Landtagswahl am 8. März 2026 – Informationen zur Wahl

Landtagswahl am 8. März 2026 - Informationen zur Wahl

Bei der Landtagswahl 2026 hast geben die Wähler*innen zum ersten Mal zwei Stimmen. Damit entscheiden sie sowohl über den direkten Vertreter  direkt im jeweiligen Wahlkreis als auch wie stark die Parteien im Landtag vertreten sind.

So ist der Stimmzettel aufgebaut

Der Stimmzettel enthält alle Parteien und Bewerber*innen, die in im jeweiligen Wahlkreis antreten. Da diese von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel für ganz Baden-Württemberg.

Die Reihenfolge sieht so aus:

Zuerst die Parteien, die bei der letzten Landtagswahl angetreten sind – in der Reihenfolge ihres damaligen Ergebnisses (2021: Grüne, CDU, SPD, FDP, AfD, …). Danach alle Parteien, die bei der letzten Wahl noch nicht dabei waren – in alphabetischer Reihenfolge. Bei der Erststimme stehen nach den Bewerber*innen von Parteien mit Landesliste die Kreiswahlvorschläge sonstiger Parteien (ohne Landesliste) alphabetisch nach Parteinamen Danach die Einzelbewerber*innen in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung beim Kreiswahlleiter.

Zwei Stimmen zu vergeben

Wähler*innen hast zwei Kreuze zu vergeben:

Erststimme – für die Person, die den jweiligen Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll. Zweitstimme – für die Landesliste einer Partei, also dafür, wie viele Sitze jede Partei insgesamt bekommt.

Diese beiden Stimmen kann man derselben Partei geben – oder sie splitten: zum Beispiel die Erststimme an eine Kandidatin von Partei A und die Zweitstimme an Partei B  zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg.

So läuft die Stimmabgabe ab

Am Wahltag gehen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung sowie Ihrem Personalausweis in das auf der Wahlbenachrichtigung bezeichnete Wahllokal. Dort bekommen Sie den Stimmzettel ausgehändigt den Sie in der Wahlkabine geheim kennzeichnen durch Ihre Stimmgabe.

Machen Sie dazu am besten jeweils ein Kreuz (✗) klar und deutlich in den Kreis neben dem Namen des Bewerbers im Wahlkreis (Erststimme) und dann der Partei (Zweitstimme), die Sie wählen möchten. Bitte keine Kommentare, Zusätze oder Streichungen – das kann den Stimmzettel ungültig machen.
 

 

Demokratie lebt vom mitmachen und Ihre Stimme bekommt nur dann Gewicht, wenn Sie auch zur Wahl gehen.

Am Sonntag, den 8. März ist Landtagswahl – bestimmen auch Sie mit !

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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