Führerschein-Umtausch: Jetzt sind die Jahrgänge 2002 bis 2004 dran!

Wer noch einen alten Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, sollte jetzt aktiv werden.

Denn bis spätestens 19. Januar 2027 muss dieser gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das Landratsamt Schwäbisch Hall empfiehlt, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Eine Ausnahme gibt es: Wer vor 1953 geboren wurde, hat für den Umtausch noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit – unabhängig davon, wann der Führerschein ausgestellt wurde.

 

Woher weiß ich, ob mein Führerschein betroffen ist?

Ganz einfach: Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter der Ziffer 4a.

 

So funktioniert der Umtausch

Für den neuen Führerschein werden nur wenige Unterlagen benötigt:

·       ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

·       der bisherige Führerschein

·       ein aktuelles biometrisches Passfoto

Den Antrag gibt es auf dem Bürgerserviceportal des Landratsamtes unter:

serviceportal.lrasha.de/leistungsuebersicht/verkehr-ordnung/ueberblick-zulassung-fuehrerschein

Dort stehen der Antrag und ein Merkblatt zum Herunterladen bereit.

 

Antrag stellen – auch bequem von zu Hause aus

Wer sich den Weg zum Amt sparen möchte, kann den ausgefüllten Antrag einfach per Post an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Schwäbisch Hall schicken. Dazu müssen lediglich beidseitige Kopien des Ausweisdokuments und des bisherigen Führerscheins sowie das biometrische Passfoto beigelegt werden.

Wichtig: Die Unterschrift muss innerhalb des dafür vorgesehenen Feldes auf dem Antrag stehen.

Alternativ kann der Antrag auch beim zuständigen Bürgermeisteramt gestellt werden. Wer in Schwäbisch Hall oder Crailsheim wohnt, sollte sich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde wenden oder den Antrag per Post einreichen.

 

Lieber jetzt erledigen als auf den letzten Drücker!

Auch wenn bis zum 19. Januar 2027 noch etwas Zeit bleibt, rät das Landratsamt dazu, den Führerscheinumtausch nicht aufzuschieben. Je näher die Frist rückt, desto länger können die Bearbeitungszeiten werden.

Also am besten gleich nachschauen, welches Ausstellungsdatum auf dem Führerschein steht – und den Umtausch rechtzeitig in die Wege leiten.

 

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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