An unsere Vereine und andere Veranstalter zur Beachtung
Zu jeder öffentlichen Veranstaltung, bei der vor allem auch alkoholische Getränke verkauft werden, muss bei der Gemeindeverwaltung eine Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes beantragt werden. Für eine Verkürzung der Sperrzeiten ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. Nach der Gaststättenverordnung ist der Antrag auf eine Gestattung / Sperrzeitverkürzung (Schankerlaubnis) gemäß § 12 Gaststättengesetz mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes zu stellen.
Wir bitten alle Betroffenen neuerlich, auf diese Regelungen zu achten.
Seit der Änderung der Gaststättenverordnung gelten seit 2010 die Sperrzeiten wie folgt:
Die allgemeine Sperrzeit beginnt um 03.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 05.00 Uhr. Die Anträge können mündlich oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Gebühr muss bei der Abholung der Gestattung oder per Überweisung entrichtet werden.
Hinweis: Üblicherweise werden Veranstaltungen im Freien wegen der störenden Wirkung für die Nachbarschaft in aller Regel nicht bis zum Beginn der allgemeinen Sperrzeit genehmigt, sondern müssen erheblich früher beendet werden.
Zur Beantragung wenden Sie sich an unser Bürgerbüro – Yvonne Krämer/Michele Löhr – Tel: 07935/707-22, E-mail: yvonne.kraemer@schrozberg.de /michele.loehr@schrozberg.de oder die weiteren Kolleginnen im Bereich des Bürgerbüros der Stadt Schrozberg.