebühren steigen

Grund für die Anpassung ist eine deutschlandweite Kostensteigerung im Ausweiswesen. Gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten machen eine Neuregelung erforderlich. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zudem in höhere Sicherheitsstandards und den weiteren Ausbau digitaler Prozesse investiert werden. Vor allem moderne Technologien zur Identitätsprüfung sowie die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe erfordern einen erhöhten organisatorischen und technischen Aufwand.

 

Digitale biometrische Fotos verpflichtend

Bereits seit dem 01. Mai 2025 sind für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich digitale biometrische Fotos zulässig. Diese können entweder direkt im Bürgerbüro im Rathaus oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen sowie in teilnehmenden Drogerien erstellt werden. Die Übermittlung erfolgt per QR-Code. Papierfotos können nicht mehr angenommen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro, Tel. 07935/707-22 oder per Mail michele.loehr@schrozberg.de oder yvonne.kraemer@schrozberg.de.

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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