Kontrolle des Biotonneninhaltes ab Ende September

 

Da der Biomüll im Landkreis zu viele Fremdstoffe enthält, werden ab Ende September die Tonnen bei Abholung kontrolliert. Das Amt für Abfallwirtschaft setzt zunächst auf Sensibilisierung bei Fehlwürfen.

 

Seit Anfang Mai 2025 ist vorgeschrieben, dass der Bioabfall nur noch bis zu drei Prozent Störstoffe enthalten darf. Bei Überschreitung hat das Kompostwerk das Recht, die stark störstoffhaltigen Bioabfälle zurückzuweisen oder den erhöhten Verarbeitungsaufwand dem Landratsamt in Rechnung zu stellen.

Derzeit trifft das auf mehr als die Hälfte des im Kompostwerk angelieferten Biomülls zu. Bei jeder Biomüll-Anlieferung erfolgt eine Qualitätskontrolle und die Ergebnisse zeigen, dass neben Bananenschalen und Kaffeesatz viele Plastiktüten, verpackte Lebensmittel, Plastikblumentöpfe und auch Restmüll im Kompostwerk landen. Ein nicht verantwortbarer Zustand, denn technisch ist es nur bedingt möglich, die Vielzahl der Fremdstoffe restlos zu entfernen. So können zu Mikroplastik zerfallene Plastiktüten nicht aus dem Kompost herausgesiebt werden und landen letzten Endes über die Ausbringung auf die Felder auch in der Nahrungskette.

 

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Schwäbisch Hall steuert nun gegen und lässt Biomüllfahrzeuge mit einem sogenannten „Detektionssystem“ versehen. Mittels dieser Technik erfolgt die Kontrolle des Biotonnen-Inhaltes vor der Entleerung. Ab Ende September starten die ständigen Kontrollen der bereitgestellten Biomülltonnen.

 

Viele der falschen Abfälle, sogenannte Fehlwürfe, landen versehentlich in der Biotonne. Deshalb werden die beanstandeten Biomülltonnen zunächst über einen längeren Zeitraum mit gelben Anhängern versehen, die auf die nicht optimale Befüllung aufmerksam machen. Neben textlichen Ausführungen finden sich auf den Tonnenanhängern auch Bilder, die deutlich aufzeigen, welche organischen Abfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Trotz der nicht korrekten Befüllung erfolgt die Leerung der brauen Tonnen.

Mit dieser nutzerfreundlichen Vorgehensweise soll für die richtige Biotonnenbefüllung sensibilisiert werden, bevor der nächste Schritt der finanziellen Sanktionierung erfolgt. Das Amt für Abfallwirtschaft erhofft sich, dass dadurch die Trennvorgaben eingehalten werden.

 

Hinweis:

Im Landkreis Schwäbisch Hall gilt seit Anfang August ein Verbot von kompostierbare Bioabfallbeutel in der Biotonne. Statt der Abfallbeutel können problemlos Papiertüten ohne Beschichtung oder Zeitungspapier verwendet werden.

 

Unter www.abfall-sha.de sind viele weitere Informationen zu finden, wie Abfälle richtig zu trennen sind.

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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