Der Gemeinderat Schrozberg hat am 26.02.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Herdwiesen, Änderung Süd“ in Schrozberg einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 26.02.2026, gefertigt vom Landratsamt,
Fachbereich Kreisplanung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes.
Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB durchgeführt. Im Ergebnis kommt es voraussichtlich durch die Planung zu keinen erheblichen
Umweltauswirkungen. Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil im Internet auf der Homepage der Stadt
Schrozberg während der Dauer der nachfolgenden Frist
vom Freitag, 13. März
bis einschließlich Montag 13. April 2026
veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):
- Artenschutz
Zu den besonders streng geschützten Arten wurde durch das Büro für Umweltplanung Katharina Jüttner eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) im Jahre 2025 durchgeführt.
– Im Untersuchungsgebiet konnten 4 Arten von Brutvögeln festgestellt werden. Für diese sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen von Verbotstatbeständen durchzuführen. - Starkregen
Es liegt ein Starkregenrisikomanagementkonzept aus dem Jahre 2021 des Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH vor. Demnach kann es auf der zu überplanenden Fläche zur Bildung von Starkregenabfluss kommen.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Schrozberg während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@schrozberg.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Schrozberg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
- 2603_Gewerbegebiet Herdwiesen-6669

