Gemeinderatsbericht vom 31.03.2022

Kurz berichtet:

  • Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Wolfskreut-Süd“ zu. Hier planen die Bauherren den Bau eines Wohnhauses und eventuell die Schaffung gewerblicher Räume. Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet und die Bauherren aufgrund von Landwirtschaft nicht privilegiert sind, soll mit einer Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Baurecht für ein solches Bauvorhaben geschaffen werden. Der Ortschaftsrat Leuzendorf hatte bereits zuvor dem Vorhaben zugestimmt.
  • Der Einleitung eines straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens (Entwidmung) für den Teil eines Grundstückes in Reupoldsrot stimmt der Gemeinderat ohne Gegenstimmen zu. Es handelt sich hierbei um einen Weg, welcher durch eine landwirtschaftliche Hoffläche verläuft und keine weiteren Flurstücke erschließt. Damit ist die Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich.
  • Eine Beratung und Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt „Errichtung eines Mobilfunkmastens zwischen Schmalfelden und Speckheim“ war nicht mehr notwendig. Tags zuvor hatte sich der Ortschaftsrat Schmalfelden gegen den Bau eines solchen Mastens auf einem städtischen Grundstück ausgesprochen. Der Mobilfunknetzbetreiber wird nun auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück in Privatbesitz gehen.
  • Sechs Bausachen standen auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Über den Bauantrag zum Neubau von Asylunterkünften finden Sie an anderer Stelle eine Berichterstattung. Zugestimmt hat der Gemeinderat der Bauvoranfrage zum Teilabbruch und Umbau eines Wohnhauses mit Scheune in Bartenstein, zwei Bauanträgen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen in Schrozberg, der Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Trocknungs- und Lagerhalle in Bossendorf sowie dem Bauantrag zur Erweiterung eines Zweifamilienhauses in Schrozberg.
  • Eine Spende wurde vom Gemeinderat dankend angenommen: Von der Firma Stöhr wurde ein Betrag von 1.000 € für ein Buswartehaus in Leuzendorf gespendet.
  • Der Gemeinderat nahm den Haushaltserlass zur Kenntnis. Mit Schreiben vom 02.03.2022 des Landratsamtes Schwäbisch Hall wurde die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 23.02.2022 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und des Beschlusses über den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Schrozberg für das Haushaltsjahr 2022 bestätigt.
  • Drei Baukostenbabrechnungen wurden bekannt gegeben und dem Gemeinderat jeweils eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Verfügung gestellt. Hierbei handelte es sich um die Baukostenabrechnung der Maßnahme „Installation von Fernwirkaußenstationen an den Pumpwerken Bossendorf, Enzenweiler, Hummertsweiler, Heiligenbronn, Böhmweiler und Spielbach“. Rund 41.210 € sah der Kostenvoranschlag vor, die Abrechnung ergab einen Betrag von 37.799,40 €. Die Baukostenabrechnung für die Maßnahme „Sanierung des Kunstrasenplatzes am Stadionweg“ wurde mit einem Kostenvoranschlag von rund 260.000 € eingeplant. Abgerechnet wurde nun ein Betrag von knapp 200.000 €. Das kürzlich im Gemeinderat vorgestellte „Starkregenrisikomanagementkonzept für das Gemeindegebiet Schrozberg“ schlug mit Kosten von etwa 82.000 € zu Buche, der Kostenvoranschlag sah rund 88.000 € vor.
  • Der 1. stellvertretende Bürgermeister Friedrich Gackstatter gab folgende Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt: Dem Verkauf eines Gebäudes in der Windmühlenstraße wurde in der letzten Februar-Sitzung zugestimmt. Weiter wurde der zinslosen Stundung von Bestattungsgebühren und dem Vergleichsvorschlag mit einer Versicherung wegen verjährter Beiträge in einer nichtöffentlichen Sitzung zugestimmt.
  • Der Termin für den nächsten Workshop Fokusberatung Klimaschutz steht fest – dieser soll am Mittwoch, den 27.04.2022 um 18.30 Uhr im Kultursaal im Schrozberger Schloss stattfinden. Schon an dieser Stelle eine herzliche Einladung an alle Interessierten.
  • Der 1. stellvertretende Bürgermeister Friedrich Gackstatter berichtete von den Vorbereitungen zum Schrozberger Sommer. Hier einigte man sich zusammen mit den Veranstaltern darauf, diesen entweder „ganz oder gar nicht“ zu veranstalten, d.h. sollten bis dahin weitreichende Einschränkungen wegen Corona gelten, wird man die Veranstaltung eher absagen.
  • Der Kindergarten „Zwergenstube“ in Ettenhausen-Bartenstein musste aufgrund von überwiegend corona-bedingten Ausfällen von Mitarbeiterinnen und Kinder bis einschließlich 04.04.2022 geschlossen werden. Der Betrieb kann hoffentlich am 05.04.2022 wieder aufgenommen werden. Auch der Kindergarten „Vogelnest“ war vom 07.03. bis 11.03. geschlossen. Ab dem 14.03. gab es dann eine Notbetreuung – seit dem 21.03. läuft wieder der Normalbetrieb.
  • Das Bürgerbüro im Schrozberger Rathaus musste aufgrund von Krankheit von mehreren Mitarbeiterinnen zwei Tage geschlossen bleiben.
  • Der 1. stellvertretende Bürgermeister Friedrich Gackstatter berichtete von einer bisher erfolglosen Stellenausschreibung für die Schrozberger Kläranlage. Die Stellenausschreibung wurde Ende Februar in vier Zeitungen der umliegenden Regionen veröffentlicht, dem Arbeitsamt gemeldet, im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ abgedruckt und auf der Homepage veröffentlicht. Bisher gab es weder Interessensbekundungen noch Bewerbungen.

Weitere Arbeiten für die Kinderkrippe auf den Weg gebracht

Die Arbeiten an der Kinderkrippe im Stadionweg sind in vollem Gange. Sechs weitere Gewerke wurden nun in der März-Sitzung vergeben: Die Estricharbeiten werden von der günstigsten Bieterin der Firma Hägele aus Beilstein ausgeführt. Für die Bodenbelagsarbeiten wird die Firma Kurz aus Schillingsfürst zuständig sein. Fliesen- und Plattenarbeiten werden von der Firma Grübel aus Schrozberg erledigt, die Malerarbeiten übernimmt die Firma Lutz aus Schrozberg. Die Firma Schürger aus Hirschbronn übernimmt die Tischlerarbeiten für die Innentüren und die Wandbekleidung sowie die Einbaumöbel. Insgesamt wurden damit Aufträge in Höhe von ca. 212.000 € vergeben. Für alle Gewerke wurde der Beschluss des Gremiums einstimmig gefasst.

Gemeinderat stimmt Planungsentwurf zum Umbau des Kindergartens in Leuzendorf zu

In Leuzendorf wird der Kindergarten „Vogelnest“ zurzeit mit drei Gruppen betrieben. Dies ist notwendig aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Leuzendorf und den zugehörigen Orten. Diese dritte Gruppe wurde im Mehrzweckraum des Gebäudes untergebracht, welcher eigentlich von Vereinen genutzt wird. Im Ortszentrum Leuzendorf ist nur ein Kindergartenbetrieb mit zwei Gruppen vorgesehen, deshalb musste eine Änderung der Betriebserlaubnis beantragt werden. Hierbei wurde festgestellt, dass die vorhandenen Toiletten und Waschbecken nicht für den beantragten Betrieb ausreichen. In den vorhandenen Sanitärräumen ist es nicht möglich alle notwendigen Toiletten sowie Waschbecken unterzubringen. Bei einem Vor-Ort-Termin mit Bauingenieur Michael Fleck wurde dann besprochen, welche Möglichkeit es gibt diese Vorgaben zu erfüllen, ohne großen baulichen Eingriff in das Gebäude. So wurde nun auch mit der Kindergartenleitung abgesprochen, das bisherige Kindergartenbüro zu verlegen, eine Nische im Flur abzugrenzen und somit den Raum neben dem bisherigen Sanitärraum für eine Erweiterung zu nutzen. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag zu, auch der Ortschaftsrat Leuzendorf hatte bereits darüber beraten. Allerdings wurde dabei auch angemerkt, dass die letzten zwei Jahre dieser Mehrzweckraum, welcher vom Kindergarten zur Hälfte für diese dritte Gruppe genutzt wird, aufgrund von Corona kaum benötigt wurde. Man hofft natürlich, dass dies bald wieder anders werden wird und diese jetzige Lösung keine Dauerlösung bleiben soll, wenn dann auch ein reges Vereinsleben wieder möglich ist.

Unterbringung von Asylsuchenden Thema bei mehreren Tagesordnungspunkten

Bereits die ersten Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt „Fragestunde für Einwohner“ drehten sich um dieses Thema. Nachdem der Gemeinderat in der letzten Sitzung im Februar zunächst dem Planungsauftrag für eine Containerlösung in der Weststraße zugestimmt hatte, sollte nun in der März-Sitzung vom Gemeinderat dem Bauantrag zu dem Neubau von Asylunterkünften das Einvernehmen erteilt werden und damit Baurecht für solch ein Vorhaben geschaffen werden. Die endgültige Beschaffung wäre damit noch nicht beschlossen gewesen, lediglich die Möglichkeit bei dringendem Bedarf und keiner anderen Lösungsmöglichkeit dort Container aufstellen zu dürfen. Der Gemeinderat lehnte einen solchen Bauantrag nach langer Diskussion allerdings einstimmig ab. Nach dem Aufruf dieses Tagesordnungspunktes kam es in der Sitzung zu einer regen Diskussion. Seit der letzten Gemeinderatssitzung hatte sich einiges getan, die Stadt Schrozberg konnte zwischenzeitlich mehrere Wohnungsangebote annehmen und Personen, welche bisher noch in der Unterkunft des Landkreises im Zeller Weg eingemietet waren anderweitig unterbringen. Doch auch die Situation ist eine ganz andere, der Krieg in der Ukraine herrschte zum Zeitpunkt der letzten Sitzung noch nicht. Wortmeldungen aus dem Gremium zeigten, dass dort die Überzeugung herrscht, dass Wohnraum für Geflüchtete in Schrozberg gefunden werden kann, mit dementsprechendem Engagement. Viele Leerstände gibt es in Schrozberg und hier ist man sich sicher, bei den potentiellen Vermietern und Besitzern Überzeugungsarbeit leisten zu können. Hauptgrund war auch, dass Integration nur in der Mitte gelingen kann und nicht wenn Geflüchtete in Containern untergebracht werden. Auch das Ergebnis, dass man für die bisher 12 unterzubringenden Personen nun Wohnraum gefunden hat und nun wieder zeitlich etwas mehr „Luft“ habe, galt als Argument gegen die Containerlösung. Die dringende Bitte der Verwaltung, dem Bauantrag zuzustimmen, kam der Gemeinderat nicht nach. Während der Diskussion wurde bereits von der Wahlgemeinschaft für Jedermann angekündigt, unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ einen Antrag zu stellen, dass künftig bei der Stadtverwaltung eine Koordinierungsstelle für Flüchtlinge geschaffen werden soll. Hierbei wurde auch eine kürzlich durchgeführte Sitzung zum Arbeitskreis Asyl thematisiert, bei welcher deutlich wurde, dass ein autorisierter Koordinator bzw. eine Koordinatorin notwendig ist, um Unterstützer- und Helferkreise zu initiieren und zu organisieren sowie die Aufgaben zu registrieren und zu verteilen. Auch aus anderen Fraktionen wurde der Notwendigkeit einer solchen Stelle zugestimmt, man einigte sich schlussendlich allerdings darauf, mit einer weiteren Beratung bis zur nächsten Sitzung zu warten, wenn auch Bürgermeisterin Förderer wieder an der Sitzung teilnehmen kann.

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Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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