Gemeinderatsbericht vom 25.07.2022

Bericht über die offene Jugendarbeit in Schrozberg

Um über die vergangenen zwei Jahre der Schrozberger Jugendarbeit zu berichten war in der Juli-Sitzung die Leiterin der offenen Jugendarbeit Sandra Burkert zu Gast. Zwei von Corona geprägte Jahre waren Inhalt ihres Rückblickes. Den vom Güterschuppen angebotenen „Offenen Treff“ nannte sie das „Herzstück“ der Jugendarbeit und berichtet von konstanten Besucherzahlen. Jeweils im Frühjahr 2020 und 2021 musste aber dieses Angebot aufgrund des Lockdowns längere Zeit geschlossen werden. Trotzdem wurde versucht zu den Kindern und Jugendlichen Kontakt zu halten. Krisengespräche und Einzelgespräche wurden dazu angeboten. Nach der Sommerpause 2021 kehrte dann wieder etwas Normalität zurück und auch neue Besucher, auch aus anderen Gemeinden konnten im Güterschuppen begrüßt werden. Im Winter 2021 wurden dann die Öffnungszeiten ausgeweitet, was gut bei den Kindern und Jugendlichen ankam. Auch das Koch- und Backstündchen oder eine Sommergrillparty, eine Halloweenparty oder auch eine Übernachtung im Güterschuppen waren gut besucht. Weniger Interesse wurde an unterschiedlichen Aktionen wie z.B. dem Kreativangebot gezeigt. Sandra Burkert sprach dann nochmals die Herausforderungen während der Corona-Pandemie der Kinder und Jugendlichen an. Sie berichtete von einer für Jugendlichen eh schon schwierigen Lebensphase, welche wegen der dann geltenden Einschränkungen durchaus aus geprägt war von depressiven Stimmungen, Schwierigkeiten im Umgang mit anderen und einem stärkeren Konsumverhalten. Wichtig sei nun, den Jugendlichen ihre Freiräume wieder zurückzugeben. Ein weiterer Teil der Arbeit im Güterschuppen, so die Leiterin, sei auch die schulische Unterstützung, d.h. Hilfe beim Bewerbungsschreiben oder auch eine besondere Unterstützungen während der Schulschließungen. Kooperationen mit der Schule Schrozberg oder auch mit anderen Einrichtungen finden regelmäßig statt. Für die Zukunft sollen außerdem Programmpunkte überdacht und angepasst werden, abgesagte Aktionen nachgeholt und die Öffnungszeiten weiter angepasst werden. Bürgermeisterin Förderer bedankte sich am Ende des Berichtes bei Frau Burkert für ihre wertvolle Arbeit für die Schrozberger Kinder und Jugendlichen.

Schrozberger Gemeinderat startet Grundsatzdiskussion über Fortbestand oder Abschaffung der unechten Teilortswahl

Die Überarbeitung der Hauptsatzung im Blick auf das aktuelle Satzungsmuster und zeitgemäß notwendige Anpassungen steht schon seit letztem Jahr auf der Agenda der Stadtverwaltung. Da die Regelungen der unechten Teilortswahl ebenfalls immer wieder in der Diskussion stehen und ebenfalls in der Hauptsatzung verankert sind, ist eine Diskussion um Abschaffung oder Fortbestand fast schon zwangsläufig mit der geplanten Satzungsänderung zu verbinden. Bürgermeisterin Förderer nahm deshalb dieses Thema in der letzten Sitzung auf die Tagesordnung, um hier schon frühzeitig über eine solche mögliche Änderung zu diskutieren. Ein Beschluss war bewusst nicht vorgesehen, vielmehr folgten Ausführungen von Hauptamtsleiter Hüttner zum Thema und Wortmeldungen von einigen Gemeinderäten für und gegen Abschaffung. Bei der Eingemeindung im Zusammenhang der kommunalen Gebietsreform Anfang der 70er Jahre wurde vielerorts eine Festlegung von Sitzgarantien für die früher selbstständigen Gemeinden rechtlich eingeführt und vereinbart – so auch in Schrozberg. Das System der unechten Teilortswahl sollte seinerzeit sicherstellen, dass die Teilorte durch eine bestimmte Anzahl von Gemeinderäten im Gremium des Gemeinderats direkt vertreten und so unmittelbar an Entscheidungen beteiligt sind. Diese Sitzgarantie ist vor allem bei den vergangenen Kommunalwahlen immer stärker hinterfragt und von zahlreichen Kommunen bereits abgeschafft worden. Ein Grund dafür ist, dass die Eingemeindungsvereinbarungen nun bald 50 Jahre zurück liegen, so dass bei entsprechenden Urteilen der Verwaltungsgerichte nach so einer Zeitrauer den Vertragsverpflichtungen keine Bindungswirkung mehr zuerkannt wird. Ein weiterer und wesentlicher Grund ist, dass sich die Gewichtung der Wählerstimmen nicht gleichwertig ergibt, was eine gewisse Verschiebung von Mehrheiten zur Folge hat, die demokratisch fragwürdig zu sehen ist. Aufgrund der immer weiter auseinanderlaufenden Einwohnerzahl vom Hauptort Schrozberg gegenüber den Teilorten entwickelt sich auch die Ungleichheit dahingehend, dass die Einwohner*innen vom Hauptort immer mehr unterrepräsentiert sind. Auch ein kürzlich erfolgtes Gerichtsurteil bezüglich der Kommunalwahl in Tauberbischofsheim, mit welchem die Wahl deshalb dort für ungültig erklärt wurde, sorgt für Diskussionsbedarf. Weitere Kritik bei früheren Wahlen war, dass die Bewerber*innen für die Wahlbezirke der Teilorte gegenüber den Bewerber*innen aus dem Hauptort mit deutlich weniger Stimmen in den Gemeinderat einrücken.  

Nach einer rund 45-minütigen Diskussion wurde dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ein Beschluss soll erst nach der Sommerpause gefasst werden.

Einleitung eines straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens (Entwidmung) auf den Weg gebracht und abgeschlossen

Die Neue Straße in Bartenstein befindet sich in Privateigentum. Diese Straße wird öffentlich genutzt und von der Stadt Schrozberg unterhalten. Um diesen Zustand zu bereinigen, soll nach Beschluss des Gemeinderats aus nichtöffentlicher Sitzung mit Hilfe eines Grundstückstausches die  Neue Straße in den Besitz der Stadt Schrozberg übergehen. Der Eigentümer ist bereit die Straßenfläche gegen zwei andere städtische Grundstücke zu tauschen. Aus städtischer Sicht macht der vorgeschlagene Tausch Sinn, da sich ein Grundstück bereits heute hinter einer Mauer befindet und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Bei dem zweiten Grundstück kann damit eine bisher unklar verlaufende Grenze begradigt werden. Eine Einziehung ist gem. § 7 StrG BW unter anderem dann möglich, wenn die in Rede stehende Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist. Durch den Verkauf des Grundstücks entsteht der Öffentlichkeit kein Nachteil, da die Fläche aktuell schon nicht begangen werden kann und die verbleibende Restfläche für den Fußgängerverkehr ausreichend ist. Ein weiteres Grundstück dient nur zwei Grundstücken als Zuwegung. Eines dieser Grundstücke ist im Besitz des Tauschpartners. Zu Gunsten des anderen Grundstücks wird im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit als Geh-und Fahrrecht eingetragen. Somit entsteht der Öffentlichkeit und den Angrenzern kein Nachteil. Die nun für diese Einleitung notwendige Veröffentlichung finden Sie im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 29.07.2022.

Ein zweites solches Verfahren, nur schon einen Schritt weiter, lief aktuell auf Gemarkung Schrozberg in Reupoldsrot. Bereits in seiner Sitzung vom 31.03.2022 hat der Gemeinderat beschlossen hier ein solches Verfahren für einen Feldweg einzuleiten. Nachdem bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen bei der Stadt Schrozberg eingingen kann nun ein Teil des Feldweges als öffentliche Wegfläche entwidmet werden. Auch hierzu finden Sie die notwendigen Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 29.07.2022.

Vorbereitung auf eine drohende Gasmangellage und Energiekrise

Derzeit in aller Munde ist dieses Thema und so hat auch der Gemeinderat in seiner Sitzung einstimmig den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen nach kurzer Beratung zugestimmt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23.06.2022 die zweite Stufe des Notfallplanes Gast, die so genannte Alarmstufe ausgerufen. Alle Gas- und Energieverbraucher sind angehalten, den Verbrauch so weit wie möglich zu reduzieren. So werden die Raumtemperaturen in städtischen Gebäuden auf die jeweilig zugelassene Mindesttemperatur gesenkt. Außerdem werden die Duschen in den Hallen in Schrozberg und Bartenstein außer Betrieb genommen bzw. ist nur noch Kaltduschen möglich. Auch bei der Straßenbeleuchtung wird gespart, so wird künftig die Straßenbeleuchtung von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr ausgeschaltet. Ausnahmen gibt es hier nur für Zebrastreifen und die Ortsdurchfahrten in Schrozberg und Riedbach.

Finanzzwischenbericht für das Jahr 2022

Mit einem solchen Zwischenbericht wollte die Verwaltung einen groben Überblick der derzeitigen finanziellen Entwicklungen des Jahres 2022 geben. Nachdem der berühmte „Blick in die Glaskugel“ aufgrund der weltpolitischen Entwicklungen mehr denn je in weite Ferne gerückt ist, wurde deshalb darum gebeten, diese Zusammenstellung entsprechend als Momentaufnahmen zu betrachten. Die Steuern und Allgemeinen Zuweisungen fließen in 2022 (noch) erfreulich gut. Der Gewerbesteueransatz wird nach derzeitigem Stand um voraussichtlich 800.000 € überschritten und könnte Ende 2022 eine Höhe von 3.000.000 € erreichen. Die Mai-Steuerschätzung geht beim Gemeindeanteil von der Einkommensteuer von insgesamt 7,336 Mrd. € aus, im Haushaltsplan waren hier 7,090 Mrd. € vorgesehen. Für Schrozberg errechnet sich dadurch ein Betrag von rd. 3.055.000 €. Zusammen mit der Schlusszahlung für das Jahr 2021 von 98.000 € wird der Planansatz um rd. 200.000 € überschritten. Auch bei den Schlüsselzuweisungen ist ein Plus zu erwarten. Sowohl bei der Einwohner-, als auch bei der Flächenkomponente ergeben sich lt. Mai-Steuerschätzung finanzielle Verbesserungen für die Stadt Schrozberg.

Die Kreditermächtigung 2021 mit 3.000.000 € wurde erst Anfang 2022 mit einem Betrag von 1.500.000 € in Anspruch genommen. Zusammen mit der Kreditermächtigung 2022 von 1.500.000 € stehen derzeit somit insgesamt noch Kreditermächtigungen von 3.000.000 € zur Verfügung. Aufgrund der positiven Entwicklungen könnte es durchaus sein, dass die noch zur Verfügung stehenden Kreditermächtigungen aus 2021 und 2022 nicht vollständig in Anspruch genommen werden müssen. Dies wird allerdings u.a. auch davon abhängig sein, ob die Finanzmittel des Bundes aus der Endabrechnung unserer Breitbandmaßnahme in voller Höhe anerkannt und noch in 2022 eingehen werden.

Kurz berichtet:

Kurz berichtet:

  • Für das Leader-geförderte Projekt Feuersteinmuseum in Schmalfelden werden noch Vitrinen benötigt. Diese werden nach erfolgter Ausschreibung und mehrheitlichem Beschluss im Gemeinderat von der Firma Berger aus Oranienburg zu einem Preis von knapp 19.000 € geliefert.
  • Für die Verwirklichung eines Bauvorhabens wurde bereits im März dieses Jahres die Aufstellung einer Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Wolfskreut-Süd“ Nachdem nun der Satzungsentwurf fertig gestellt ist und der Umweltbericht vorliegt, können die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Eine dementsprechende Veröffentlichung finden Sie im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 29.07.2022.
  • Entsprechend den aufgestellten Vergabekriterien wurden zwei noch freie Bauplätze im Baugebiet „Brühl-Nord“ und ein Bauplatz in Spielbach vergeben.
  • Im Rahmen der Zusammenarbeit hinsichtlich einer Vertretung im Bereich der Standesämter Schrozberg und Blaufelden war es notwendig, die zwischenzeitlich in Blaufelden beschäftigte Standesbeamtin Eva Wetzel als Verhinderungsstellvertreterin der Stadt Schrozberg zu bestellen. In Kürze kann dann die Ernennung und Übergabe der notwendigen Urkunden erfolgen.
  • Viele Gemeinden haben bereits ein solches Angebot und auch im Schrozberger Gemeindegebiet soll dies nun testweise eingeführt werden – Mitfahrerbänke. Versuchsweise werden dazu nun solche Bänke am ehemaligen Rathaus in Bartenstein, in Riedbach und in Schrozberg am Schloss aufgestellt. Weitere Standorte in Schrozberg sollen folgen. Außerdem soll mit einem Schild auf den gewünschten Ankunftsort hingewiesen werden. Sobald die notwendigen Arbeiten dazu umgesetzt sind, werden wir ausführlich darüber berichten.
  • Zwei Bauanträge waren noch vor der Sommerpause zu behandeln: Dem Bauantrag zum Neubau eines Schleuderbetonmastes mit zwei Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatten in Bartenstein wurde nach der mehrheitlichen Zustimmung im Ortschaftsrat Bartenstein zugestimmt. Der ursprünglich geplante Standort wurde verschoben und so war eine erneute Abstimmung notwendig. Außerdem wurde das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Tinyhouses in Windisch-Bockenfeld erteilt, nachdem auch der Ortschaftsrat Leuzendorf bereits zugestimmt hatte.
  • Drei Spenden wurden freudig angenommen: 1.000 € für den Sommerleseclub des Lesetreffs und 200 € für die Jungviehprämierung anlässlich des Jacobi-Festes. Spender war jeweils die Raiffeisenbank Schrozberg-Rot am See e.G. Für die Feuerwehr Schrozberg ging weiter ein Betrag in Höhe von 25 € ein, Spender war hier die Sparkasse Schwäbisch Hall – Crailsheim. Herzlichen Dank nochmals von dieser Stelle.
  • Als Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung vom 29.06.2022 gab Bürgermeisterin Förderer einen Grundstückstausch in Bartenstein bekannt. Dieser war Grundlage für die in einem vorherigen Tagesordnungspunkt behandelte Einleitung eines straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens.
  • Bürgermeisterin Förderer lies nochmals das Jacobi-Fest Revue passieren. Gute Stimmung und tolles Wetter herrschte über die Festtage in Schrozberg und auch die Polizei und Feuerwehr sprachen von einem ruhigen Fest ohne Besonderheiten. Der Umzug war wieder schön gestaltet mit tollen Beiträge. Leider gab es beim eigentlich überplanten Krämermarkt einige Ausfälle und somit Lücken wegen Corona. Hier muss man sich sicher überlegen wie es künftig weiter gehen soll. Viele Besucher fanden den Weg nach Schrozberg und man kann von einem erfolgreichen und schönen Fest sprechen. Ihr herzlicher Dank galt daher allen Beteiligten, insbesondere Frau Schlecht, welche in diesem Jahr zum ersten Mal für die Organisation des Festes zuständig war.

Feuerwehr Thema bei zwei Tagesordnungspunkten

Die derzeit noch gültige Feuerwehrsatzung stammt noch aus dem Jahre 1990. Lediglich im Bereich von Regelungen mit Bezug auf Geldbeträge erfolgte im Zuge der Euro-Umstellung im Jahr 2001 eine geringfügige Anpassung. Für die Feuerwehr Schrozberg wird nun die Anpassung der Satzungsregelung auch wegen der Umstrukturierung notwendig. Mit dem Beschluss zum Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2018 wurde vorgegeben, dass spätestens mit dem Bau bzw. der Fertigstellung des Feuerwehrhauses mit Standort in Bartenstein die bisherigen Feuerwehrabteilungen Bartenstein, Ettenhausen und Riedbach zu einer Einsatzabteilung, nämlich der Einsatzabteilung Schrozberg-West zusammengefasst werden. Weitere Änderungen waren notwendig welche in enger Zusammenarbeit mit Stadtbrandmeister und Kommandant Marc Möbus sowie dem Feuerwehrausschuss auf den Weg gebracht wurden. Einstimmig erfolgte der Beschluss des Gremiums – die entsprechende Veröffentlichung finden Sie im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 29.07.2022.

Das neue Feuerwehrhaus in Bartenstein für die künftige Einsatzabteilung Schrozberg-West.
Das Bild zeigt das neue Feuerwehrhaus in Bartenstein für die künftige Einsatzabteilung Schrozberg-West.

Vergeben wurde außerdem die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges LF 20 der Abteilung Schrozberg. Für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 20 als Ersatzbeschaffung für das vorhandene LF 16/12 wurde im Jahr 2021 ein Förderantrag gestellt und ein Zuschuss von 92.000€ bewilligt. Nachdem nun eine europaweite Ausschreibung erfolgt ist, erfolgten in der Juli-Sitzung die Vergaben. Das Fahrgestell wird geliefert von der Firma Daimler Truck AG aus Berlin zu einem Angebotspreis von 106.000 €. Den Aufbau und die feuerwehrtechnische Beladung liefert als günstigste Bieterin die Firma Albert Ziegler GmbH aus Giengen. Beide Gewerke zusammen schlagen nochmals mit knapp 418.000 € zu Buche. Bis dieses Fahrzeug in Schrozberg steht wird es allerdings noch dauern – die längste Lieferzeit wurde mit 103 Wochen angegeben.

Kostendeckelung für die Teilnehmer der Flurbereinigung Schrozberg-Spielbach 2 beschlossen

Am 11.01.2018 wurde auf der Gemarkung Spielbach die Flurbereinigung Schrozberg-Spielbach 2 angeordnet. Insgesamt umfasst das Verfahrensgebiet eine Gesamtfläche von ca. 1.388 ha. Ziel dieser Flurbereinigung soll die grundlegende Modernisierung des Wegenetzes zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirtschaft sein. Zu Gast in der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Dorfgemeinschaftshaus in Heiligenbronn war Steffen Held, der zuständige Sachbearbeiter vom Flurneuordnungsamt, um den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie den zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörern die Kosten und Finanzierung vorzustellen. Investiert werden soll in 9,2 km Hauptwirtschaftswege, in 5,7 km Wirtschaftswege, 2,9 km sollen zu Schotterwegen zurückgebaut und 3,1 km Schotterwege modernisiert werden. Darin enthalten sind 4,5 km Gemeindeverbindungswege mit Kosten von rund 735.000 €. Eine vorläufige Kostenschätzung ergibt Gesamtkosten von 4.750.380 €, nach dem Abzug von Zuschüssen von Bund und Land in Höhe von 4.035.000 € bleibt noch ein Eigenanteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Höhe von 715.000 €. Dieser soll je zur Hälfte von der Stadt Schrozberg und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Flurbereinigung bezahlt werden. Dabei wurden Kosten von 340 € pro Hektar kalkuliert. Zum Zeitpunkt der Aufklärungsversammlung im Mai 2017 ging man noch von ca. 200 € pro Hektar aus, was unterschiedlichen Faktoren geschuldet ist. Zum einen hat sich die Maßnahme auch wegen der Corona-Pandemie sehr verzögert, zum anderen sind steigende Baukosten dafür verantwortlich. Aber auch die nach der Aufklärungsversammlung stattgefundene Überprüfung der Wege hat gezeigt, dass beim damaligen Bau dieser Wege eine Tragschicht gespart wurde – was nun zu Mehrkosten führt. Sehr deutlich war dann die Rückmeldung bei einer in diesem Jahr stattgefunden Teilnehmerversammlung, dass die Schmerzgrenzer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Beitrag von 340 € pro Hektar damit erreicht sei. Bei einer geringeren Beteiligung hätte dies zur Folge, dass Flurneuordnungsamt Wege streichen müsste. Herr Held wies allerdings nochmals darauf hin, dass dies eine sehr gute Gelegenheit wäre zur Modernisierung der Wege mit einem sehr hohen Fördersatz. Bei nachfolgenden Sitzungen des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft, Bürgermeisterin Förderer und dem Flurneuordnungsamtes einigte man sich auf einen Beitrag in Höhe von 350 € pro Hektar für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ab einer Summe von über 740.000 € als Eigenanteil der Stadt Schrozberg übernimmt die Stadt Schrozberg die Mehrkosten zu 100 %. Dieser Vorschlag wurde auch dem Gremium unterbreitet und einstimmig beschlossen.

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Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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