Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hetzel Erweiterung“

Der Gemeinderat der Stadt Schrozberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.03.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung und Anlagen (speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, CEF-Maßnahmenblatt, Baugrundgutachten) sowie dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen (§ 3 (2) BauGB). Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure vom 10.08.2023/13.03.2025.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung werden in der Zeit

 

vom 14.04.2025 bis 16.05.2025

im Internet unter

 

https://schrozberg.de/uebersicht-bauleitplanverfahren/

und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html

 

veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange

(siehe auch: Nachtrag der Begründung) Regierungspräsidium Freiburg

Naturschutzbehörde Geotechnik

Artenschutz, Baumerhalt

Fachgutachten Artenschutz

Baugrunduntersuchung Artenschutz

Baugrund

 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an info@schrozberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt Schrozberg, Krailshausener Straße 15, 74575 Schrozberg gesendet oder schriftlich beim Bürgermeisteramt der Stadt Schrozberg abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Stadt Schrozberg abgegeben werden.

Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Schrozberg wo die genannten Unterlagen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

 

 

Schrozberg, 11.04.2025

Bürgermeisteramt

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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